W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Interpretation Baugrunduntersuchung


Erstellt am: 01.12.23 10:32

Cronos8601.12.23 19:35
So, bodenplatte... machen wir es einfach. Die Auffüllungen bis 1 m sollten entfernt werden. Geogitter rein und mit Frostschutz 00/32 oder 00/45 auffüllen. MIND. 50 cm überstand und dann mit 45 Grad ablöschen. Bei der NHN Höhe sollte das zur Frostsicherheit genügen. Das müsste aber auch im Gutachten stehen.

Bodenplatte nach DIN 18533 W1.1-E abdichten(Bodenfeuchte).

Entwässerung der Dachflächen an den Kanal, da wirst nicht drum rum kommen.

Bettungsmodul kannst dann etwa mit 15 MN/m³ annehmen.

So muss Kinder ins Bett bringen, überlege was es noch wichtiges gibt. Aber das wäre so meine Empfehlung.
ypg01.12.23 22:00
moccanna schrieb:

Hallo WilderSueden,

das Bodengutachten wurde von einem Ingenieur Büro für Geotechnik gemacht. Aber eventuell verstehe ich auch deine Frage falsch? Interessiert dich welches Büro es tatsählich gemacht hat?
Mir stellte sich die gleiche Frage. Es war ersichtlich, dass es nicht um ein spezielles Grundstück geht. Deshalb ging man davon aus, dass es sich um ein Bodengrundgutachten eines Neubaugebietes handelt, wo meist ziemlich viele Häuser gebaut werden sollen. Dann wäre das Gutachten nicht viel wert, weil zu allgemein gehalten. Man rät dann zu einem eigenen Gutachten.
Allerdings hat dieses Gutachten die Qualität wie ein eigenes.
moccanna schrieb:

Das Grundstück selbst wird von einem Bauträger verkauft der auf dem Grundstück 2 Einfamilienhaus bauen wollte.
Dann wäre er Dein Ansprechpartner.
Wird das Haus vom BT zu einem festen Preis inkl. Erdarbeiten angeboten?
WilderSueden01.12.23 22:51
moccanna schrieb:

das Bodengutachten wurde von einem Ingenieur Büro für Geotechnik gemacht. Aber eventuell verstehe ich auch deine Frage falsch? Interessiert dich welches Büro es tatsählich gemacht hat?
Es geht eher darum, dass man (sofern man das weiß 😉 ) sich in der Regel bei der Gemeinde auch ein Bodengutachten abholen kann, dass diese zur Erschließung gemacht hat. So eine Straße baut man ja auch nicht auf gut Glück. Da sind dann natürlich die Proben irgendwo im Gebiet und ziemlich sicher nicht dort, wo man sein Haus hat. Oder du hast das Gutachten von irgendeinem Nachbarn bekommen.
Hier reden wir von einem Bauträger, da baust du nicht, sondern kaufst ein Haus. Entsprechend sind Mehraufwände durch den Baugrund nicht dein Problem. Das hat der BT in seinem Angebot einzurechnen. Einfluss auf die Art der Gründung hast du hier übrigens auch nicht, das entscheidet der BT. Du musst nur schauen bzw. durch einen Sachverständigen schauen lassen, dass nicht gepfuscht wird.
Tolentino01.12.23 23:16
So wie der TE schreibt handelt es sich höchstwahrscheinlich um keinen echten Bauträger im Sinne Baugesetzbuch, sondern um einen verkappten Bauträger, also einen GU/GÜ der irgendwie an ein Grundstück gekommen ist, dass er mit Bauträgerzwang verkauft. Aber es wird einen separaten Vertrag für den Bau eines Hauses geben.
Also worst of two worlds, Grundwerwerbsteuer aufs Haus zahlen, aber trotzdem Bauherr mit allen Pflichten schon während der Bauphase sein (bauseits).
Leider ist dieses Modell sehr verbreitet und besagte GUs/GÜs bezeichnen sich selbst auch noch fälschlicherweise als Bauträger.
Keine Ahnung wie dieses Gebahren noch nicht als Umgehung von geltendem Recht identifiziert wurde. Wenn ich ne rote Ampel über nen Parkplatz umfahre, kann ich ja auch den Punkt kriegen.
11ant02.12.23 00:37
WilderSueden schrieb:

Hier reden wir von einem Bauträger, da baust du nicht, sondern kaufst ein Haus. Entsprechend sind Mehraufwände durch den Baugrund nicht dein Problem. Das hat der BT in seinem Angebot einzurechnen. Einfluss auf die Art der Gründung hast du hier übrigens auch nicht, das entscheidet der BT. Du musst nur schauen bzw. durch einen Sachverständigen schauen lassen, dass nicht gepfuscht wird.
Tolentino schrieb:

So wie der TE schreibt handelt es sich höchstwahrscheinlich um keinen echten Bauträger im Sinne Baugesetzbuch, sondern um einen verkappten Bauträger, also einen GU/GÜ der irgendwie an ein Grundstück gekommen ist, dass er mit Bauträgerzwang verkauft. Aber es wird einen separaten Vertrag für den Bau eines Hauses geben.
Ich teile Eure Interpretation nicht, sondern lese
moccanna schrieb:

Das Grundstück selbst wird von einem Bauträger verkauft der auf dem Grundstück 2 Einfamilienhaus bauen wollte.
als ein Grundstück, welches zur freien Bebauung durch den TE in eigener Regie zur Debatte steht; lediglich der Verkäufer / Vorbesitzer ist als BT tätig (hier aber nicht Gegenstand des Geschäftes mit dem TE). Der derzeitige Eigentümer hat den Plan es bebaut zu verkaufen aufgegeben und verwertet es nun stattdessen durch unbebauten Weiterverkauf. Momentan kommen viele Grundstücke wieder auf den Markt, weil ein gewerbsmäßiger Erwerber sein Bebauungsprojekt aufgegeben hat. Bei solchen kleinen Einheiten wie hier geht es dann eben einmal nicht an eine Abschreibungsmaschinenholding, sondern an einen privaten "Endverbraucher".
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Tolentino02.12.23 00:47
Ah, stichwort wollte, ok. Ja, das ist sehr gut möglich.
din 18533gutachtenbauträgergrundstückbodenplatte