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ᐅ Wechsel Architekt, wie vorgehen?

Erstellt am: 27.12.13 13:16
S
Shadowblues
S
Shadowblues
27.12.13 13:16
Hallo,

unser Hausbau macht mehr Probleme als die ganze Sache wert ist. Im Sommer dieses Jahres haben wir mit dem Architekt geredet und uns wurde mehr oder weniger zugesagt, dass wir bis zum Ende des Jahres den Rohbau stehen haben. Bis jetzt haben wir eine Teilfreigabe der Baugenehmigung und eine (in meinen Augen) mangelhafte Ausschreibung für den Rohbau. Dort stehen Sachen drin, welche unnötig und unabgesprochen sind (weisse Wanne, Kfw 40,..) sowie Verweise auf Inhalte, welche gar nicht vorhanden sind. Auch hat nicht jede der anzuschreibenden Firmen die Ausschreibung überhaupt erhalten. Typische Copy und Paste Mentalität mit mangelnder Kontrolle. Auch neu vereinbarte Termine reisst der Architekt immer wieder. Es wurde auch abgesprochen, dass die Entscheidung über die Mauerbreite in der Ausschreibung abgefragt wird und dann entschieden wird. Nun ist diese Option nicht in der Ausschreibung enthalten und ich habe nebenher erfahren, dass dann ein neuer Bauantrag fällig ist - zeitlich natürlich jetzt der absolute Bringer. Deswegen denke ich langsam drüber nach den Architekten zu wechseln oder aber das Bauvorhaben komplett an einen GÜ zu übergeben.

Dieser Architekt hat uns ja jetzt eine Planung gemacht zu einem gewissen Zielbudget. Ich habe nun Bedenken, dass ein Folgearchitekt eine weit höhere Summe veranschlagt. (Wobei mir ein anderer Architekt ungefähr eine ähnliche Summe genannt hat) Wie macht man den Wechsel sauber um schnell zum Ziel zu kommen und noch in Time und Budget zu bleiben und den ersten Architekt nicht aus der Haftung zu entlassen?

Aktueller Stand der Arbeiten:

Architekturentwurf und Bauantrag erstellt, dieser wurde aber nur teilweise genehmigt (Carport und Keller des selbigen wurden nicht genehmigt).
Statikberechnungen von Statiker erfolgt, Wärmeberechnung für KfW Antrag seit Wochen hängig - daher bisher noch keine gesicherte Finanzierung.
Ausschreibung Rohbau erstellt aber wie gesagt mangelhaft.

Gruß
Roger
B
Bauexperte
27.12.13 13:53
Hallo Roger,
Shadowblues schrieb:

Wie macht man den Wechsel sauber um schnell zum Ziel zu kommen und noch in Time und Budget zu bleiben und den ersten Architekt nicht aus der Haftung zu entlassen?
Im Zeitlimit zu bleiben, wird schwierig werden; die Bücher der Handwerker sind gut gefüllt.

Ich kann Dir nur zu einem sauberen Schnitt raten, bevor Du einen weiteren Architekten oder GU beauftragst. Es dürfte so auch schwierig genug werden, heraus zu finden, wo und von wem welche Fehler gemacht wurden.
Shadowblues schrieb:

Aktueller Stand der Arbeiten:

Architekturentwurf und Bauantrag erstellt, dieser wurde aber nur teilweise genehmigt (Carport und Keller des selbigen wurden nicht genehmigt).
Statikberechnungen von Statiker erfolgt, Wärmeberechnung für KfW Antrag seit Wochen hängig - daher bisher noch keine gesicherte Finanzierung.
Ausschreibung Rohbau erstellt aber wie gesagt mangelhaft.
Es gilt zu klären, weshalb der Keller nicht genehmigt wurde; einen Carport kannst Du später immer noch bauen lassen.

Die Statik ist Dein Eigentum, ebenso der online-Antrag zur KfW (sofern bezahlt) - bei beiden gilt zu klären, ob sie mit der tatsächlichen Genehmigung übereinstimmen, da der Keller nicht genehmigt wurde.

Die Ausschreibung kannst Du stoppen, mußt Du sogar, weil sie - nach Deinen Worten fehlerhaft ist - und Du der Auftraggeber bist.

Dann setze Dich mit Deinem Architekten zusammen und kläre, wie Ihr Euch "im gegenseitigen Einvernehmen" trennen könnt. Erst wenn diese Sache sauber geregelt ist, kannst Du Dir einen neuen Architekten/GU suchen. Alles Andere führt unweigerlich zu Komplikationen; insbesondere, was die Haftung betrifft.

Grüße, Bauexperte
K
K.Brodbeck
30.12.13 09:29
Hallo Shadowblues,

ganz wichtig: was für ein Vertragsverhältnis hast du mit deinem Architekten? Was steht im Vertrag über einseitige Kündigung durch Auftragnehmer?

Ohne Zeitverlust kannst du es vergessen, aber den Zeitverlust hast du je eh schon, durch die nicht erreichte Baugenehmigung! So wie es sich anhört muss der neue Architekt oder Bauleiter oder was auch immer zuerst die Unterlagen sichten, dann die Baugenehmigung gerade biegen um dann alle Ausschreibungen zu machen! Ich denke die mangelhaften Lieferungen des bisherigen Architekten musst du teilweise bis gar nicht bezahlen, wird aber ein Streitfall (Gericht) werden.

Ich will dich nicht entmutigen, es ist besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende! Wir haben hier gerade auch ein Objekt von einem anderen Architekten übernommen und ich sehe, was es auch für doppelte Arbeit gibt!

MfG

K.Brodbeck
B
b0012sm
01.01.14 15:42
Hallo Roger,nach den Erfahrungen mit dem Berufstand im Bauarchitekten Forum dachte ich eigentlich du baust mit GU?
S
Shadowblues
01.01.14 16:52
Hallo,

dann hast Du meine Beiträge dort nicht ganz verstanden. Ich bin ja dort hingekommen, da ich mit den Angeboten / Aussagen der GU's auch so meine Probleme hatte. Im Endeffekt kann ich jetzt sagen, dass 2 der 3 vorhandenen Angebote auch nicht mal über den Bauantrag gekommen wären. Meine Bedenken waren also damals gar nicht so falsch. Der erarbeitete Grundriss mit em Architekten ist definitiv positiver / passender als die der GU's. Aber war natürlich auch teurer Ob einer der GU's nach Unterschrift noch derart detailliert den Grundriss bearbeitet hätte ist natürlich nicht abschätzbar. Aber auch die Erarbeitung mit dem Architekten war nicht ganz reibungslos. Im Endeffekt ist der Grundriss zu einem Grossteil von mir und nur leicht angepasst. Zeit hat es auf jeden Fall sehr viel gefressen.

Ich habe jetzt übrigens beim neuen Durchlesen der Ausschreibung noch eine Fäkalienhebeanlage gefunden. Wieso auch immer. Abwasser ist hangabwärts und muss definitiv nicht gepumpt werden. Er sagte, dass das nur eine Option ist um es beim Rohbauer attraktiver zu machen und mehr Angebote zu bekommen, mir erscheint es trotzdem wie eine Ausrede ..

Gruß
Roger
B
b0012sm
01.01.14 17:51
Hallo Roger,nein das glaube ich nicht. Zum Architekt: Wie alt ist den der? Ist das sein erstes Haus? Könnte man meinen wenn man liest das er eine Hebeanlage mit ausschreibt obwohl, du keine brauchst, oder nicht weiss wie man Kfw 70 erreicht und dann mal KfW 40 ausschreibt. Ebenso verhält es sich mit der weissen Wanne. Hast du mal errechnet was das für dich für Mehrkosten bedeutet? Weisse Wanne im Vergleich zum normalen Keller sind schon mal 30 TEUR weg, Hebeanlage kostet auch so um die 3 TEUR und Kfw70 zu KFW 40 sind bestimmt auch noch mal 30 TEUR . Passt dann dein Budget noch nicht zu vergessen, dass die Baupreise im Vergleich zum letzten Jahr bestimmt noch mal um x% anziehen. Wenn du jetzt schon bei der Ausschreibung Probleme hast wie soll den das dann beim Bauablauf und Bauzeitenplan laufen. Mein nimm den Grundriss deine Statikplanungen und geh zu nem guten GU. Sag dem was du haben willst und schliesse mit Festpreis ab.
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