Voraussetzungen Einliegerwohnung Leitungen, Zähler etc.

4,80 Stern(e) 8 Votes
M

motorradsilke

Jetzt mal ganz langsam. Ich dachte hier könnte man sich niveauvoll austauschen, aber offensichtlich ist das Forum hier, wie so viele Internetforen, nur eine Brutstätte von besserwissenden, unverschämten und mit sich unzufriedenen Nörglern, die sich daran freuen, anderen in die Suppe zu spucken.

Sie haben keine Ahnung von unseren Vermögens- und Familienverhältnissen. Es ist anmaßend und frech was Sie schreiben. Meine Mutter wird von uns gepflegt. Wir WOLLEN sie bei uns haben. Das war lange geplant, bevor wir von dem Zuschuss erfuhren.

Uns konnte lediglich noch nicht der Vorteil getrennter Zähler und Leitungen erklärt werden. Daher die legitime Frage, ob man es braucht.

Anscheinend sind Sie allwissend. Herzlichen Glückwunsch!! Wir sind es nicht und suchen einfach nach Hilfe.

Jetzt klopfen Sie sich erstmal auf die Schulter und sagen sich, was für ein toller Hecht Sie sind. Viel Erfolg weiterhin, aber das versteht sich bei Ihnen ja von selbst.
Schließ nicht von einer Userin auf das ganze Forum. Hier wird dir gut geholfen werden.
 
mayglow

mayglow

Ich hatte irgendwie im Kopf, dass für Heizkosten eigentlich eine verbrauchsabhängige Abrechnung nötig ist. (Google sagt § 7 HeizkV) Ich weiß aber nicht, wie gut das mit Pauschalmieten zusammenpasst oder was da gilt. Ich glaube, wenn zur Debatte steht, dass ggf doch irgendwann mal längerfristige Mieter einziehen (einem bspw die Vermietung als Ferienwohnung zu viel ständige Arbeit macht), wären getrennte Zähler schon deutlich von Vorteil und wenn da ne getrennte Abrechnung wegen der Leitungsverlegung nicht möglich ist (Zähler kann man ja recht simpel nachinstallieren, aber es ging ja auch explizit um die Leitungen?), wäre der nachträgliche Aufwand ja riesig oder schätze ich das falsch ein?

Ich kann aber auch null beurteilen, ob es da auch andere Möglichkeiten gibt und über wieviel Mehrkosten wir da jetzt gerade sprechen
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3146 Themen mit insgesamt 42683 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Voraussetzungen Einliegerwohnung Leitungen, Zähler etc.
Nr.ErgebnisBeiträge
1Nebenkosten Abrechnung - Wie soll man die Liste erstellen? 21
2Versorger hat falsche Zähler-Nummern im System - was tun? - Seite 842
3Abrechnung Elektro - nach welchem Prinzip? - Seite 363
4Neuer Stromzähler - Keine Abrechnung von Anbieter erhalten - Seite 210
5Wärmepumpe an sep. Zähler oder zusammen mit Haushaltsstrom - Seite 220
6Separate Wasseruhr für Gartenwasser - Wie Zähler ablesen - Seite 421
7Separater Zähler und Stromtarif für Luft-Wasser-Wärmepumpe sinnvoll? 103
8Wärmepumpe und Haushaltsstrom alles über einen Zähler - Seite 525
9Photovoltaik Anlage/ Wärmepumpe, habt ihr 2 Zähler? 55
10Extra Zähler für Wärmestromtarif (Heizstromtarif) ja/nein? - Seite 536
11Photovoltaik - Position auf dem Dach und Nur ein Zähler? 10
122. Zähler Wärmepumpe sinnvoll? Laut Rechnung schon aber stimmt das? - Seite 213

Oben