ᐅ Verhalten/Konsequenzen gegenüber Baufirma
Erstellt am: 17.07.2022 13:40
WilderSueden 17.07.2022 22:45
Kathi92 schrieb:
Du. Zumal mündliche Nebenabreden („ganze Gerede drumherum“) sehr wohl rechtswirksam sein können, zumal wir kein Schriftlichkeitsgebot festgelegt haben.Problem bei mündlichen Abreden ist die zu beweisen. Wenn du jetzt noch einen schriftlichen Vertrag hast, der genau das Gegenteil behauptet (fertig im Dezember), hilft das auch nicht unbedingt deiner Position ypg 17.07.2022 23:27
Ja, mit der Kommunikation hapert es oft. Kleine Baufirmen haben oftmals keinen GeZi-Pool, die Bürokraft kann keine Infos über den Bau beantworten, vieles läuft über Handy, weil die wenigsten Häuser am Schreibtisch gebaut werden. Der Bauleiter sollte allerdings zu den Geschäftszeiten erreichbar sein.
Ich setze noch die Tatsache dazu, dass der Strom des/der Bautrockner dann wohl nicht mehr vom GU bezahlt wird, was sie ja angeboten haben.
Es ist nachvollziehbar, dass der GU Löcher stopft. Sehr wahrscheinlich ein Objekt mehr angenommen hat als die Kapazitäten leisten können.
es ist schon alles blöd in Eurem Zustand. Allerdings ist von Anfang an ja anscheinend ein großer Sack Blauäugigkeit mit im Spiel. Der GU hat den Dezember auf dem Plan.
Ihr seid auch nicht die einzigen, die ersten oder die letzten. Speditionen haben sich auf Einlagerungen spezialisiert und Ferienwohnung machen für ein Quartal Miete Sonderpreise.
Kathi92 schrieb:Die Bank hat mit dem Bauzeitenplan was zu tun? Man zahlt ja erst, wenn die Teilforderung (ich hab jetzt tatsächlich das Fachwort vergessen) schriftlich kommt und nicht, was der Plan hergibt. Wir hatten zb überhaupt keinen Bauzeitenplan, genau aus diesem Grund, weil Bauherren recht nervös werden können und der GU sich nicht festlegen konnte.
dieser wurde unterfertigt und auch so der Bank vorgelegt. Auch diese hat sich nach dem Bauzeitenplan gerichtet.
Kathi92 schrieb:Ich habe diesen Punkt nicht verstanden: habt ihr denn „damals“ schon die Wohnung gekündigt? Das wäre doch etwas früh gewesen, oder? Über ein Jahr?
Wieso sollte ich den Vertrag freiwillig mit der Klausel unterschreiben, wenn ich dann 4 Monate keine Bleibe habe?
bauenmk2020 schrieb:Ja! Es wurde darauf hingewiesen, dass es schwer ist, Handwerker zu finden.
ist da bisher jemand hier in dem Forum auf diese Frage eingegangen?
Ich setze noch die Tatsache dazu, dass der Strom des/der Bautrockner dann wohl nicht mehr vom GU bezahlt wird, was sie ja angeboten haben.
Es ist nachvollziehbar, dass der GU Löcher stopft. Sehr wahrscheinlich ein Objekt mehr angenommen hat als die Kapazitäten leisten können.
es ist schon alles blöd in Eurem Zustand. Allerdings ist von Anfang an ja anscheinend ein großer Sack Blauäugigkeit mit im Spiel. Der GU hat den Dezember auf dem Plan.
Ihr seid auch nicht die einzigen, die ersten oder die letzten. Speditionen haben sich auf Einlagerungen spezialisiert und Ferienwohnung machen für ein Quartal Miete Sonderpreise.
Hausbau0815 18.07.2022 05:48
Kathi92 schrieb:
Danke für Deine Antwort!
Ich sehe das nicht ganz so wie Du. Zumal mündliche Nebenabreden („ganze Gerede drumherum“) sehr wohl rechtswirksam sein können, zumal wir kein Schriftlichkeitsgebot festgelegt haben. Wieso sollte ich den Vertrag freiwillig mit der Klausel unterschreiben, wenn ich dann 4 Monate keine Bleibe habe? Haben ja bei Unterfertigung gesagt, spätestens im Sommer MUSS es fertig sein. Das war vereinbart. Samt unterzeichnetem Bauplan.
Wir werden morgen einmal einen Rechtsanwalt kontaktieren und einen schönen Brief aufsetzen lassen. Vielleicht zeigt das ja Wirkung.Den Gang zum Anwalt und das Geld könnt ihr euch sparen. Ihr habt keinerlei rechtliche Handhabe gegen den GU. Vertrag ist Vertrag. Und dieser besagt Fertigstellungstermin 31.12.2022. Alles andere interessiert nicht. Der Anwalt rechnet nach Streitwert ab. Das dürfte bei euch den gesamten Vertragswert betreffen und eine beachtliche Summe sein. Ich weiß wovon ich rede, da meine Rechtsstreitigkeiten bereits eine Menge Kohle verschlungen haben.
HilfeHilfe 18.07.2022 06:27
Kathi92 schrieb:
Der vereinbarte und unterzeichnete Bauzeitenplan ist aber Mai diesen Jahres, der ist ja auch was wert?! Zumal es keine worst case Szenarien gibt (wie Lockdowns), da wäre längstens Ende 2022 die Fertigstellung laut Vertrag.
Wir haben unter diesen Bedingungen unterschrieben, dass diesen Sommer fertiggestellt werden muss (da gibt es auch eine E-Mail, die wieder einmal unbeantwortet geblieben ist). Wir ziehen ja nicht zum Spaß aus - sondern weil der Vertrag endet.
Ist ja fast schon Irreführung.Hallo,
sorry es so hart sagen zu müssen. Aber Dezember ist erst in 5 Monaten. Ihr habt es so unterschrieben und hättet entsprechend planen müssen. Das Unternehmen hat ja genug Storys zu liefern warum Sie nicht eher fertig sind ( Materialknappheit, Handwerker etc).
Einen Anwalt könnt ihr euch sparen
Yaso2.0 18.07.2022 08:02
Kathi92 schrieb:
Ich sehe das nicht ganz so wie Du. Zumal mündliche Nebenabreden („ganze Gerede drumherum“) sehr wohl rechtswirksam sein können, zumal wir kein Schriftlichkeitsgebot festgelegt haben. Wieso sollte ich den Vertrag freiwillig mit der Klausel unterschreiben, wenn ich dann 4 Monate keine Bleibe habe? Haben ja bei Unterfertigung gesagt, spätestens im Sommer MUSS es fertig sein. Das war vereinbart. Samt unterzeichnetem Bauplan.Mündliche Nebenabreden dürften sicherlich ausreichend sein, wenn es um Dinge geht wie die Veränderung eines Türanschlags oder ähnlichen eher unproblematischen Dingen. Für vertragliche Sachen dürfte es meiner Meinung nach einfach sehr sehr schwierig sein, diese Nebenabreden auch zu beweisen, wenn der GU sich plötzlich nicht mehr daran erinnern kann oder diese abstreitet. Ich möchte auch zu bedenken geben, was hast du davon? Ein Prozess wird nicht schneller gehen und dann Ersatzweise Handwerker finden, die das nicht vollendete Werk des Vorgängers beenden dürfte auch sehr schwierig werden!
Wir haben auch einen Bauzeitenplan bekommen, jedoch war dieser zu keiner Zeit eine verbindliche Übergabevereinbarung. Wir hatten insgesamt ca. 1 Monat Verzug lt. Bauzeitenplan, jedoch eine Punktlandung, was im Vertrag vereinbart war.
So leid es mir tut, ich sehe es wie die anderen Teilnehmer, dass ihr es sehr schwer haben werdet, da rechtlich etwas durchzubekommen.
Ich würde jetzt eher zusehen Druck aufzubauen. Ich bin normalerweise nicht der Typ, der Umstände für was ausnutzt, aber ich würde das gleichwohl mit ins Spiel bringen, dass dir diese Umstände aufs Gemüt und entsprechend auf die Schwangerschaft wirken etc pp.. Manchmal kommt man mit der Tränendüse eher weiter, als mit sachlichen Argumenten.
Erlebe ich gerade bei unserem Garten- und Landschaftsbauer.. Unsere Baustelle wurde jetzt für eine Woche gestoppt, weil ein anderer Bauherr am weinen ist.. Seine Frau würde nicht eher einziehen, bis alles fertig sei. Und nun sind se alle Mann da drüben und kommen erst Mitte der Woche wieder zu uns..
hanse987 18.07.2022 08:18
Für das Geld was ein Anwalt kostet, würde ich mir schnellstens einen Baubegleiteter/Sachverständigen hohlen. Ich glaube da hättet ihr mehr davon.
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