Was darf ein Energieberater kosten?

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patricia821

Liebe Häuslebauer,

wir beabsichtigen ein älteres Haus zu kaufen, das grundlegend saniert werden soll.
Das Angebot der KFW (Zuschuss und günstiger Kredit) ist dabei sehr interessant für uns, weshalb wir einen Energieberater eingeschaltet haben. Wir haben jetzt 2 Kosten Angebote erhalten,

Dabei steht noch offen ob wir das Einzelmaßnahmen Paket anstreben (KFW Kredit bis 50.000 EUR) oder das KfW- Programm 151 (bis 100.000 EUR) für uns in Frage kommt.
Unabhängig davon, haben wir nun von 2 verschiedenen Energieberatern 2 komplett verschiedene Kosten Angebote erhalten und wissen nicht so recht weiter.

Kosten Angebot 1.)
Leistungen:
- Energetisches Konzept, Energieberatung, Berichterstellung (1000 EUR)
- KFW-Antrag, Prüfung der vom Kunden eingereichten Unterlagen (300 EUR)
- Bestätigung nach Durchführung der Maßnahme (300 EUR)

Kosten (gesamt): 1.600 EUR


Kosten Angebot 2.)

Leistungen:
- Kurzberatung & Fördermittelnachweise (500 EUR)
- Baubegleitung (KfW 431): Fachplanung, Unterstützung Angebotseinholung, Kontrolle der Baumaßnahmen, Rechnungsprüfung, Abnahme der Sanierung, Bericht (9500 EUR)

Kosten (gesamt): 10.000 EUR


Mir scheinen beide Angebote einfach so weit auseinander zu liegen und ich würde gerne mal von einem erfahrenen User hier erfahren, welche Leistungen man wirklich braucht und welche einem zwar angeboten werden, aber für KFW überhaupt nicht notwendig sind.

Wir planen einen Großteil der Arbeiten in Eigenleistung durchzuführen, jedoch nicht alles.

Was würdet ihr sagen, welche Leistungen machen für uns Sinn und welche braucht man nicht?

Danke für euren Rat!
 
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Alex85

Die Angebote haben beide ganz verschiedene Zwecke. Das erste beinhaltet offenbar die reine Energieberatung mit KFW Papierkram. Letzteres beinhaltet die Begleitung der Sanierung inkl. Vergabe, Bauleitung und Abnahme (sowie KFW Papierkram).

Da habt ihr wohl kräftig aneinander vorbei geredet?!
 
Kaspatoo

Kaspatoo

Alex hat recht, der zweite bietet eine Baubegleitung, die kostet deutlich mehr.
Diese Baubegleitung für KfW (soweit ich meine aber auch die Beratung) lässt sich zu 50% von der KfW Bank erstatten (jedoch gibt es einen maximalbetrag) und ggf. muss erst ein Antrag bei der KfW gestellt werden, beovor ihr Energieberatung und Baubegleitung erstatten lassen könnt.

Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls Energieberatungen an. Hier kommt es aber auf den Sachverständigen an, was sinnvoll ist. Hier gibt es eine kostenfreie Erstberatung am Telefon und dann noch eine vor Ort für 15€?.
Auch der Bauherren-Schutzbund bietet kostenfreie Erstberatungen an.


Grundlegend aber noch:
Wer neubaut, muss zwingend die Energieeinsparverordnung 2016 Standards erfüllen, und diese sind nicht mehr weit von KfW55 entfernt, wodurch ihr die 100.000€ Kredit abgreifen könntet.
Bei uns wurde KFW 55 bereits durch die zusätzliche Wärmepumpe erreicht. Solar oder Photovoltaik bringen hier rechnerisch auch schon ein kräftiges Plus. Die meisten Baufirmen haben da schon etwas Erfahrung.
Sprich die Energieberatung an sich, ist nicht unbedingt notwendig, wenn es nur darum geht, KfW 55 zu erreichen.
Andersrum halte ich es auch für Sinnvoll euch erst ein Angebot diverser Baufirmen machen zu lassen und dieses Angebot ggf. mit der Energieberatung zu besprechen. Aus dem Angebot geht dann aber ggf. bereits hervor ob ihr schon KfW 55 erreicht und die Energieberatung wäre, wenn nur Kfw55 das Ziel wäre, bereits obsolet (so haben wir es gemacht).

Die Baubegleitung hingegen wäre von dem bisher genannten unabhängig zu betrachten. Hierbei geht es darum, dass eine unabhängige Instanz die Bauarbeiten Stichpunktartig! (also nicht permanent) überprüft ob alles passt. Hierbei werden aber nur Energierelevante Positionen betrachtet. Ob die Mauer schief steht wird dabei nicht geprüft. Diese energierelevanten Überprüfungen erstattet die KfW wie gesagt zu 50%.

Darüber hinaus bieten die meisten Sachverständigen auch eine normale stichpunktartige! Baubegleitung an ("schiefe Mauer"). Kostet dann natürlich extra.
Dies ist prinzipiell auch bereits die Aufgabe eines gesonderten/unabhängigen Architekten. Bei uns gehört der Architekt zur Baufirma und ist daher nicht unparteiisch.


Als ich mich über eine Baubegleitung informiert habe, habe ich mir folgendes Notiert:

Für Leistungen des Bauherren-Schutzbund (Bauherren-Schutzbund) muss man Mitglied werden (Jahresbeitrag ca. 150€).

In der Mitgliedschaft ist ein erstes kostenfreies Energieberatungsgespräch enthalten.
In diesem Gespräch sollte man seine Unterlagen (mindestens Grundrisse + Leistungsverzeichnis) mitbringen.
Der Herr kann dann eine Heizberechnung durchführen und Optionen zum Erreichen von KfW55 erörtern.

Weitere Leistungen nach verringertem Honorar des Bauherren-Schutzbund von 85€/ Stunde sind:
- Betrachtung der Leistungsbeschreibung/ Angebotsvergleiche
- Beantragung KfW Standard
- Berechnung für KfW
- Bauüberwachung in Bezug auf KfW
- sonstige Bauüberwachung
- Abnahme KfW Einhaltung

ca.2-3 Baubesuche in Bezug auf KfW (ca. 1500€ - 2000€) (?? so viel, passt gar nicht im Verhältnis zur normalen Bauüberwachung) ??

ca. 8-9 Baubesuche für normale Bauüberwachung (inkl. Keller) (Dauer maximal 3 Stunden, ca. 250€/ Besuch)

Einzelne Berechnung von Wärmebrücken: 100€/ Brücke, ca. 12-14 "Brücken" pro Einfamilienhaus.
Brückenberechnung erreicht besser KfW-Werte mit einem Abzugs-Wert von 0,05 anstelle von nur 0,01 bis 0,015 wie es bei Standardrechnungen/ Pauschalansatz (z.B. durch GU) ergibt.

Gesamtkosten förderfähige Tätigkeiten: 3000€ - 5000€ (davon werden 50% durch KfW erstattet)




Prinzipiell ist eine Baubegleitung anzuraten, vor allem wenn man unsicher ist oder sich wenig auskennt und auch niemanden weiter kennt. In der Regel haben Architekten und Firmen kein Problem mit Baubegleitern. Wenn doch wären sie unseriös oder haben etwas zu verbergen.
Wärmebrückenberechnung hat bei uns der Architekt der Baufirma gemacht, ebenso KfW Antrag und Abnahme.


In habe schon gelesen, dass manchmal viel weniger oder viel mehr Baubesuche angeboten wurden. Kann man letztlich auch selbst beeinflussen. Aber der Sachverständige ist auch nur dann verantwortlich, wenn er zu Besuch auf der Baustelle ist. Mängel die zwischen den Besuchen geschehen und unentdeckt bleiben, dafür kann auch der Sachverständige nicht haftbar gemacht werden noch werden diese überhaupt entdeckt. Eine Baubegleitung ist also noch lange kein Garant für 100% Leistung.
Was man selbst noch tun kann, ist möglichst oft selbst auf der Baustelle zu sein und viele Fotos von allen Arbeiten zu machen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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