Wasserschaden - Estrich-Trocknung - Abnahme

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G

Gerda

Hallo,

wir haben Anfang September die Abnahme unseres Hauses.
Während der Bauzeit gab es einen Wasserschaden durch ein undichtes Dach.
Der Estrich, der Innenputz/Innenwände und Dämmung im Dach mussten getrocknet werden.
Gibt es hier für die Abnahme etwas zu beachten? (ist eine getrocknete Dämmung noch voll funktionsfähig etc.)

Danke
Gerda
 
Y

ypg

Habt Ihr denn keinen unabhängigen Sachverständigen nach dem Schaden reingeschickt?
Gerade für so etwas sollte man sich einen "gönnen" ;)
 
G

Gerda

nachdem unser Bauträger das Hausrecht hat und uns den Zugang mit unabhängigem Sachverständigen untersagt hat: NEIN!
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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