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ᐅ Vertrag für Kellerbau - gemauert


Erstellt am: 20.06.2020 20:19

MaxiFrett 20.06.2020 20:19
Hallo zusammen,

wir sind noch immer in Verhandlungen mit einem Generalunternehmer.
Wir planen ein Haus inkl. Keller. Unser Ansprechpartner vom GU meint, auf dem Grundstück müsse mit Keller gebaut werden.
Das Grundstück hat keinen Bebauungsplan.

Erste Frage: Warum "muss" das?

Insgesamt wird für den Bau des Kellers - 10x10m Grundfläche des Hauses - 60k EUR Baukosten + 10-15k EUR für den Tiefbauer aufgerufen. Den Tiefbauer bezahlen wir, gesondert zum Schlüsselfertigvertrag - über die Nebenkosten -, selbst und können ihn auch selbst beauftragen.
Macht also komplett etwa 70-75k für den Keller.

Der Vertragstext lautet - sinngemäß -:

Gründung
- Betonqualität (C25/30) als tragende wasserundurchlässige Bodenplatte; Stärke 25cm; Bewehrung bis 24kg/qm
- Umlaufender Funktionspotentialausgleichleiter wird eingebaut
- Für Ringerder - bauseits - werde Anschlussfahnen gesetzt

Entwässerung
- Mit PVC Rohren
- Alles außerhalb des Kellers sind Leistungen des Auftraggebers

Außenwände
- Massiv, Porenbeton PP4; Wandstärke 36,5cm; gemauert; Abdichtung nach DIN 18533, W1.2-E, ohne Drainage

Kellerabdichtung/Lichtschächte/Fenster
- Kelleraußenwände erhalten Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18533, W1.2-E)
- Diese umfasst eine bituminöse Abdichtung auf dem Mauerwerk, Verlegung von Drainbahnen als Schutzschicht über der Abdichtung;
- Vor Kellerfenster Kunststofflichtschächte
- Entwässerung der Lichtschächte außerhalb des Leistungsumfangs

Geschosshöhe
- Oberkante Bodenplatte bis Unterkante Rohbaudecke 2,26m

Innenwände
- 24cm Porenbeton PP4

Decke
- Stahlbeton Halbfertigteile mit Aufbeton d = bis ca. 20cm; einschließlich Bewehrung bis 16kg/qm

Wichtige Hinweise
- Keller ist Nutzkeller für untergeordnete Nutzung konzipiert


Meine zweite Frage:
Wenn wir den Keller jetzt so bauen lassen. Aber später vielleicht den Nutzkeller doch teilw. als Wohnraum nutzen wollen. Bspw. Hobbyraum/ Büro im Keller. Was müssten wir dazu schon bei Beauftragung/Bau ergänzen und könnten wir später nachrüsten? Bsp. Dämmung, Lüftung, Raumhöhe.

Und eine dritte Frage:
Jetzt habe ich schon hier und da was zu Kellerbau gelesen. Der Keller wäre ja gemauert. Darüber habe ich aber nicht das beste gelesen. Muss ich mir hier Sorgen machen? Ist der Keller in 10/15 Jahren muffig und undicht?

knalltüte 20.06.2020 21:19
MaxiFrett schrieb:

... Erste Frage: Warum "muss" das?
...

Meine Vermutung: Hanglage und der GU meint mit "muss" wirtschaftlich sinnvoll ?
Kann das sein? Er kann dir ja nicht vorschreiben wie du baust, aber eventuell hat der Architekt des GU mehr Infos wie und warum..

nordanney 20.06.2020 21:44
MaxiFrett schrieb:

Erste Frage: Warum "muss" das?
Die Frage stelle ich mir auch. Sagt euch auch, wie ihr das Haus bauen müsst oder was es zum Abendessen geben muss?
Wer die Musik bezahlt, bestimmt, was gespielt wird. Das gilt auch beim Hausbau.
Sprecht mit euren GU, warum dieser den Keller als sinnvoll erachtet. Genauso sprecht auch bitte mit euren Architekten, warum dieser das Spiel mitmachen möchte. Und zuletzt die Frage, was möchtet ihr überhaupt haben?

Bookstar 20.06.2020 22:46
Keller niemals mauern. Du wirst nur Probleme bekommen und sehr hohe Kosten im Schadensfall.

ypg 21.06.2020 00:03
MaxiFrett schrieb:

Unser Ansprechpartner vom GU meint, auf dem Grundstück müsse mit Keller gebaut werden.
Frag ihn, warum. Was meinst Du? Informier Dich, was es für Baugründe es gibt!!!
MaxiFrett schrieb:

Das Grundstück hat keinen Bebauungsplan.
Macht ja nichts.
MaxiFrett schrieb:

Erste Frage: Warum "muss" das?
i formier Dich über den Baugrund. Wir kennen da nicht und können Dir keinen Rat geben. Frag Deinen GU direkt selbst.
MaxiFrett schrieb:

Meine zweite Frage:
Wenn wir den Keller jetzt so bauen lassen. Aber später vielleicht den Nutzkeller doch teilw. als Wohnraum nutzen wollen. Bspw. Hobbyraum/ Büro im Keller. Was müssten wir dazu schon bei Beauftragung/Bau ergänzen und könnten wir später nachrüsten? Bsp. Dämmung, Lüftung, Raumhöhe.
Informier Dich Zb in der Landesbauordnung, was für Aufenthaltsräume wichtig und notwendig ist.

Plane das Haus nach Euren Bedürfnissen, Wünschen und nicht willkürlich!

hanse987 21.06.2020 00:39
Wie schon geschrieben hinterfrage das „muss mit Keller“

Rohbauhöhe von 2,26m finde ich nicht gerade üppig. Welchen Bodenaufbau wird es geben, evtl. auch erst in 10 Jahren. Dies auch bei der Türhöhe berücksichtigen.
din 18533nutzkellerabdichtunggrundstücktiefbauerbodenplattebewehrungentwässerungporenbetonpp4