ᐅ Wohnung zu GbR Übertragen ohne Weiteres möglich?
Erstellt am: 05.06.20 21:19
mondbau06.06.20 16:55
saralina87 schrieb:
Zum Konstrukt selbst mag ich meine Meinung gar nicht sagen - nur so viel: Moralisch gesehen ganz ganz komisch, was ihr da vor habt.Wenn das moralisch komisch ist, warum wirbt dann die KFW damit das man darauf achten soll das zwischen eigentumverkauf und Neukauf mindestens 1 Tag vergehen soll?saralina8706.06.20 16:57
Du verkaufst aber nichts. Du besitzt weiterhin schon Eigentum. Du gehörst damit absolut nicht zu denjenigen, für die das Baukindergeld gedacht ist. Du greifst mit Hilfe eines Konstrukts in einen Topf, dessen Inhalt du eigentlich nicht benötigst. Das kann rechtlich noch so in Ordnung sein, moralisch finde ich es fragwürdig.
HilfeHilfe06.06.20 17:00
saralina87 schrieb:
Du verkaufst aber nichts. Du besitzt weiterhin schon Eigentum. Du gehörst damit absolut nicht zu denjenigen, für die das Baukindergeld gedacht ist. Du greifst mit Hilfe eines Konstrukts in einen Topf, dessen Inhalt du eigentlich nicht benötigst. Das kann rechtlich noch so in Ordnung sein, moralisch finde ich es fragwürdig.Das versteht er nicht . Nur weil man es überträgt wird man nicht eigentumsloshampshire06.06.20 17:00
Dein ausgedachter Trick ist legal. Ob er im Sinne des Erfinders ist, ist mindestens unklar. Schließlich verkaufst Du Dein Eigentum nicht. Es geht auch nicht um „Moral“. Dass Du wie viele andere auch die Regeln zu Deiner Selbstoptimierung zu deuten und zu spielen suchst ist legitim - Diese Haltung ist weit verbreitet. Viele teilen diese Haltung eben nicht.