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ᐅ Nachbarn wollen neuen Zaun, obwohl da einer steht.


Erstellt am: 25.09.17 13:46

Mike29 25.09.17 21:56
: Ich steh grad auf dem Schlauch, wo reden wir aneinander vorbei? Über sinnvoll oder nicht, wurde hier doch meines Erachtens gar nicht geschrieben!?
Was die Pflicht angeht, wenn ich nichts durcheinander bringe, steht in jedem von mir gelesenen Gesetz der Teil mit "auf Verlangen des Nachbarn". Von daher ist es mehr ein Recht des Nachbarn, eine Einfriedung zu fordern. Ob sinnvoll oder nicht, lassen wir mal dahingestellt. (Wir werden auch nur einzäunen, weil wir einen Hund haben. Benötigen tun wir den Zaun ansonsten eig. nicht.)

PS: Dein
Nordlys schrieb:
Klar?
klingt leicht aggressiv, (ich bin aber auch heute sensibel

toxicmolotof 26.09.17 01:08
uh, das Thema driftet ab
... Zeit für Phantasie.

Also, gegeben seien zwei Grundstücke, A links, B rechts. Das Nachbarschaftsrecht besagt, man muss seine rechte Grenze auf Verlangen einfrieden.
B fordert dies von A, A unterlässt es. A hat außerdem einen Sohn. B hat dafür einen Pool im Garten, der zur Straße hin durch einen Zaun gesichert ist (Verkehrssicherungspflicht).

Nun ertrinkt der Sohn von B im Pool von A.

Wer ist "schuld"?
Und gute Nacht.

Bieber0815 26.09.17 06:58
Hier bei uns gibt's keine allgemeine Einfriedungspflicht. Störer müssen sich selbst einfrieden, ansonsten darf man sich einfrieden, muss aber nicht. Und schon gar nicht auf Verlangen (das finde ich persönlich den größten Käse).

Wenn der Dreijährige des Nachbarn mit seinem Roller gegen Dein ordnungsgemäß abgestelltes Auto fährt, wird eher nichts passieren. Weder haftet er für Schäden an Deinem Auto noch wirst Du für mögliche Schäden am Kind haften müssen. Seine Eltern würden nur bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haften. War das Deine Frage?

Ist der Zaun auf Deinem Grundstück? Dann wärst Du m.E. auf der sicheren Seite. Es ist unerheblich, ob Du den Zaun selbst errichtet hast oder ob Du ihn mitsamt dem Grundstück gekauft hast. Ich würde dann einfach nichts tun.

hbf12 26.09.17 07:41
die Nachbarin hat dich gefragt was du dir bezüglich eines neuen Zauns überlegt hast, und jetzt machst du dir Gedanken was sie damit gemeint haben könnte anstatt Sie einfach zu Fragen was Sie damit meint?

ypg 26.09.17 07:51
Sauerpeter hat einen Zaun mitgekauft. Nur weil dieser dem Nachbarn nicht genehm ist, muss er keinen neuen anschaffen. Die Einfriedungspflicht bezieht sich mM nach auf das Grundstück (rechte Seite) und nicht auf jeden neuen Eigentümer.
Bieber0815 schrieb:
Kommt darauf an ;-). (U.a. auf das Alter des Sohnes.) ...
Wenn der Dreijährige des Nachbarn mit seinem Roller gegen Dein ordnungsgemäß abgestelltes Auto fährt, wird eher nichts passieren. Weder haftet er für Schäden an Deinem Auto noch wirst Du für mögliche Schäden am Kind haften müssen. Seine Eltern würden nur bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haften. War das ....

Der 3-Jährige würde (wie auch ein Hund) eine Barriere haben, die verhindert, direkt durch unseren Carport auf unser Grundstück zu gelangen.
Wir haben kein Teich, zum Glück. Aber wir haben anderes im Garten, was nicht weniger gefährlich sein könnte.
Die Heckenpflanzen sind ja auch nicht gerade die unempfindlichsten.

Es handelt sich aber nur um Mieter... ich habe noch nicht einmal die Adresse, um den Eigentümer anzumahnen. Vielleicht wäre der Weg über das Bau- bzw. das Ordnungsamt das richtige? [emoji848]

tomtom79 26.09.17 08:34
Ach da liebe ich meine Schwaben doch, hier kann der Zaun gar nicht Hochgenug sein.
zaungrundstückpoolgarteneinfriedungspflichtschädenhaften