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ᐅ Wohnung zu GbR Übertragen ohne Weiteres möglich?


Erstellt am: 05.06.20 21:19

mondbau05.06.20 22:47
HilfeHilfe schrieb:

Glaube kaum das jemand der Eigentum hat und es verschiebt dann förderberechtigt wird . Du bist ja schon Eigentümer
Hat eine im Haushalt lebende Person bereits als Gesellschafter einer öGbR/GmbH (also als juristische Person) eine Wohnimmobilie im Besitz, zählt dies nicht als Voreigentum. Demnach kann die natürliche Person einen Antrag auf Förderung für eine neue Wohnimmobilie stellen.
Link möchte ich nicht teilen, das wird hier nicht gern gesehen. Aber im Suchdienst unter "Expertenwissen zum Produkt Baukindergeld (424)" zu finden.

Sowie
Ist es möglich, dass man Baukindergeld bekommt, wenn man Geschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH bzw. GBR ist und diese ein Einfamilienhaus besitzt, welches vermietet ist?
Antwort von -----
Nach Rücksprache mit der KfW ist es unerheblich für die Beantragung des Baukindergelds, ob ihre GmbH oder GBR bereits eine Immobilie hat. Wichtig ist, dass Sie als natürliche Person zum Zeitpunkt des Kaufvertrages oder der Erteilung der Baugenehmigung kein Wohneigentum haben.
nordanney05.06.20 22:52
Das ist Trickserei, steht aber tatsächlich so in den Bedingungen.
Tolentino05.06.20 23:13
Ich habe in meinem Studium (nicht Rechtswissenschaften, aber trotzdem Studieninhalt) gelernt, dass man tatsächlich schon automatisch eine GbR ist, sobald mehrere Leute sich in einem Geschäftsvorfall zusammentun.
Ein Gesellschaftervertrag formalisiert diese Beziehung nur und schafft Rechtsicherheit, vor allem im Innenverhältnis.
Nach außen hin könnte ein Vertrag den Nachweis des Bestehens einer GbR vereinfachen.
nordanney05.06.20 23:21
Fast richtig Es stimmt in aber eben nur in fast allen Lebenslagen.

Du musst entscheiden, ob Du als Bruchteilsgemeinschaft oder als GbR Eigentümer werden möchtest. Ist auch extra noch einmal zusätzlich in der Grundbuchordnung geregelt. Da gibt es einige Unterschiede zwischen beiden Varianten. Das geht hier aber zu weit, da noch weiter darauf einzugehen.
HilfeHilfe05.06.20 23:31
mondbau schrieb:

Hat eine im Haushalt lebende Person bereits als Gesellschafter einer öGbR/GmbH (also als juristische Person) eine Wohnimmobilie im Besitz, zählt dies nicht als Voreigentum. Demnach kann die natürliche Person einen Antrag auf Förderung für eine neue Wohnimmobilie stellen.
Link möchte ich nicht teilen, das wird hier nicht gern gesehen. Aber im Suchdienst unter "Expertenwissen zum Produkt Baukindergeld (424)" zu finden.

Sowie
Ist es möglich, dass man Baukindergeld bekommt, wenn man Geschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH bzw. GBR ist und diese ein Einfamilienhaus besitzt, welches vermietet ist?
Antwort von -----
Nach Rücksprache mit der KfW ist es unerheblich für die Beantragung des Baukindergelds, ob ihre GmbH oder GBR bereits eine Immobilie hat. Wichtig ist, dass Sie als natürliche Person zum Zeitpunkt des Kaufvertrages oder der Erteilung der Baugenehmigung kein Wohneigentum haben.
Du bist aber jetzt als natürliche Person Eigentümer . Um die Förderung zu erhalten überträgst du alles auf GBR . Für mich als Förderungsbetrug. Ganz klar anzuzeigen
mondbau05.06.20 23:38
HilfeHilfe schrieb:

Du bist aber jetzt als natürliche Person Eigentümer . Um die Förderung zu erhalten überträgst du alles auf GBR . Für mich als Förderungsbetrug. Ganz klar anzuzeigen
Wo ist das bitte Betrug? Bitte erläutern?? Dann ist jede Art von Steuerberatung Betrug? Und wenn ich die Immobilie 1 Tag vorher verkaufe um die Förderung zu erhalten, ist das auch Betrug?? Wenn jemand eine Idee hat, gleich in die Betrug Ecke hinstellen, somit wäre jeder Steuerberater mit einem Bein im Knast.
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