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ᐅ voll erschlossenes Grundstück


Erstellt am: 05.08.12 16:39

bobbel05.08.12 16:39
Hallo liebe Forenmitglieder,

wenn jemand mit diesem Thema Erfahrung hat oder auch nur eine Idee würde ich mich über Antworten freuen.

Wir haben 2 kleine Grundstücke gekauft um hier 1 Haus zu bauen. Die Grundstücke werden zusammengelegt. Laut Bebauungsplan und Vertrag sind die Grundstücke voll erschlossen ( und nicht "ortsüblich" voll erschlossen ). D.h. alle Medien liegen auf dem Grundstück an.
Laut Bestandplan sind die Wasseranschlüsse der beiden Grundstücke HA1 und HA2 zu sehen. HA1 haben wir auf dem einen Grundstück gefunden, da der Revisionsschacht mit ca. 30cm Durchmesser deutlich zu sehen. Nur der HA2 ist nicht zu sehen !!!!!!! Hier sagte uns der Verkäufer wir sollten mal buddeln. Nach 50cm habe ich aufgehört wegen der Lehmschicht. Er meinte der Anschluss könnte bei 125cm Tiefe liegen !
Nun die Frage :
Da wir ja 2 voll erschlossene Grundstücke gekauft haben müsste doch auf jedem Grundstück auch der Revisionsschacht sein oder sehe ich das falsch ? Eingezeichnet im Bestandsplan sind jedenfalls beide Wasseranschlüsse mit Revisionsschacht (inkl. Höhenangaben der Oberkante Deckel) als HA1 und HA2. Auf den anderen Grundstücken im Baugebiet sind die Revisionsschächte auch deutlich zu sehen. Unsere Meinung ist, dass wir jetzt vom Verkäufer den Anschluss gezeigt bekommen wollen und von Ihm die Installation des Revisionsschachtes auf seine Kosten fordern wollen. Liegen wir mit dieser Meinung richtig ?

Ich würde mich freuen wenn Ihr uns hier einen Tipp geben könntet.

Gruß
bobbel
Der Da05.08.12 23:41
Zuerst mal einen Tipp was die Zusammenlegung betrifft. Es gibt hierfür 2 Arten. Einmal die die ein Notar anbietet, eine rechtliche Zusammenlegung. Die bringt nichts. Was man tatsächlich braucht ist eine neue Flurstücksnummer, also eine Zusammenlegung auf dem Katasteramt. Wir haben das Problem gehabt, dass uns zwar der Notar die Grundstücke im Grundbuch vereinigt hat, aber das Bauamt jetzt trotzdem eine Eintragung einer Baulast gefordert hat. Nach Zusammenlegung auf dem Katasteramt entfällt das.

Zum Wasseranschluss. Eines unserer beiden Grundstücke hat einen Abwasseranschluss. Tja leider war nirgends verzeichnet wo der 1960 verlegt worden ist. Gelöst hat das Problem für uns der Zuständige Wassermeister. Der hat die Obhut über alle Kanäle in der Gemeinde, und hat mit was auch immer den Standort sondiert. Es ist dazu mit einer Kamera vom Strassenkanalanschluss suchen gegangen. Vielleicht kann Euch beim zuständigen Wasseramt jemand helfen.

Revisionsschächte sind nicht überall Pflicht. Wir bräuchten auch keinen, uns wurde ein 40 cm Schacht empfohlen, aber wir wollen einen 1m Schacht, um wenn was verstopft ist, auch ran zu können. Macht die Arbeiten dann wesentlich billiger als wenn die Leute ohne Schacht antreten müssen ....

Zum Fordern an den Verkäufer... ich glaube hierfür isses zu spät, wenn der Notartermin schon war. Wir wussten von unseren Verkäufern, dass noch etwas offen war, aber selbst auf dem Zuständigen Amt haben wir keine korrekte Aussage bekommen. Wir dachten was wird es schon kosten... naja jetzt kam die Rechnung für beide Grundstücke und wir sind 12 000 ärmer... das einzige was uns tröstet, selbst mit den kosten war das Grundstück ein Schnäppchen
bobbel06.08.12 16:46
Vielen Dank für den Tipp mit der Zusammenlegung. Werde mal mit dem Katasteramt reden ( habe bis jetzt natürlich die entscheidende Person telefonisch noch nicht erreicht ).

Mit dem Wassermeister bin ich verabredet. Mal sehen was er wo findet......

Die rechtliche Seite ist noch fraglich. Vielleicht gibt es ja noch Ideen.

Vielen Dank noch mal !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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