W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Verhalten/Konsequenzen gegenüber Baufirma


Erstellt am: 17.07.2022 13:40

Kathi92 17.07.2022 18:06
Axolotl-neu schrieb:

So, nun mal Butter bei die Fische. WAS STEHT IM VERTRAG???
Und damit meine ich nicht, was Du aus dem Vertrag interpretierst. Ich meine "wortwörtlich". Sonst kann Dir hier niemand helfen.
Erst sagst Du Mai 2022, dann plötzlich was mit 12/2022 und irgendwelchen Bedingungen.
Entscheide Dich mal und lass uns am Vertrag teilhaben...

Im Vertrag steht „Fertigstellung bis spätestens 12/2022“. Wir haben damals gesagt, unter der Bedingung können wir nicht unterschreiben. Baumeister meinte dann, dass sie das pro forma reinschreiben müssen wegen Lockdown und Lieferschwierigkeiten. Weil sie es unter den Umständen nicht beeinflussen können. Was wir natürlich nachvollziehen konnten. Wir aber einen Bauzeitenplan erhalten, nachdem wir und sie sich richten (Bauende Mai 2022), dieser wurde unterfertigt und auch so der Bank vorgelegt. Auch diese hat sich nach dem Bauzeitenplan gerichtet.

Es gibt keine Lieferschwierigkeiten (das Lager ist gefüllt mit unseren Materialien) noch einen Lockdown. Die Abweichung vom Bauzeitenplan erfolgt somit ohne Grundlage.

Aber steht dann wohl Aussage gegen Aussage und nutzt niemanden, am wenigsten uns.

bauenmk2020 17.07.2022 18:07
ich rate einfach mal, dass der GU ein anderes Haus baut und dort wird "Druck" ausgeübt. Somit werden dort alle Ressourcen gebunden sein und ihr ("die noch nicht am lautesten Schreien") werdet hinten angestellt.
Aktuell ist es so, dass die Handwerker von Baustelle zu Baustelle geschickt werden. Material ist dann nicht ganz da oder es muss hinterher telefoniert werden.
Wenn bei euch aber alles am Lager ist, so sollte eigentlich der GU interesse haben den Bau abzuschließen damit seine Gewährleistung läuft. Aber ich tippe mal, dass er aktuell woanders "ausbessern" muss. Mach dich doch mal Schlau wo das sein könnte.

Axolotl-neu 17.07.2022 19:20
Kathi92 schrieb:

Im Vertrag steht „Fertigstellung bis spätestens 12/2022“.
Damit ist eigentlich alles gesagt und der Thread könnte geschlossen werden. Verträge sind einzuhalten und damit hat der GU bis Ende des Jahres Zeit. Das ganze Gerede drumherum interessiert niemanden mehr. Doof, ist aber so.
Der Bauzeitenplan ist diesbezüglich ein Plan. Man schreibt es Einstein zu, der gesagt haben soll: Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. Insofern bleibt es bei dem zwischen Dir und dem GU schriftlich vereinbarten Fertigstellungstermin spätestens 31.12.2022.

Sorry. Erst gemeint.

Neubau2022 17.07.2022 19:28
Kathi92 schrieb:

Im Vertrag steht „Fertigstellung bis spätestens 12/2022“. Wir haben damals gesagt, unter der Bedingung können wir nicht unterschreiben. Baumeister meinte dann, dass sie das pro forma reinschreiben müssen wegen Lockdown und Lieferschwierigkeiten. Weil sie es unter den Umständen nicht beeinflussen können. Was wir natürlich nachvollziehen konnten. Wir aber einen Bauzeitenplan erhalten, nachdem wir und sie sich richten (Bauende Mai 2022), dieser wurde unterfertigt und auch so der Bank vorgelegt. Auch diese hat sich nach dem Bauzeitenplan gerichtet.

Es gibt keine Lieferschwierigkeiten (das Lager ist gefüllt mit unseren Materialien) noch einen Lockdown. Die Abweichung vom Bauzeitenplan erfolgt somit ohne Grundlage.

Aber steht dann wohl Aussage gegen Aussage und nutzt niemanden, am wenigsten uns.

1. Seid ihr vom Fach das ihr keinen externen Baubegleiter habt? Falls nicht, ist das fahrlässig. Ich hoffe das ihr Glück habt und der GU wenigstens gewissenhaft arbeitet. Wichtig ist u.a. die Ausführung der Bodenplatte und Verlegung der Fußbodenheizung.

2. Ist wie bei uns. Bauzeitgarantie 10 Monate, also Ende September 2022. Erster Bauzeitenplan war mit Hausübergabe Mai 2022. Wurde ganz schnell begraben. Zweiter dann Ende Juli 2022, wird aufgrund der Erdwärmepumpe auch nicht eingehalten. Wir kündigen die Wohnung jetzt per 31.10.2022.

Kathi92 17.07.2022 19:33
Axolotl-neu schrieb:

Damit ist eigentlich alles gesagt und der Thread könnte geschlossen werden. Verträge sind einzuhalten und damit hat der GU bis Ende des Jahres Zeit. Das ganze Gerede drumherum interessiert niemanden mehr. Doof, ist aber so.
Der Bauzeitenplan ist diesbezüglich ein Plan. Man schreibt es Einstein zu, der gesagt haben soll: Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. Insofern bleibt es bei dem zwischen Dir und dem GU schriftlich vereinbarten Fertigstellungstermin spätestens 31.12.2022.

Sorry. Erst gemeint.

Danke für Deine Antwort!

Ich sehe das nicht ganz so wie Du. Zumal mündliche Nebenabreden („ganze Gerede drumherum“) sehr wohl rechtswirksam sein können, zumal wir kein Schriftlichkeitsgebot festgelegt haben. Wieso sollte ich den Vertrag freiwillig mit der Klausel unterschreiben, wenn ich dann 4 Monate keine Bleibe habe? Haben ja bei Unterfertigung gesagt, spätestens im Sommer MUSS es fertig sein. Das war vereinbart. Samt unterzeichnetem Bauplan.

Wir werden morgen einmal einen Rechtsanwalt kontaktieren und einen schönen Brief aufsetzen lassen. Vielleicht zeigt das ja Wirkung.

hauskauf1987 17.07.2022 19:48
Axolotl-neu schrieb:

Damit ist eigentlich alles gesagt und der Thread könnte geschlossen werden. Verträge sind einzuhalten und damit hat der GU bis Ende des Jahres Zeit. Das ganze Gerede drumherum interessiert niemanden mehr. Doof, ist aber so.
Der Bauzeitenplan ist diesbezüglich ein Plan. Man schreibt es Einstein zu, der gesagt haben soll: Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. Insofern bleibt es bei dem zwischen Dir und dem GU schriftlich vereinbarten Fertigstellungstermin spätestens 31.12.2022.

Sorry. Erst gemeint.
So ist es
Du hast null Handhabe
bauzeitenplanvertraglieferschwierigkeitenbaustelle