ᐅ Worauf achten bei Hinterbebauung, schmaler Zuwegung und Miteigentum
Erstellt am: 05.03.20 08:22
hampshire06.03.20 19:54
Gibt es denn eine Einfriedungspflicht auf Deinem Grundstück?
Und Zäune kosten auch nicht die Welt. Preise die Kosten für den Zaun ein und freue Dich wenn der Nachbar sich beteiligt.
Wegen solchen Kleinigkeiten macht man doch kein Faß auf bevor man nicht miteinander gesprochen hat.
Und Zäune kosten auch nicht die Welt. Preise die Kosten für den Zaun ein und freue Dich wenn der Nachbar sich beteiligt.
Wegen solchen Kleinigkeiten macht man doch kein Faß auf bevor man nicht miteinander gesprochen hat.
Escroda07.03.20 00:16
Stefan001 schrieb:
Damit ist das Risiko dann doch prinzipiell nicht mehr auf meiner Seite oder?Doch. Jetzt gibt es ja kein Soll-Maß mehr, sondern ein prüfbares Ist-Maß. Wenn Du kaufst, wirst Du Miteigentümer einer bestehenden Fläche, so wie sie ist. Also Katasteramt fragen, wie sie ist.hampshire schrieb:
Und Zäune kosten auch nicht die Welt.Nein. Nicht die Welt. Aber 100m Zaun sind auch nicht zu vernachlässigen. hampshire schrieb:
Wegen solchen Kleinigkeiten macht man doch kein Faß aufEs geht ja nicht darum ein Fass aufzumachen, sondern Regelungsbedürfnisse zu sammeln. Es soll ja Maschendrahtzäune geben, die aufgrund des von ihnen ausgehenden Rechtsstreites große mediale Berühmtheit erlangt haben.Stefan00107.03.20 07:10
Ich überlege gerade noch in eine andere Richtung:
Wenn die Zuwegung genau 3m breit ist, was passiert wenn ein Nachbar einen Zaun fordern würde auf dem Zuwegungsgrundstück?
Meine Recherche im Internet ergibt das (hier in Bremen) es kein Nachbarschaftsrecht gibt das etwas vorschreiben würde, aber gilt dann das mich keiner zu einem Zaun zwingen kann?
Wenn die Zuwegung genau 3m breit ist, was passiert wenn ein Nachbar einen Zaun fordern würde auf dem Zuwegungsgrundstück?
Meine Recherche im Internet ergibt das (hier in Bremen) es kein Nachbarschaftsrecht gibt das etwas vorschreiben würde, aber gilt dann das mich keiner zu einem Zaun zwingen kann?
Escroda07.03.20 15:25
Stefan001 schrieb:
aber gilt dann das mich keiner zu einem Zaun zwingen kann?Ja, außer im Bebauungsplan oder einer anderen Satzung steht was anderes.hampshire07.03.20 20:10
Escroda schrieb:
Es geht ja nicht darum ein Fass aufzumachen, sondern Regelungsbedürfnisse zu sammeln.Das stimmt natürlich. Was ich meinte ist, dass man den Zaun ein die als Nebenkosten für das Grundstück "einpreist" und sich bei einer guten Einigung freut. Das nimmt Druck und Ärger, denn man hat sich schon darauf eingestellt deisen zu bezahlen.Ähnliche Themen