Wassereintritt durch Lüftungsanlage, was tun, Haftung?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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andimann

andimann

Moin,
hast du mal beim Hersteller nachgefragt, ob sowas sein darf? Vielleicht sind da Dichtungsprofile o.ä. vorgesehen, die bei dir fehlen.
Ein prinzipieller Nachteil von dez. Lüftungsanlagen ist nun mal, dass man überall Löcher in die Wände macht. Und wenn da mit 40-50 kt Wind draufstehen läuft Wasser durchaus auch eine Neigung wieder rauf. Nur sollte da eigentlich gar kein Wasser hinkommen können.
Sind die Abdeckhauben denn nach oben hin geschlossen oder kann das Wasser, was von oben die Fassade runterläuft, da reinkommen?

Viele Grüße,

Andreas
 
P

Pfluecki

Hallo Andreas,
ich kann leider nicht beurteilen, ob die Anlagen mit Gefälle verbaut wurden bzw. ob sie ordnungsgemäß verdichtet sind.
Die Frage mit dem Wasser von der Hauswand stellt sich mir auch.
mit dem Anbau derWetterschutzhauben, mussten wir 4 weitere Löcher in die Wand bohren zum Fixieren.
Ich hoffe aktuell, dass die ganzen weiteren Öffnungen an der Fassade nicht noch zusätzlich dazu beitragen, dass der Wassereintritt stärker wird.
mich beobachte das ganze jetzt, nachdem wir diese Wetterschutzhauben angebracht haben, in der Hoffnung auf Besserung. Ist nach 1,5 Jahren das erste mal vorgefallen. Im Zweifel kontaktiere ich den Hersteller.
danke für die Rückmeldung
 
ares83

ares83

Wir hatten die Anlage in unserer Mietwohnung, ohne Wetterschutzhauben, es hat auch bei heftigeren Schauern nie einen Wassereintritt gegeben.
 
Y

ypg

Ich glaube auch an persönliches Pech, denn eine Neigung ist ja tatsächlich sowas von egal, wenn dort Wasser (Regen) mit Druck auf die Öffnung geht. Es handelt sich ja nicht um etwas schräg stehender Regen, sondern um durch Sabine drückender Regen, also schon mit Gewalteinwirkung.

Wie ist das? Ist sowas versichert? Haftet da die Gebäudeversicherung? Oder ist höhere Gewalt raus?
 
T

Tego12

Sturmschaden.. das sollte Teil der Wohngebäudeversicherung sein; geht durch das Wasser etwas im Hausrat kaputt, entsprechend noch die Hausratversicherung.
 
F

Farilo

Lustig wie manch User meint, die Lüftungsanlage sei gleichzeitig bei Starkregen teotz abdeckhaube eine Bewässerungsanlage.

Gutachter holen oder selber nachschauen was da falsch gelaufen ist. Dann entsprechend dokumentieren und beim Schuldigen einreichen.

Normal kann das auf gar kein Fall sein!

Aber mit "uns dummen" kann man es ja machen.

Mit nem Millionär der dort nen teutes Gemälde hängen hat und Geld für Anwälte über, macht er solch nen Pfusch nicht! Und wenn doch, dann nur 1 mal!
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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