Was wird das Bauamt sagen?

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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kbt09

kbt09

Sehe ich anders, denn in §14 wird zu den in §2-13 genannten Punkten "Anlagen" gesagt. Nebenanlagen werden dann in § 14 eingeführt und nur die dort genannten werden meiner Meinung nach in §19 ausgeschlossen.

Aber, das ist eher ein Fall für @Escroda ... bzw. ein Fall für euren Firmenanwalt.
 
Y

ypg

In dem Gebiet wurde bereits eine Straße weiter in etwa das gleiche Objekt gebaut und die Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft. Alles ohne
Probleme

Das einzigste Problem was da war, es hatte keinen Lift
Eine Straße weiter kann das Gebiet doch schon ganz anders aussehen. Der Bebauungsplan ist ja jetzt nicht mehr greifbar, aber ich erinnere mich an nur einen Straßenstrich, der nach Westen hin nicht mehr bebaut wurde - außer Eure Häuserreihe.

Aber das wäre mir auch egal: ich würde mich natürlich ärgern, wenn da 4 Balkonbewohner/Einheiten auf meine Terrasse schauen würden, und genau dafür sind B-Pläne da, das das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird.

ch habe meine Zweifel, ob die Treppe in der Form zulässig ist. Ich habe das in einem Mehrfamilienhaus-Neubau noch nie gesehen - ein Treppenhaus mit gewendelten Stufen.
Doch, ich schon. In kleinen Parteienhäusern nicht unüblich.
 
Y

ypg

ich hab mir das Grundstück mal auf Google Maps angeschaut und musste echt schmunzeln: da ist ja zwischenzeitlich ganz schön viel gebaut worden
Sogar einen Supermarkt gibt es ggü, das von mir erwähnte freie Feld ist natürlich bebaut in der Zwischenzeit.... Ja, wie alte Pläne irritieren können
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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