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ᐅ Baugenehmigung was muss aufgeführt sein? Rechtssicherheit?


Erstellt am: 13.06.18 08:32

Egon1215.06.18 13:16
nur für dich "?" 🙂
ypg15.06.18 13:17
Egon12 schrieb:
nur für dich "?" 🙂

Du, mir reichen die Tausend Küsse, aber dem Amt nicht 😉
niri0915.06.18 17:27
Eine Baugenehmigung erlaubt nicht nur das Bauen sondern beinhaltet noch zig andere Punkte, so nebenbei....
ypg15.06.18 20:04
niri09 schrieb:
Eine Baugenehmigung erlaubt nicht nur das Bauen sondern beinhaltet noch zig andere Punkte, so nebenbei....

.... Unter anderem, dass ein WOHNhaus bzw ein Einfamilienhaus genehmigt wird, ja. Dennoch im Umkehrschluss ist zum Wohnen an sich keine Baugenehmigung nötig 😉
Schau mal nach, wenn Du eine im Hause hast 😉
Ich bin auch zur Aufbewahrung nicht verpflichtet...
Nordlys15.06.18 21:26
Ich versteh niri auch nicht. Die Genehmigung genehmigt mir, das was ich eingereicht habe zu bauen wie ich es eingereicht habe bzw. wie es als Kompromiss mit Amt denn geworden ist. Wenn ich nen Schweinestall einreiche ist das kein Wohnhaus. Wenn ich ein Wohnhaus einreiche, kann ich keine Metalldreherei bauen. etc. pp
Es gibt ein AZ, soll sich der TE doch ne Kopie ziehen lassen. So what. Täte ich auch vor einem Kauf. Karsten
niri0916.06.18 21:34
Genau das meine ich doch. In der Baugenehmigung steht ob es eben ein Wohnhaus werden darf oder nicht. Er geht ja zum Bauamt und dort werden auch alle Fragen geklärt.
Ist auch nicht ganz klar worum es hier eigentlich geht. Wohnrecht? Änderung ?
Das klärt sich ja jetzt, daher ist es ja egal
wohnhausbaugenehmigungamt