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ᐅ Waldgrundstück Einschätzung Flächennutzungsplan / Bebauungsplan


Erstellt am: 31.08.2021 16:08

Holzhäuschen 31.08.2021 16:08
Hallo Forum!
Wir haben das große Glück, dass hinter uns liegende Grundstück dazu kaufen zu können.
Wir befinden uns in Brandenburg.
Unter Wünsdorfer Sonnengärten könnt ihr den Bebauungsplan einsehen- unser Grundstück liegt im WA 1 im Norden, direkt westlich neben WA 5.
Ich hänge auch noch ein Geoportal Bild an.





Unser Flurstück ist Nummer 1827, unser Baugrundstück. Darüber liegt das Flurstück 1828. Das wird geteilt. All den Grundstücken, die anliegen wird es als Kaufoption angeboten (also jeder kann das Stück hinter dem eigenen Grundstück dazu kaufen).

Wir haben noch keinen Vertrag, Das Grundstück wird aber (Wortlaut Verkäufer) als Waldgrundstück verkauft, für 5 Euro pro QM.

Es gibt einen Flächennutzungsplan aus 2018, die das gesamte Grundstück als Wohnbaufläche ausweist. Das Grundstück grenzt an ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (Wald). Im Bebauungsplan (der ist älter als der Flächennutzungsplan) steht allerdings für die Fläche "Wald §9 (1) 18b Baugesetzbuch". Der Grundstücksverkäufer hat allerdings im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplan-Gebietes aus Brandschutzgründen noch einen größen Streifen der Bäume in dem Wald-Bereich fällen lassen (mit Ausgleichspflanzung an anderem Ort).

Fragen:
Was gilt nun: Wohnbaufläche, laut Flächennutzungsplan oder Wald laut Bebauungsplan?

Darf auf der Fläche eine kleine Gartenhütte aufgestellt werden? Bekommt mensch dafür überhaupt eine Baugenehmigung (wegen eventuellem Aufenthaltsraum) in einem so ausgewiesenen Bereich?
Zugang zum Grundstück besteht auch nur über das (eigene) südlich liegende Grundstück.

Und noch die Frage nach der Grundsteuer: Ist es für die Grundsteuer egal, ob die Fläche laut Bebauungsplan "Wald" ist und wird ganz normal mit Grundsteuer B berechnet?

Durran1234 01.09.2021 07:44
Also Wald ist Außenbereich (§35), Haus Grundstück ist Innenbereich (§34).

Grundsteuer auf Land und fortswirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich gibt es nicht. somit Kostenneutral. Bauen ohne Genehmigung im Außenbereich ist nicht erlaubt. Keine Gartenhütte, keine Garage, nicht mal ein fester Pavillon. Ich glaube eine Schutzhütte darf man drauf bauen. Ansonsten muss alles beantragt werden.

Der Preis ist mit 5 Euro je qm schon sehr teuer. Vielleicht wenn die Fläche kleiner ist noch gerechtfertigt. Kommt jetzt drauf an ob nun noch Vermessung und Kosten für Teilung etc. hinzu kommen. Waldflächen normaler Preis etwa 1 -2 Euro.

Trotzdem kaufen. So habt ihr immer ruhe von hinten her, könnt euch noch Garten anlegen usw.

Mittlerweile gibt es wohl auch Gesetzesänderungen die ein Bauen im Außenbereich erleichtern sollen wenn diese Grundstücke an den Innenbereich grenzen.

haydee 01.09.2021 09:22
Ich würde es kaufen, wenn ihr es euch leisten könnt.
Du hast doch eh einiges vor mit der Gartenanlage

für eine BG-Pflicht ist das Stück Wald zu klein. Ist es überhaupt richtig bewaldet oder mehr Grünfläche

Michilo 01.09.2021 09:58
Wenn das Geld da ist kaufen! Gibt doch nichts schöneres als einen unverbaubaren Wald am Haus.

Holzhäuschen 01.09.2021 13:00
Danke ! Wir werden auf jeden Fall kaufen.
Wir können eben nur die oben gestellten Fragen einfach nicht herausfinden und dachte von euch weiß wer etwas.
Durran1234 schrieb:

Also Wald ist Außenbereich (§35), Haus Grundstück ist Innenbereich (§34).

Grundsteuer auf Land und fortswirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich gibt es nicht. somit Kostenneutral. Bauen ohne Genehmigung im Außenbereich ist nicht erlaubt. Keine Gartenhütte, keine Garage, nicht mal ein fester Pavillon. Ich glaube eine Schutzhütte darf man drauf bauen. Ansonsten muss alles beantragt werden.

Der Preis ist mit 5 Euro je qm schon sehr teuer. Vielleicht wenn die Fläche kleiner ist noch gerechtfertigt. Kommt jetzt drauf an ob nun noch Vermessung und Kosten für Teilung etc. hinzu kommen. Waldflächen normaler Preis etwa 1 -2 Euro.

Die Fläche ist "nur" 564 qm, von daher ist es preistechnisch für uns super, auch wenn es an sich vllt zu teuer ist.
Also meinst du wir können dem Bebauungsplan vertrauen und davon ausgehen, dass es nach §35 bewertet wird?

Das wir eine Genehmigung brauchen, ist uns bewusst, aber danke! Hätte ja sein können, dass das aussichtslos ist, da ne Genehmigung zu bekommen.
haydee schrieb:

Ich würde es kaufen, wenn ihr es euch leisten könnt.
Du hast doch eh einiges vor mit der Gartenanlage

für eine BG-Pflicht ist das Stück Wald zu klein. Ist es überhaupt richtig bewaldet oder mehr Grünfläche

Es sind 564 qm, davon sind im Norden ein kleiner Waldstreifen mit ca 40 Bäumen.
Es ist also Hälfte Waldrand und Hälfte Grünfläche.
Meinst du das Grundstück ist zu klein um Außenbereich zu sein? Wegen BG- Pflicht?

majuhenema 01.09.2021 13:13
Herzlichen Glückwunsch. Ich bin sehr neidisch. Hast du ein Foto für uns?

Edit: Habe den Blog einer Nachbarin gefunden. 🙂
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