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ᐅ Zahlungsplan - 5% Einbehalt nicht geregelt


Erstellt am: 28.02.2024 20:39

ypg 28.02.2024 22:28
WilderSueden schrieb:

Insolvenz passiert übrigens häufig nicht durch böswillige Absicht
Die Aussage schützt aber auch nicht vor den Gefahren eines unzumutbaren Zahlungsplanes, den man unterschrieben hat.

nordanney 28.02.2024 22:33
David23 schrieb:

Ich habe heute unsere Architektin/Ansprechpartnerin/Juniorchefin darauf angesprochen, dass wir ja einen gesetzl. Anspruch auf einen Einbehalt/Bürgschaft von 5% haben und der Zahlungsplan ansonsten nicht rechtswirksam wäre. Sie meinte daraufhin, dass wir den Zahlungsplan so von beiden Seiten unterzeichnet haben und dieser daher gilt. Eine Bürgschaft wäre nur mit weiteren Kosten verbunden und sie benötigen das Geld auch um entsprechend Materialien etc. zu bestellen.
Das ist kein Wünsch-Dir-Was. Die 5% sind Gesetz und nicht verhandelbar. Ganz einfach. Bürgschaft ist nicht nötig. Das Gesetz spricht von einer Sicherheitsleistung, du kannst also auch 5% von der Gesamtbruttosumme einbehalten.
David23 schrieb:

Gibt es ebenfalls eine Regelung, dass die Schlusszahlung 10% sein müsste?
Ja. Steht auch im Gesetz. Abschlagszahlung maximal 90% der Gesamtsumme. Die restlichen 10% NACH Abnahme.

Ganz ehrlich? So ein Zahlungsplan wäre für mich ein KO-Kriterium und für uns als Bank wahrscheinlich (Du wirst bestimmt auch ordentlich finanzieren) auch ein KO-Kriterium und wir würde Deine Finanzierung mit diesen Auszahlungen höchstens mit 50% Eigenkapital o.ä. begleiten wollen.
David23 schrieb:

PS: Beim Bundesanzeiger hat das Unternehmen für 2021 Passiva/Aktiva von knapp 6.000.000€.
1. uralt
2. bedeutet gar nichts. Benkos Bilanz war im Milliardenbereich und jetzt ist die Pleite da.

11ant 29.02.2024 00:27
David23 schrieb:

wir haben letztes Jahr im Mai einen Werkvertrag bei einer regionalen Baufirma für den Bau eines Einfamilienhaus unterschrieben, die ca. 30-40 Häuser pro Jahr baut. Nächsten Monat werden wir von der Gemeinde das Grundstück kaufen und dann, sobald wir die Kreditzusage für die Wohnbauförderung des Landes B-W bekommen und damit die aufschiebende Bedingung im Werkvertrag ausräumen, mit dem Bau beginnen.
An den 5% aus der Überschrift halte ich mich gar nicht erst auf, diese Reihenfolge aus der Einleitung finde ich viel bemerkenswerter,
ich fasse zusammen:
zuerst) wurde der Bauvertrag unterschrieben
danach) und sogar aktuell noch in der Zukunft wird das Grundstück gekauft und
zuletzt) wird die Förderzusage erhofft.
Wann war denn da die Antragstellung für die Fördermittel ?
Vielleicht habt Ihr ja das Glück, den Werkvertrag förderschädlich zu früh geschlossen zu haben
und damit aus der Falle noch zu entkommen (?)
Rübe1 schrieb:

Du zahlst Unsummen vorab (80%) für nen Rohbau, [...]. So etwas kann man nicht unterschreiben und ich wunder mich immer wieder, daß die Banken bei sowas mitspielen…
Dem Kopfschütteln kann ich mich nur anschließen.

Mit welchem "Argument" hat Euch der Teufel denn zu dieser verfrühten Vertragsunterzeichnung verführt:
A. der Torschlußpanik eines Giltnurnochdiesewoche-Preisversprechens;
B. durch die aufschiebende Bedingung sei die Sicherheit einer schwebenden Ungültigkeit eingebaut;
C. seid nicht dumm und schnappt schnell noch die Förderung ?

David23 29.02.2024 01:16
Hallo,
gerne Antworte ich auf deinen Beitrag kurz:
Wir haben im März '23 die Zusage im Vergabeverfahren für den städtischen Bauplatz erhalten. Uns war klar, dass wir das Bauprojekt mit den aktuell am Markt üblichen Zinsen nicht stemmen können. Allerdings sind/waren wir förderfähig für die Wohnbauförderung in Baden-Württemberg (Z20) Darlehen... 350500€ mit 0% auf 20 Jahre. Allerdings muss hierzu ein konkreter Antrag mit konkretem Bauprojekt (Schnitte, Grundriss, Raumberechnungen etc) vorliegen. Als klar wurde, dass die Zinsen zu einem Stichtag von 0% auf 1% angehoben werden mussten wir schnell Handeln, da der Unterschied doch enorm ist. Da waren tatsächlich nur wenige Tage Zeit und wir haben uns aufgrund einiger persönlicher Erfahrungen für den GU entschieden. Wir haben den Werkvertrag mit aufschiebender Bedingung und Bezug auf das Wohnbauprogramm abgeschlossen, weshalb der Vertrag nicht förderschädlich geschlossen wurde.
Wir haben inzwischen den Bescheid, dass wir Förderfähig sind aber noch nicht den Kreditvertrag erhalten, weil die Landes- und Bundesmittel noch nicht zu Verfügung gestellt wurden.
Den Notartermin für das Grundstück haben wir Ende März.
Meint ihr, dass die Bank bzw. auch die Hausbank, die die Ergänzungsfinanzierung macht, nun noch sagen kann, dass sie unser Projekt nur unterstützt wenn der Zahlungsplan Baugesetzbuch Konform angepasst wird? Dann könnten wir ja darauf hinwirken.

David23 29.02.2024 01:17
Die Antragstellung war einen Tag nach Vertragsschluss, da wir ja die Pläne etc. für den Antrag benötigt haben.

nordanney 29.02.2024 07:56
David23 schrieb:

Meint ihr, dass die Bank bzw. auch die Hausbank, die die Ergänzungsfinanzierung macht, nun noch sagen kann, dass sie unser Projekt nur unterstützt wenn der Zahlungsplan Baugesetzbuch Konform angepasst wird? Dann könnten wir ja darauf hinwirken.
Ich kenne nicht die Bedingungen, mit denen die Fördermittel ausgezahlt werden.
Aber als Bank leisten wir nur im Rahmen des Baufortschritt - und das könnten wir als alleiniger Finanzierer nicht, wenn es den Baufortschritt nicht gibt, aber jede Menge Geld schon fließen soll. Jetzt setzt Du aber zuerst Eigenkapital und die Fördermittel ein. Das sollte dann passen. Aber nur, wenn die Fördermittel auch ausgezahlt werden dürfen ohne Gegenwert vom GU.
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