Wärmepumpe nicht mehr lieferbar - Rechtliche Frage

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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ypg

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Wie gesagt ich habe keine AGBs dabei es ist ein Leistungsvertrag wo alle Teile aufgeführt sind die bei uns eingebaut werden sollen. Es gibt keinen Anhang mit AGBs und auch sonst gibt es weit und breit keinen Hinweis in dem Vertrag.
Dann hast Du einen Werkvertrag nach BGB oder VOB, da müsste es drin stehen.
Mir geht's ja mehr um meine Verhandlungsposition
Ein bockiger Mensch (ich will, ich will) ist immer in einer schlechteren Verhandlungsposition als jemand, der dem Anderen ein Angebot macht, dem suggeriert, das er der Gewinner in der Situation ist, obwohl er es nicht ist. Das nennt man Diplomatie und Verhandlungsstrategie...den Hinweis mit der Elektrik musst Du selbst einstricken.
Vielleicht kann @hampshire Dir dahingehend noch einen Tipp geben :)
 
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