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ᐅ Versickerungsfähige Verkehrsflächen im Bauantrag


Erstellt am: 02.06.17 21:39

Nordlys 03.06.17 13:06
Das ist sehr hemdsärmelig von Deiner Firma und geht meist auch gut. Aber lies mein Beispiel...dann geht es nicht gut. Karsten

11ant 03.06.17 13:07
Henrik0817123 schrieb:
und die Antwort war, dass die im Antrag immer wasserdurchlässig reinschreiben - da es im Bauantrag nur um Gebäude wie Haus und Garage geht.
Dann bauen die wohl nur in einem Landkreis, in dem das so immer gut geht. Kann ja sein. Lesen bildet, und die meisten Gemeinden gehören zur zweiten Sorte. Aber wenn sie schreiben, Rasenstein zwanzig, Pflasterstein fünfzig und Asphalt hundert Prozent, dann liesse ich das als Signal: "bei uns sieht man das eng".

Es ist üblich, daß wenn beim Wegmeißeln der Fliesen die zu dünn gegossene Terrasse gleich mitbröckelt, man die neue dann gleich ein bißchen größer macht. Von in Salamitaktik entstandenen Wintergärten darf man wohl die Hälfte als Schwarzbauten annehmen, böse Zungen rechnen die sogar komplett der Dunkelziffer zu. Schau Dir mal Katasterpläne an und dann die Luftbilder dazu. Bauämter machen das übrigens auch manchmal, dann kommt es regelmäßig zu Ärger.

77.willo 03.06.17 13:20
Was spricht denn überhaupt gegen durchlässig?

ypg 03.06.17 21:18
Henrik0817123 schrieb:
Also unsere Hausbau Firma hat die Bauanträge gemacht. Wird wurden nicht gefragt welche Art wir von Pflaster oder Terrasse machen wollen -....
So als müsste man gar keine Terrasse angeben. Irgendwie widerspricht sich das hier.

Was passiert denn wenn man keine Terrasse angibt und später eine Baut. ...

Ich denke, Euer Bauantrag unterscheidet sich nicht von anderen, indem nicht nur einmal, sondern mehrere Unterschriften von Euch auf diesen Papieren getätigt werden. Das ist dann auch bindend. Auch, wenn man blind unterschreibt.

Zur Terrasse: mW zählt die Terrasse zur Hälfte? zu der Wohnfläche. Ich mag mich irren, aber insofern macht die Zeichnung im Bauantrag Sinn.
Eventuell kratzt ihr an der Grundflächenzahl, wenn ihr eine versiegelte Terrasse bauen würdet, und/oder der BU genau deshalb immer die durchlässige Terrasse in den Plan nimmt. Das kannst Du aus Deinen Zahlen entnehmen, ob das der Grund ist...


Gruß, Yvonne

Escroda 07.06.17 08:29
Henrik0817123 schrieb:
In Bezug auf Grundflächenzahl etc. sollte das ja egal sein, weil da ja alles zählt, selbst wenn es Rasen als Einfahrt ist soweit ich weiß.
So ist es! Wie die Grundflächenzahl berechnet werden muss, steht in der Baunutzungsverordnung. Die Flächen sind ohne Rücksicht auf die Ausführungsart zu ermitteln. Versickerungsfähigkeit ist hier nicht erwähnt, aber die Möglichkeit, dass der Bebauungsplan abweichende Bestimmungen treffen kann. Daher die unterschiedlichen Vorgehensweisen bei den Gemeinden.
ypg schrieb:
Deine Baugenehmigung ist ja eigentlich bindend. Du kannst dann meiner Meinung nicht einfach etwas ändern.
Es sei denn, die Änderung wäre genehmigungsfrei.
Henrik0817123 schrieb:
Wieso sollte es dann kritisch sein wenn jetzt irgendwas drin steht und dann anders gemacht wird?
Ist es IMHO auch nicht, da eine nicht überdachte Terrasse in NRW genehmigungsfrei ist. Dennoch muss sie allen Vorschriften entsprechen. Nur das Du als Bauherr die volle Verantwortung dafür übernimmst.
ypg schrieb:
mW zählt die Terrasse zur Hälfte?
Aber nicht bei der Grundflächenzahl, es sei denn, der Bebauungsplan trifft andere Festsetzungen. Die Grundflächenzahl ist eine Wissenschaft für sich, so dass eigenmächtige Änderungen durch den Bauherren durchaus zu Schwarzbauten führen können.

Caspar2020 07.06.17 09:47
In NRW werden übrigens gerne Luftbilder verwendet um zu ermitteln, ob versiegelte Flächen mit den Bescheiden übereinstimmen. Schließlich haben diese einen Einfluss auf die Regenwasserabwassermenge.
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