ᐅ Wohnung zu GbR Übertragen ohne Weiteres möglich?
Erstellt am: 05.06.20 21:19
PyneBite06.06.20 08:42
macht das schon ganz clever. In diesem Fall würde ich es genauso machen!
viel Spaß bei der Anzeige. Die wird nichts bringen.
Ich musste auch lernen, dass man vorher viele Immobilien besitzen konnte. Wichtig ist, dass vor Kauf der neuen förderfähigen Immobilie keine der vorherigen Immobilien im Privaten Besitz mehr ist.
viel Spaß bei der Anzeige. Die wird nichts bringen.
Ich musste auch lernen, dass man vorher viele Immobilien besitzen konnte. Wichtig ist, dass vor Kauf der neuen förderfähigen Immobilie keine der vorherigen Immobilien im Privaten Besitz mehr ist.
mondbau06.06.20 08:59
ich werde einfach direkt die KFW fragen. Die werden es wissen. Und die sind sicherlich nicht so engstirnig wie HilfeHilfe.
PyneBite schrieb:Genau so ist die Spielregel. Keine Immobilie im privaten Besitz. Ob du die vorhandene Immobilie verkaufst, verschenkst, überträgst, das ist völlig innerhalb der Spielregeln.
Wichtig ist, dass vor Kauf der neuen förderfähigen Immobilie keine der vorherigen Immobilien im Privaten Besitz mehr ist.
saralina8706.06.20 11:37
Trotzdem bitte unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen - gerade beim Auflösen der GbR winken da einige Fallstricke.
mondbau06.06.20 14:03
Saralina da magst du Recht haben. Danke.
hampshire06.06.20 15:32
Ein Hin- und Herschenken ist eine andere Variante - solange man in unterschiedlichen Szenarien dadurch nicht Schenkungssteuerpflichtig wird. Vertrauenssache natürlich.
Genauso wie Deine Mutter Dir vertrauen wird wenn Du das GbR Konstrukt aufbaust, denn das ist für sie nicht risikolos.
Du kannst auch eine UG als Wohnungsgesellschaft gründen. Damit minimierst Du die Haftung für Deine Mutter und kannst später einmal statt der Wohnung die UG verkaufen - schon entfällt die Grunderwerbsteuer...
Das sind alles Spielchen, die sich aus den viel zu kompliziert gestalteten Und zu zahlreichen Regeln und Gesetzen ergeben. Wenns Spaß macht...
Ich habe da einen eigenen Kompass - der findet nicht alles richtig was möglich ist ohne Gesetze zu brechen.
Genauso wie Deine Mutter Dir vertrauen wird wenn Du das GbR Konstrukt aufbaust, denn das ist für sie nicht risikolos.
Du kannst auch eine UG als Wohnungsgesellschaft gründen. Damit minimierst Du die Haftung für Deine Mutter und kannst später einmal statt der Wohnung die UG verkaufen - schon entfällt die Grunderwerbsteuer...
Das sind alles Spielchen, die sich aus den viel zu kompliziert gestalteten Und zu zahlreichen Regeln und Gesetzen ergeben. Wenns Spaß macht...
Ich habe da einen eigenen Kompass - der findet nicht alles richtig was möglich ist ohne Gesetze zu brechen.
saralina8706.06.20 16:22
mondbau schrieb:
Saralina da magst du Recht haben. Danke.Nö, da hab ich Recht. Das hier wird sonst in ein paar Jahren genauso ein Thread wie der, in dem man sich darüber wundert dass man nicht zwingend zivilrechtliche Eigentümer seines Hauses ist, wenn man es im Garten der Eltern baut.
Da sollte auch "getrickst" werden und irgendwann stand man vor einem riesigen Misthaufen. Das ist jedes Mal dasselbe.
Zum Konstrukt selbst mag ich meine Meinung gar nicht sagen - nur so viel: Moralisch gesehen ganz ganz komisch, was ihr da vor habt.
Ähnliche Themen