W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Zahlungsplan vom Generalunternehmer Erfahrungen


Erstellt am: 31.08.23 13:54

Snipz8631.08.23 13:54
Hallo zusammen,
ich möchte ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus auf einem bereits vorhandenem Grundstück bauen.
Nach meinem Verständnis handelt es sich dabei um einen Verbraucherbauvertrag.
In den letzten Tagen habe ich den Zahlungsplan vom Bauunternehmen erhalten. Hier wird die Schlussrate mit lediglich 3 % angegeben.
- 3 % der Vertragssumme bei Übergabe des Gebäudes

Ist es nicht so, dass beim Verbraucherbauvertrag die Schlussrate mindestens 10% sein muss oder bringe ich hier etwas durcheinander?
Falls die Schlussrate tatsächlich 10% betragen muss dann stelle ich mir die Frage warum der Bauunternehmer mir so einen Zahlungsplan schickt, der nicht mal dem Gesetz entspricht?

Viele Grüße
11ant31.08.23 14:31
Snipz86 schrieb:

ich möchte ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus auf einem bereits vorhandenem Grundstück bauen.
Nach meinem Verständnis handelt es sich dabei um einen Verbraucherbauvertrag.
Ob das dann automatisch ein Verbraucherbauvertrag ist, da sind sich die Juristen wohl noch nicht ganz einig, tendieren aber überwiegend zu "ja". Auf Deinem Grundstück ist der Unternehmer auf jeden Fall nicht Bauträger, und wenn er das Haus schlüsselfertig erstellt Generalunternehmer.
Snipz86 schrieb:

In den letzten Tagen habe ich den Zahlungsplan vom Bauunternehmen erhalten. Hier wird die Schlussrate mit lediglich 3 % angegeben.
- 3 % der Vertragssumme bei Übergabe des Gebäudes
Ist es nicht so, dass beim Verbraucherbauvertrag die Schlussrate mindestens 10% sein muss oder bringe ich hier etwas durcheinander?
Die Schlussrate im Sinne des Gesetzes sehe ich sinnvoll an dem Zeitpunkt, wo Du das Gebäude als fertiggestelltes Werk abnimmst. Daß danach nur Du Schlüssel zum Gebäude hast, halte ich für sinnvoll, Nachbesserungen (bei denen ja nochmals Beschädigungen vorkommen können) nicht ohne ein Hereinlassen durch Dich vorgenommen werden können. Deshalb sehe ich zwischen der "Abnahme" und der "Übergabe" auch keine Zwischenzeit, aus der sich mir das Delta zwischen 10% und 3% noch zurückgehaltenen Geldes erklären würden. Der Einbehalt der Schlussrate soll ja im Sinne des Gesetzes Dich als Verbraucher in der Lage halten, nötigenfalls Ersatzvornahmen nicht erledigter Beanstandungen leisten zu können. Bei einer Abnahme mit erheblichen Mängeln sind 3% der Bausumme als "Sicherheit" zu wenig. Wie hoch ist denn der mögliche Abnahmerückstand zum Zeitpunkt der Übergabe - sind Teilabnahmen vorgesehen, die Dein Risiko dann bereits erheblich verringert haben können ?

Ansonsten würde ich schlicht davon ausgehen, daß der GU sein Vertragsmuster noch nicht angepaßt hat und dies schleunigst nachbessern sollte, und für Dich im Zweifel das Baugesetzbuch im Vorrang ;-)

Fazit/Zusammenfassung: 1. ob es ein Verbraucherbauvertrag ist, ist nicht unumstritten, aber wahrscheinlich. 2. wenn ja, sehe ich ein Delta zwischen den 10% im Gesetz und den 3% in Deinem Vertrag. 3. dafür sollte es eine plausible Erklärung geben. 4. wenn eine solche fehlt, vermute ich (Nichtjurist) Dich zur ersatzweisen Anwendung des Gesetzes ;-) befugt.
11ant31.08.23 14:40
P.S.: möchtest Du der Forencommunity wirklich nur diese einzige Frage stellen, bevor Du Dein Haus bauen läßt ?
Hier wären einige Leute, die Dir vorher noch sagen könnten, worauf Du sonst noch achten solltest ...

(ich sage das, weil wir Dein Haus noch gar nicht kennen)

Hier sind übrigens auch schon zahlreiche Mitbewerber Deines GU´ besprochen worden 🙂
ypg31.08.23 14:50
Zahlung Zug um Zug.
Die 10%-Regel kenne ich nicht.
Ich kenne maximal 13 Raten…
Ich wüsste auch nicht, welche Arbeiten bei einem Haus von 400000€ noch 40 tsd. decken könnten. Ist ja alles schon drin außer eben die kleinen Feinheiten der Installationen.
WilderSueden31.08.23 15:03
Snipz86 schrieb:

Falls die Schlussrate tatsächlich 10% betragen muss dann stelle ich mir die Frage warum der Bauunternehmer mir so einen Zahlungsplan schickt, der nicht mal dem Gesetz entspricht?
Man kanns ja mal versuchen? Oder er hat noch nie was davon gehört? Oder er hat viel mit gewerblichen Kunden zu tun, die das nicht betrifft?
Welche Zahlungsziele hast du denn vorher?

Hier mal eine kleine Auswahl von Arbeiten, die bei uns nach Einzug noch fällig waren:
- Photovoltaik + Speicher
- Außenputz + Abdichtungen im Sockelbereich und an den Türen
- Anschluss der Zisterne
- diverse Kleinarbeiten: vergessene Sockelfliese neben der Tür, Silikonfuge an der Treppe, Gefälle der Dachrinne stimmte nicht,...

Vieles davon ist kein großer Aufwand, aber wenn du für ein Problem mehrere Gewerke kommen lassen musst, läppert sich das ganz schön. Alleine die Fahrtkosten jedes Mal. So ein schnöder Anschluss der Zisterne an den Wasserhahn brauch z.B. den Installateur, den Elektriker für den Anschluss der Pumpe und noch jemand, der den Graben macht. Ich bin auch ganz froh, dass ich immer noch nicht alles bezahlt habe, da noch diverse Reklamationen ausstehen. Ich würde deshalb auch unbedingt darauf achten, dass du in der Lage bist, den Kredit komplett abzurufen, ohne das Haus komplett zu bezahlen. Sonst fängt nämlich wegen 10 000€ die Tilgung nicht an.
Benutzer12331.08.23 15:54
Wir haben 5% Sicherheitseinbehalt der Gesamtsumme von der ersten Rate abgezogen und werden die 5% zusammen mit der letzten Rate bezahlen.
schlussrateverbraucherbauvertraganschlussgrundstückzahlungsplangesetzgebäudezisterne