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ᐅ Welches Heizungssystem? Luftwärmepumpe/Gas/Erdwärme


Erstellt am: 26.03.15 19:57

Bauexperte01.04.15 11:34
Hallo,

Bieber0815 schrieb:

Den zweiten Teil des Satzes verstehe ich nicht :-(. Auch im Sinne von "zusätzlich"? Reicht es nicht aus, den Primärenergiebedarf auf 85 % zu bringen?
Ich meine es genau so, wie ich es geschrieben habe: "15%ige Reduktion des Primärenergiebedarfs und gleichzeitig mindestens 15% bessere Gebäudehülle". Entweder/oder sieht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in diesem Fall nicht vor, wenngleich auch hier viele Wege nach Rom führen (können). Der Begriff Primärenergie bezeichnet im Übrigen die Energieart und -menge, welche den genutzten natürlichen Quellen entnommen wird.
Bieber0815 schrieb:

Jetzt bin ich doch wieder verwirrt. Was ist denn eine bessere Gebäudehülle? Wie wird "besser" bewertet, wenn nicht am Primärenergiebedarf des Hauses? Sprich: Maßnahmen zur Reduktion der Wärmeverluste (bspw. an der Hülle) verringern den Primärenergiebedarf auf 85 %: Fertig, der Bauherr darf eine Gasbrennwerttherme einbauen ohne Wärmepumpe, ohne Solarthermie, ohne Photovoltaik.
Du kannst - alternativ zum Einsatz erneuerbarer Energien - die Energieeffizienz Deines Gebäudes erhöhen, indem Du bspw. die Gebäudehülle besser dämmst, mit Wärmerückgewinnung lüftest oder andere Maßnahmen durchführst, die das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (schreibt im Neubau den Einsatz erneuerbarer Energien vor) anerkennt. Konkret heißt das: Das Gebäude muss die Anforderungen der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung um mindestens 15% unterschreiten. Als Nachweis gilt ein Energieausweis nach Energieeinsparverordnung.

Die Gebäudehülle besteht auch nicht "nur" aus Steinen; Dach, -Dämmung, Fassade und Fenster gehören doch ebenfalls zu ihr. Wenn die 15%-Regel angewandt werden soll, bedeutet es immer, daß es einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen geben muß. Diese betreffen sowohl den Primärenergiebedarf (welche Energieart und -menge), als auch die Hülle des Gebäudes (gefüllter Stein, bessere Dämmung, bessere Fenster usw.). Wie immer gibt es Ausnahmen: es kann auch schlicht der Anschluss an ein Fernwärmenetz, dessen Wärme zu mindestens 50% aus erneuerbaren Energien oder Abwärme- oder KWK-Anlagen stammt, reichen.

Deshalb habe ich geschrieben, daß es immer am konkreten Objekt gerechnet werden muß!

Grüße, Bauexperte
Bieber081501.04.15 11:46
Bauexperte schrieb:
Ich meine es genau so, wie ich es geschrieben habe: "15%ige Reduktion des Primärenergiebedarfs und gleichzeitig mindestens 15% bessere Gebäudehülle".
Danke, dann war das "korrekt" (erster Teil des Satzes) nicht so ganz richtig, ich hatte es bisher ja anders verstanden. Ich habe zwar immer noch nicht verstanden, woran die Verbesserung der Hülle festgemacht wird (das die Hülle aus Mauern, Fenstern, Türen und Dach sowie Bodenplatte bzw. Kellerwänden besteht ist mir schon klar), aber ich nehm das jetzt mal so hin. Schlauer als vorher bin ich in jedem Fall! Für die geduldigen Antworten jedenfalls besten Dank!

Bauexperte01.04.15 12:12
Hallo,

als Gedankenstütze: das Gebäude muss die Anforderungen der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung um mindestens 15% unterschreiten
Bieber0815 schrieb:

Ich habe zwar immer noch nicht verstanden, woran die Verbesserung der Hülle festgemacht wird ...
3 Beispiele von vielen -
  • Reicht es für die Gebäudehülle eines Kfw 70 Effizienzhauses normalerweise aus, einen Poroton T10 - 36,5 - U-Wert: 0,254 zu verbauen, kann der Einsatz eines Poroton T8 - 36,5 mit U-Wert: 0,21 bereits ein 1. Baustein auf dem Weg der 15% Regel sein.
  • Wäre der Einbau von 2-fach verglasten Fenstern - mit anderen Maßnahmen - für den KfW 70-Effizienzhausstatus ausreichend, ist der Einbau von 3-fach verglasten Fenstern ein weitere Baustein.
  • Wird mit 200 mm Dämmung im DG üblicherweise KfW 70 erzielt, können 240 mm der nächste Baustein sein.
  • usw.
Wie viele Bausteine/welche Maßnahmen von Nöten sind, errechnet der Energieberater

Grüße, Bauexperte
Bieber081502.04.15 08:26
Bauexperte schrieb:
3 Beispiele von vielen
Das sind Beispiele, wie eine Verbesserung erreicht wird. Soweit so klar. Wie bewertet aber der Fachmann die Verbesserung (14 %, 15 % oder doch 16 %?). Eine Möglichkeit wäre der U-Wert: vorher 0,254 W/m²/K (Einheit habe ich mal ergänzt, stimmt hoffentlich), nachher 0,21 W/m²/K, Differenz 0,044 W/m²/K oder 17 % weniger bezogen auf "vorher". Das ist natürlich nur der im Beispiel angegebenen U-Wert des Steins. Nun müsste man vielleicht einen (gewichteten?) U-Wert der gesamten Hülle betrachten (sprich: Summe über alle U*A für alle Teile der Hülle). Oder vielleicht einfach den sich ergebenden Primärenergiebedarf?

Tut mir leid, wenn ich begriffsstutzig bin oder meine Frage einfach nicht klar formulieren kann ...
Wastl02.04.15 08:55
Das wird im Energieausweis gerechnet. Die 15% beziehen sich auf die Summe aller Maßnahmen.
Lars88102.04.15 09:31
Im Energieausweis werden sämtliche Bauteile mit den dazugehörigen Flächen und U-Werten angegeben, daraus entsteht dann so gesehen ein Gesamt U-Wert des Hauses. Es gibt dann noch errechnete oder pauschale Abzüge für Kältebrücken (pauschal fährt man meist besser), mit denen dann der Transmissionswärmeverlust (Ht) errechnet wird. Es kann also auch konstruktive Verbesserungen geben. Hier muss man 15% besser sein als es die Energieeinsparverordnung vorgibt.

Der Primärenergiebedarf ist ein Wert, der den Energieverbrauch deines Heizmediums in der Herstellung und auf dem Weg zu dir berücksichtigt. Hier gibt es dann für jedes Medium vorgegebene Berechnungsfaktoren.
Es wird dann der Heizbedarf des Hauses mit dem Faktor berechnet. Als Beispiel: Heizbedarf des Hauses 100 x 1,1 (Faktor für Gas) = Primärenergie 110. Auch hier musst du wieder 15% unter Energieeinsparverordnung liegen.

Das ist nun alles stark vereinfacht dargestellt, genauer kann man es aber imho nur mit einem Beispielprojekt erklären. Wie bereits geschrieben wurde, gibt's da zig mögliche Maßnahmen
porotonu-wertgebäudehülleenergieeinsparverordnungprimärenergiebedarfenergieausweisdämmungkfwbausteinwärmegesetz