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ᐅ Welche Vermessung brauche ich? Vermessen vorm Bodengutachten?


Erstellt am: 08.07.13 17:24

junker08.07.13 17:24
Moin,

wir wollen bauen. Finanzierung steht. Wir haben für ein Grundstück in einer Neubausiedlung eine verbindliche Kaufoption. Das Haus ist grob geplant. Jetzt soll es zum Architekten gehen.

Vorher brauchen wir noch ein Bodengutachten und eine Vermessung (u.a. Höhenpunkte)

Doch was genau für eine Vermessung brauchen wir? Hab da mal gegoogelt und es gibt irgendwie unterschiedliche Vermessungen.
Das Grundstück soll teilerschlossen sein. Eine Flurkarte mit den ganzen Grundstücken gibt es (beim Nachbar gesehen). Im Bebauungsplan ist weiterhin das Baufenster eingezeichnet.
Was für einen Auftrag muss ich dem Vermesser geben. Und was kostet uns das etwa?

Gibt es eine Reihenfolge für Vermessung und Bodengutachten? Also was zuerst? Oder ist das egal?
nordanney08.07.13 22:35
Das Bodengutachten würde ich zuerst machen. Was nützt Dir eine Vermessung, wenn der Gutachter kontaminierten Boden vorfindet. Das Bodengutachten gab es bei uns im Baugebiet für EUR 350, da eine Vielzahl von Baufamilien sich zusammengeschlossen haben (zwei Bohrungen und eine Rammkernsondierung)
Nun zur Vermessung. Wofür braucht Ihr die Vermessung vor dem Kauf? Du hast geschrieben, dass es eine Flurkarte mit den Grundstücken Eures Baugebietes gibt. Dann muss das Grundstück auch schon vermessen sein. Für den Bauantrag brauchst Du (so ist es zumindest in NRW) keinen Vermesser. Den notwendigen Lageplan erstellt bei uns der Architekt. Erst wenn das Haus fertig ist, muss es eingemessen werden.
ypg08.07.13 23:17
nordanney schrieb:
...Den notwendigen Lageplan erstellt bei uns der Architekt. Erst wenn das Haus fertig ist, muss es eingemessen werden.

Räusper... Laienmeinung:
Kann es sein, dass Euer Architekt den Lageplan vom Vermesser einfordert??

Lagepläne bekommt der Architekt (bzw. der Bauherr) vom Vermesser... um das Haus auf dem Grundstück zu entwerfen.
Der Vermesser ist dann für die Einmessung des Baukörpers (Entwicklung durch Architekt) zuständig. (hat bei uns übrigens der Maurer nachgearbeitet, weil zu ungenau )
Nach dem Bau wird eine weitere Vermessung des Hauses im Grundstück getätigt....
milkie09.07.13 08:42
Ich denke wenn du deinen Architekten fragst, dann wird er dir schon sagen können was du genau brauchst.
Wir sind momentan in der Grundrissplanung mit unserem Architekten. Ein Vermesser war vor 2 Wochen auf dem Grundstück und hat die Höhenunterschiede dokumentiert... von Straße & Grundstück.
Wir bauen mit Bodenplatte, anhand dessen wissen wir nun auf welche Höhe wir Aufschütten müssen/wollen... Wollen etwas über der Straße liegen wegen Hochwasser. Nun ist es doch egal wie viel Grund/Muttererde usw. abgetragen muss - wir wissen wie hoch wir letzten Endes bauen wollen.
Bei uns wurde der Vermesser übrigens vom Architekten beauftragt.
Ein Bodengutachten werden wir erst erstellen lassen, wenn wir wissen wo genau das Haus platziert wird. Bei uns gibt es keinen Bebauungsplan und kein Baufenster (Baulücke), deshalb müssen wir mit Bauvoranfrage klären ob das Haus so gestellt werden darf wie gewünscht - dann wir das Bodengutachten beauftragt.

Am besten fragst du deinen Architekten wie du vorgehen sollst, ob er dir jemanden empfehlen und evtl. in deinem Namen beauftragen kann.
nordanney09.07.13 09:21
ypg schrieb:
Räusper... Laienmeinung:
Kann es sein, dass Euer Architekt den Lageplan vom Vermesser einfordert??
Nein, der Lageplan wird vom Architekten erstellt. Das Grundstück an sich ist vermessen und das Baufenster steht gem. Bebauungsplan fest. Wofür braucht der Architekt dann noch den Vermesser? Ein Vermesser wird auch in den entsprechenden Verordnungen bei uns in NRW nicht gefordert - gilt sowohl für das vereinfachte Bauantragsverfahren als auch für das Genehmigungsfreistellungsverfahren (zumindest wenn die Grundstücksverhältnisse übersichtlich sind).
Bauexperte09.07.13 19:59
Hallo,
nordanney schrieb:

Ein Vermesser wird auch in den entsprechenden Verordnungen bei uns in NRW nicht gefordert - gilt sowohl für das vereinfachte Bauantragsverfahren als auch für das Genehmigungsfreistellungsverfahren (zumindest wenn die Grundstücksverhältnisse übersichtlich sind).
DAS wäre mir neu; ich habe in NRW noch keinen Bauantrag ohne Vorabzug Lageplan genehmigt bekommen.

Welche Voraussetzungen sind für einen Bauantrag notwendig?


  • Bauantragsformular und statistische Bögen
  • Bauvorlagen des Architekten (Grundriss und Ansichten) inklusive der Einordnung des Bauvorhabens
  • (Amtlicher) Lageplan mit der planungsrelevanten Topografie (Häuser, Wege, Straßen etc.) für die Lage- und höhenmäßige Einordnung des geplanten Bauvorhabens sowie Projektierung mit allen erforderlichen Berechnungen


Grüße, Bauexperte
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