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ᐅ Vor oder nach dem 01.04.2016 bauen?


Erstellt am: 14.12.2015 17:59

Inotsara 14.12.2015 17:59
Hallo ich bin neu hier und konnte mich bereits etwas einlesen. Da ich nach einer Lösung zu einem Thema gesucht habe, welches hier noch nicht behandelt wurde, habe ich mir selbst helfen können. Aber in der Zeit konnte ich bei anderen Themen reinschnuppern und muss da meinen Senf dazugeben.

Ich habe des öfteren gelesen, wie hier geraten wird noch möglichst in diesem Jahr den KfW-Antrag zu stellen. Teilweise irreführend wie ich finde. Denn das lohnt sich nicht für Jeden. Im Gegenteil, anderen Bauherren wiederum sollte man raten den KfW-Antrag ab dem 01.04.2016 zu stellen. Wieso, weshalb, warum? Daher will ich das hier in KfW-Energieeffiziensklassen aufteilen.

KfW 70: Antrag bis 31.03.2016 stellen!
Erklärung: KfW 70 wird ab 01.01.2016 zum Standard und somit nicht mehr gefördert! Hier wird Geld eingespart und in effizientere Bauvorhaben gesteckt. Also wird hier quasi nicht einfach Geld gestrichen, sondern in KfW 40 und KfW 40 Plus umverlagert, wie ich persönlich für absolut richtig halte. Die KfW gibt den Bauherren also nach der Umstellung noch vier Monate Zeit.

KfW 55: Antrag ab dem 01.04.2016
Erklärung: Der Förderhöchstbetrag zu 0,75% pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Zusätzlich gibt es 5% Tilgungszuschuss. Bei 100.000€ macht das 5.000€, die man am Ende der Laufzeit nicht zurückzahlen braucht.

KfW 40: [B]Antrag ab dem 01.04.2016
[/B]
Erklärung: Der Förderhöchstbetrag zu 0,75% pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Zusätzlich gibt es 10% Tilgungszuschuss. Bei 100.000€ macht das 10.000€, die man am Ende der Laufzeit nicht zurückzahlen braucht.

KfW 40 Plus: [B]Antrag ab dem 01.04.2016[/B]
Erklärung: Der Förderhöchstbetrag zu 0,75% pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Zusätzlich gibt es 15% Tilgungszuschuss. Bei 100.000€ macht das 15.000€, die man am Ende der Laufzeit nicht zurückzahlen braucht.

Ein KfW 40 Plus Haus ist im Prinzip ein KfW 40 Haus mit Photovoltaikanlage, die mehr Strom erzeugt, als verbraucht wird. Der unverbrauchte Strom wird in Akkus gespeichert.

MarcWen 14.12.2015 19:04
Nachtrag:

Ab 1.4.2016 ist auch eine 20 jährige Zinsbindung geplant.
Die genauen Konditionen stehen noch nicht fest, werden kurz vor Änderung bekannt gegeben.

Die 0,75% oben beziehen sich aktuell auf die 10 jährige Zinsbindung bis 31.03.2016.

Inotsara 14.12.2015 19:11
MarcWen schrieb:
Nachtrag:

Ab 1.4.2016 ist auch eine 20 jährige Zinsbindung geplant.
Die genauen Konditionen stehen noch nicht fest, werden kurz vor Änderung bekannt gegeben.

Die 0,75% oben beziehen sich aktuell auf die 10 jährige Zinsbindung bis 31.03.2016.
Danke dir für den Nachtrag. Was ist deine Tendenz? Mehr, weniger oder gleichbleibend? Ich würde behaupten, auf keinen Fall mehr. Das wäre ja dann nicht im Sinne einer Förderung.

MarcWen 14.12.2015 19:24
Rechne auch mit gleichbleibend, oder geringfügig weniger. Vielleicht wieder ca. 50% unter Markt.

10 Jahre: 0,6 % - 0,75%
20 Jahre: 1% - 1,25%

Inotsara 14.12.2015 20:44
Okay, damit wäre das Thema erst ein Mal upgedatet =) Wenn man jetzt noch den ersten Beitrag bearbeiten könnte, um es da reinzupacken...

Bauexperte 14.12.2015 22:01
Inotsara schrieb:
Okay, damit wäre das Thema erst ein Mal upgedatet =) Wenn man jetzt noch den ersten Beitrag bearbeiten könnte, um es da reinzupacken...
Es steht doch zu lesen, was die Hauptsache sein sollte

Grüße, Bauexperte
kfwantragförderhöchstbetragwohneinheittilgungszuschussstromzinsbindung