Wärmepumpe nicht mehr lieferbar - Rechtliche Frage

4,30 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Wärmepumpe nicht mehr lieferbar - Rechtliche Frage
>> Zum 1. Beitrag <<

S

Stadtvilla19

Ja gut was irgendwelche Internet Händler anbieten darauf würde ich nichts geben. Jedenfalls ist es bei Viessmann direkt so nicht mehr bestellbar, warum sollte er uns da anschwindeln, bringt ihm ja auch nix.
 
G

Grantlhaua

Wir haben dort auch das Angebot für die Elektrik unterschrieben, nun wollen wir diese aber zu 80% in Eigenleistung machen da mein Cousin Elektriker ist. Das wurde abgelehnt da wir ja einen Vertrag unterschrieben haben und wenn wir den nicht einhalten dann sollen wir Vertragsstrafe zahlen. Daher bin ich jetzt auch nicht bereit der Firma groß entgegen zu kommen.
Dann geht doch einfach in dem Punkt Elektrik aufeinander zu, dann hat jeder was davon?
 
S

Stadtvilla19

Das ist ja hier die Frage...

Also ganz allgemein gesprochen ich will ja meine Verhandlungsposition vorher kennen...

Wenn ich einen Artikel kaufe und er ist nicht mehr lieferbar habe ich dann Automatisch Anspruch auf einen teureren Ersatzartikel oder muss ich mit einer Alternative oder Zuzahlung leben ?

Gibts hier keine Anwalt... :cool::Do_O
 
F

Fairplay-Haus

Soweit mir bekannt, muss der Artikel der explizit im Vertrag steht auch geliefert werden. Wenn Viessmann den Verkauf nun eingestellt hat, kann der Anbieter nichts dafür, sofern er es nicht schon länger wusste. Er ist aber verpflichtet einen vergleichbaren Ersatzartikel zu liefern. Auf einen Deal mit dem Elektrovertrag würde ich mich nicht einlassen. Da ziehst du den Kürzeren.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Im Forum Heizung / Klima gibt es 1769 Themen mit insgesamt 26281 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben