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ᐅ Zählt dieser Umbau als Neubau?


Erstellt am: 23.05.2016 16:05

__Markus__ 23.05.2016 16:05
Hallo zusammen

Ich überlege aktuell eine Fahrzeug Remise (Halle) zu einem Wohnhaus umzubauen. Dabei soll der alte Dachstuhl abgenommen werden und darauf ein Aufstockung in Holzständer Bauweise erfolgen. Es war bereits eine Firma da die so etwas macht.

Der Techniker meinte das das Vorhaben als Neubau läuft. Dies wundert mich etwas. Da die Grundmauern der Remise erhalten bleiben und diese zukünftig teilweise auch als Wohnraum genutzt werden soll.

Jetzt frage ich mich ab wann ein Umbau rechtlich als Neubau zählt?
Welche Vor- und Nachteile erwarten mich je nachdem ob es aus Umbau oder Neubau läuft? Ich vermute das die gesetzlichen Vorgaben beim Neubau wesentlich strenger sind. Wie sind die KfW Förderungen bei Altbau bzw. bei einer Renovierung im Vergleich?

Was muss erfüllt werden damit das Projekt als Umbau läuft?

DANKE FÜR EURE HILFE.

nordanney 23.05.2016 16:26
Nun ja, Du baust ja schon ein neues Geschoss darauf (Aufstockung). Dafür wirst Du auf jeden Fall eine Baugenehmigung benötigen! Des Weiteren änderst Du auch die Nutzungsart des Gebäudes, gibt es dafür eine Genehmigung? Architekt und Statiker vorhanden, um zu planen? Klar kann man landläufig sagen, dass Du "umbaust" - ohne Genehmigung wird das aber nichts.

Wenn Du im Gebäude mal ne Wand versetzt bzw. den Grundriss änderst, dann hast Du einen Umbau.

__Markus__ 23.05.2016 16:44
Hallo nordanney

Mir ist klar das eine Baugenehmigung benötigt wird. Auch das die Nutzungsart genehmigt werden muss ist mir durchaus klar.
Ich bin davon Ausgegangen das man auch für einen Umbau eine Genehmigung benötigt.

ypg 23.05.2016 17:14
Du schaffst ein Wohnhaus, wo vorher keins war.
Bedeutet: Du musst nach Energieeinsparverordnung bauen

nightdancer 23.05.2016 18:15
__Markus__ schrieb:

Welche Vor- und Nachteile erwarten mich je nachdem ob es aus Umbau oder Neubau läuft? .

Die Energieeinsparverordnung muß immer beachtet werden. Ob jetzt § 9 Abs.1 oder § 9 Abs. 4 oder § 9 Abs. 5 oder § 3 Energieeinsparverordnung für dich einschlägig ist, lässt sich nicht immer so einfach und pauschal bei Bestandsumbauten beantworten. Kommt darauf an und muß dein Planer wissen.

wpic 23.05.2016 18:39
Was Du beabsichtigst, ist eine Umnutzung, die per se bauantragspflichtig ist. Anzuwenden ist dann das jeweils aktuelle, gültige Bau- und Planungsrecht und sonstige gesetzliche Anforderungen wie z.B. die Energieeinsparverordnung. Nicht bauantragspflichtig sind Umbauten nur dann, wenn sie mit geringfügigen Eingriffen in die Bestandsstatik verbunden sind, z.B. beim Brechen vom Tür und Fensteröffnungen, die mit den handelsübliche Stürzen überdeckt werden können. Je nach Bestandssituation ist aber schon eine mehr als 1m breite Fenster- oder Türöffnung eine Sache für den Statiker (Sturzausbildung/Lastabtragung etc.)

In Deinem Falle empfehle ich Dir nachdrücklich, von Anfang an mit einem Architekten zusammenzuarbeiten der erst einmal die Bau- und planungsrechtliche Situation klärt, bewertet und Dir realistisch aufzeigt, welche Möglichkeiten Du in Deiner Situation wirklich hast. Wenn die Remise z.B. grenzständig ist, können u.U. Abstandsflächen zum Nachbarn ausgelöst werden und spezielle Fragen des Brandschutzes, die die sog. "Gebäudeabschlusswand" betreffen.

Vermutlich wird der Architekt auch erst einmal eine Bauvoranfrage stellen müssen, um die grundsätzliche Machbarkeit des Bauvorhabens zu klären.
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