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ᐅ Einfriedung - Zaun oder kein Zaun / was müssen wir beachten?


Erstellt am: 21.11.21 19:06

Costruttrice 22.11.21 09:00
Ich würde mit dem Zaun ohne Absprache nicht auf die Grenze gehen, sondern Abstand halten und auf meinem Grundstück bleiben. Am Ende gefällt der Zaun dem Nachbarn nicht oder er wollte gar keinen und dann darfst du ihn entfernen. Das ist bei uns damals im Baugebiet bei einigen passiert.

Schreibt doch einen Brief mit eurem Anliegen und den Kontaktdaten und bittet den GU dem Nachbarn den zu übermitteln. Vielleicht bekommt ihr ja so Kontakt.

Joedreck 22.11.21 09:02
Dann sind die neuen Eigentümer auch Bauherren und stehen entsprechend auf dem Bauschild. Sofern das landesrecht es in dem konkreten Fall vorsieht.
Edit: und die sind schon im Grundbuch. Bei berechtigtem Interesse kann man die Eigentümer beim Grundbuchamt erfragen.

ypg 22.11.21 10:04
MP12345 schrieb:

Ja die ganze Reihe wird durch einen GU gebaut.
Bei GU bist Du der Bauherr. Bauherren stehen auf dem Bauschild.

Bedenke:
Es ist ein Unterschied, ob vor oder auf der Grenze.

hampshire 22.11.21 10:27
Die Lösung liegt für mich auf der Hand. Auch wenn der GU die Adresse der Nachbarn nicht herausrückt, kannst Du dem Nachbarn über den GU eine Nachricht zukommen lassen. Etwa so:
"Hallo, wir sind Ihre neuen Nachbar, Name(n) und freuen uns Sie bald kennen zu lernen. Uns beschäftigt gerade die Gestaltung der Grundstücksgrenze zu Ihnen. Es wäre doch schön, wenn wir uns dazu abstimmen könnten. Unser GU nimmt Datenschutz sehr ernst und gibt uns nicht Ihre Kontaktdaten. Hier sind unsere (......) damit Sie sich melden können. Auf eine gute Nachbarschaft, ..."
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du Sicherheit und eine gute Lösung bekommst steigt und die ganzen Konjunktivgedanken kannst Du Dir sparen.

konibar 22.11.21 11:32
Joedreck schrieb:

...Sofern das landesrecht es in dem konkreten Fall vorsieht.

genau:
Landesrecht ist das Stichwort!

iA ist im Nachbarschaftsrecht definiert, wer für die Errichtung des Trennzauns zuständig ist.
Hier wurde das vor etlichen Jahren umgedreht, vermutlich zur Bundesweiten Vereinheitlchung.
Nun muss der von der Straße aus gesehen links wohnende den Grenzzaun rechts errichten und finanzieren.
Außer beide Seiten verzichten einvernehmlich darauf.

MP12345 28.11.21 08:58
Guten Morgen, wir haben mit beiden Nachbarn sprechen können, beide haben keine Probleme mit einem Zaun. Wir werden ca. 30cm weg von der Grenze den Zaun setzen. Unser Grundstück grenzt an ein Mehrfamilienhaus, dieses ist mit einem Zaun umzäunt. Davor dürfen wir doch auch einen Zaun setzen oder?
zaungrundstückbauschildlandesrecht