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ᐅ Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren


Erstellt am: 14.05.15 00:07

Voki115.05.15 08:04
Und da muss noch etwas fehlen, es sei denn, im Angebot ist dann auch der Erdkollektor erwähnt und irgendwie beschrieben.
michaelbln15.05.15 08:19
Ja im Angebot ist ein Abschnitt mit zusätzlichen/abweichenden Leistungen zur Baubeschreibung: "Sole Wasser Wärmepumpe (Vaillant geotherm 6kw) Energiegewinnung über im Erdreich verbaute Flächenkollektoren ca 400qm"
Voki115.05.15 08:27
Keine Ahnung, wie andere das bewerten mögen, aber hier gehört für mich das Verbringen der Kollektoren in das Erdreich dazu. Wenn hierzu Erdreich abgetragen werden muss, dann muss es auch wieder verfüllt werden. Der Hinweis "verbaut" schließt m.E. eine vollständige Leistung ein. So schlecht stehen Deine Chancen gar nicht, sofern nicht noch weitere Vereinbarungen bestehen, von denen hier nichts zu lesen ist.

Sollte Ihr Euch nicht einigen können, dann würde ich einen Fachanwalt hinzuziehen. Allerdings würde ich gleichzeitig diesen Streit so weit nach "hinten" verlegen, wie es irgendwie geht.
Bauexperte15.05.15 23:23
@voki

Wie soll denn "so weit wie möglich nach hinten" funktionieren? Der TE muss eine ZV unterzeichnen und der Mehrpreis wird auf die anstehenden Zahlungsschritte verteilt.


Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Voki116.05.15 09:38
Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass man das Problem anspricht. Aber der Streit kann sich ggf. hinauszögern lassen. Ich würde hier zunächst bzgl. dieser Position unter Vorbehalt und mit Rückforderungsrecht belegen. Dazu dann wohl erwähnen, dass es lediglich vorsorglich passiert und man derzeit hier noch gar nicht die Zeit hatte, konkret nachzudenken, gleichwohl den Bau aber auch nicht verzögern mag.

"wie es irgendwie geht" ist ein Indiz darauf, dass es auch hier (wie meistens) auf BEIDE Beteiligte ankommt. Der Unternehmer mag den Braten riechen und den Streit sofort führen wollen, allerdings hat auch dieser zunächst viel zu tun und vermag das "Rückforderungsrecht" nicht so einzuschätzen, wie es juristisch wirkt. 😉
erdreichrückforderungsrecht