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Der §34 GewO schränkt das allgemeine Recht der freien Berufswahl insofern ein, wie er z.B. für Krankenhausbetreiber oder auch diverserlei Finanzdienstleister (u.a. Makler und Bauträger) solche Dinge wie Sachkunde, persönliche Zuverlässigkeit und dergleichen fordert. Einschlägige Vorstrafen (wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung, Betrug etcetera) möge ein Makler vermeiden - dafür braucht er keinen Personenbeförderungsschein und darf endlos oft durch die Hackfleischprüfung gefallen sein. Hat man seinen Ruf in einem konzessionspflichtigen Beruf ruiniert, lebt sich also nur dann ungeniert, wenn man einen Strohmann hatDu sprichst in Rätseln mein Freund.
Um so mehr springen da noch Handwerker herum, die man fragen kann, wie oft sie schon für diesen Anbieter tätig waren. Sind die alle "frisch", wurden ihre Vorgänger eventuell schleppend bezahlt ...Und wie kommt er sonst an diese Referenzen? Klar können wir durch aktuelle Neubaugebiete fahren, aber ein Haus, welches noch nicht fertig ist, ist halt auch noch nicht fertig.