Was genau ist unter Einfriedung auf der Grenze zu verstehen

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Schlenk-Bär

Wir haben ein Grundstück in der Nähe von Leipzig gekauft bei dem die Grenzzäune marode sind und daher abgerissen werden sollen. Nun heißt es auf der Internetseite von amt24.Sachsen.de: „Derjenige, der eine Einfriedung errichtet hat, darf sie grundsätzlich auch jederzeit wieder beseitigen, sofern nicht mit dem Nachbarn etwas anderes vereinbart ist. Bei einer auf der Grundstücksgrenze stehenden Einfriedung gilt dies allerdings nicht, wenn der Nachbar ein Interesse am Fortbestand der Einfriedung hat.“

Frage: was versteht man genau unter „auf der Grundstücksgrenze stehende Einfriedung“? Angenommen, der Zaun steht wenige cm neben der Grenze und nur die Poller mit der Rückseite an der Grenze aber nicht darauf. Ist das dann eine „auf der Grundstücksgrenze stehende Einfriedung“.

Vielen Dank für Eure Hilfe und lg
 
seat88

seat88

Ich verstehe es so...
Normalerweise stellst du ja deinen Zaun auf deine Seite von der Grenze, dem zufolge hast du ihn errichtet und darfst ihn natürlich ohne Einverständnis deines Nachbarn abreisen. Logisch.
Steht der Zaun genau auf der Grenze weil ihr euch irgendwann mal mit dem Nachbarn so geeinigt habt, darfst ihn nicht allein abreißen auch wenn du ihn gebaut hast. Hier wird die Zustimmung des Nachbarn erforderlich sein...
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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