ᐅ Wohnung zu GbR Übertragen ohne Weiteres möglich?
Erstellt am: 05.06.20 21:19
HilfeHilfe06.06.20 07:20
mondbau schrieb:
Wo ist das bitte Betrug? Bitte erläutern?? Dann ist jede Art von Steuerberatung Betrug? Und wenn ich die Immobilie 1 Tag vorher verkaufe um die Förderung zu erhalten, ist das auch Betrug?? Wenn jemand eine Idee hat, gleich in die Betrug Ecke hinstellen, somit wäre jeder Steuerberater mit einem Bein im Knast.Nein kannst du beides machen . Betrug ist wenn man verschweigt das man Eigentümer war . Vor GBR. Den dann ist man von Förderung ausgeschlossenmondbau06.06.20 07:25
Kannst du alles verschweigen, die KFW bekommt es mit durch den Abgleich. Es steht sogar bei den FAQ der KFW das man 1 Tag vorher verkaufen kann, damit man Anspruch auf Baukindergeld hat.
HilfeHilfe06.06.20 07:28
mondbau schrieb:
Kannst du alles verschweigen, die KFW bekommt es mit durch den Abgleich. Es steht sogar bei den FAQ der KFW das man 1 Tag vorher verkaufen kann, damit man Anspruch auf Baukindergeld hat.Aha so somondbau06.06.20 07:50
Der Verkauf einer Wohnimmobilie muss mindestens einen Tag vor dem Kauf der mit Baukindergeld zu fördernden Immobilie durchgeführt werden.Es gilt das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.
knalltüte06.06.20 08:18
ich kenne den Begriff "rechtsmissbräuchlich"
"... ist die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende zweckwidrige Inanspruchnahme einer eigentlich zustehenden Rechtsposition"
Könnte das zum Tragen kommen ?
"... ist die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende zweckwidrige Inanspruchnahme einer eigentlich zustehenden Rechtsposition"
Könnte das zum Tragen kommen ?
mondbau06.06.20 08:22
Dann wäre es auch rechtsmissbräuchlich wenn ich eine vorhandene Immobilie verkaufe um förderfähig zu sein. Oder wenn ich die vorhandene Immobilie verschenke um förderfähig zu sein. Also wozu zweierlei maß ansetzen?
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