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ᐅ Wohn-Riester kündigen für Eigenheim oder wie vorgehen?


Erstellt am: 12.02.22 12:04

Rumbi441 15.02.22 11:22
ok danke. wieviel müsste denn da stehen? jahresbrutto mal steuersatz, minus die förderungen oder wie berechnet sich das?

Grundaus 15.02.22 11:28
da doch einige Antworten wild durcheinander waren oder sogar falsch, hier noch einmal eine Zusammenfassung.
Wenn du den Riester-Vertrag kündigst, zahlst du die Zulagen und Steuerersparnisse zurück und der Wertzuwachs muss versteuert werden. Da du den bei der Steuererklärung nie angegeben hast ist das 175.--€/Person/Jahr plus Kinderzulage. Das wird gleich abgezogen und das Geld hast du innerhalb von 6 Monaten. Da es ein Bausparvertrag mit wenig Zinsen ist, muss man da nicht viel zusätzlich versteuern bei der nächsten Steuererklärung.

Wenn du Geld entnimmst ohne den Vertrag zu kündigen wird ein Wohnförderkonto angelegt und der Betrag mit 2% jährlich verzinst. Den Endbetrag musst du dann in der Rente versteuern. Wenn keine eigene Wohnung mehr selber genützt wird, gilt das als Förderschädliche Verwendung und gilt wie eine Kündigung s. oben. Ausnahmen gibt es nur für ein Pflegeheim, aber auch da kann man oft eine Wohnung besitzen

Grundaus 15.02.22 11:33
Rumbi441 schrieb:

ok danke. wieviel müsste denn da stehen? jahresbrutto mal steuersatz, minus die förderungen oder wie berechnet sich das?
eingezahlter Betrag (max. 1975.--€) * pers. Steuersatz (max 48%). Wenn das niedriger ist als die Zulage, bekommst du nur die Zulage, wenn nicht bekommst du die Steuerersparnis minus der Zulage ausbezahlt und die Zulage auf dein Riestervetrag.

Rumbi441 15.02.22 11:48
danke für deine antworten.

gibt es noch eine dritte option die evtl. icht genannt wurde?

Grundaus 15.02.22 12:10
Rumbi441 schrieb:

danke für deine antworten.

gibt es noch eine dritte option die evtl. icht genannt wurde?
wenn sich Riester generell lohnt und du das machen möchtest, kann man noch in einen Fondgebundenen Vertrag umwandeln. Ich hab 30% einbezahlt, 30% sind Steuerersparnis und 40% Wertsteigerung.

Rumbi441 15.02.22 22:49
habe es geprüft. Da wurde die letzten Jahre was mit 650 bis 700 , mal euro in der Steuer angegeben bzw. heißt es dort: Über die Altersvorsorgezulage hausgehende Stuerermäigung... Also heißt ich muss diese 700 € jährlich dann zurückzahlen? Oder auch wieder ein % davon?

Das umwandeln ist wohl das einzige was sinn macht.
zulagevertragsteuersatzsteuererklärungversteuernwohnungsteuerersparnisumwandeln