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ᐅ Wohneinheit im Keller


Erstellt am: 20.04.2016 12:00

world-e 20.04.2016 14:47
Mal angenommen, man betrachte nur den Raum links unten als Wohneinheit, dann wären doch auch ausreichend Fensterflächen vorhanden.
Und unterhalb des Bads könnte man Anschlüsse für eine Mini-Kochnische vorsehen, somit wäre es doch eine Wohnung, wenn auch sehr Mini. Wie bspw. in einem Studentenheim.

jochi79 20.04.2016 15:11
ich denke mit Kellertreppe und all den Maßnahmen die nötig werden wirst Du keinerlei finanzielle Vorteile mehr durch den zweiten KfW-Kredit haben sondern eher drauflegen

world-e 20.04.2016 15:30
KfW Kredit
100000€ (30 Jahre Laufzeit 20 Jahr Zinsbindung bei 1,5% Sollzins) 18000€ Zinsen (Restschuld 26000€)

Bank
100000€ (20 Jahre Zinsbindung bei 2% Sollzins) 29000€ (Restschuld 44000€)

Hinzu kommt bei Kfw 40 11000€ Tilgungszuschuss (in BW) bzw. bei Kfw55 6000€

Dies macht für mich durchaus einen Unterschied.

jochi79 20.04.2016 15:57
Kosten Kellertreppe?
Kosten zusätzliche Haustüre?
Kosten Sanitär?
Kosten Elektrik?
Kosten Innentüren?
Kosten Innenausbau?
...
...
...
usw.

Ich werden auch den zweiten KFW-Kredit in Anspruch nehmen, aber ich werde die Wohnung dann auch vermieten

toxicmolotof 20.04.2016 16:00
Du weißt aber schon, dass man nur so viel Förderkredit beantragen kann, wie die zu errichtende Wohneinheit an Wert hat, oder?

DG 20.04.2016 16:21
Ich sag's mal anders: wenn sich das rentieren würde, würde das jeder machen.

MfG
Dirk Grafe
kfwkreditwohneinheitwohnungkellertreppezinsbindungsollzinsrestschuld