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ᐅ Verhalten/Konsequenzen gegenüber Baufirma


Erstellt am: 17.07.2022 13:40

Myrna_Loy 17.07.2022 20:06
hauskauf1987 schrieb:

So ist es
Du hast null Handhabe
naja, diese Einschätzung würde ich mal einem Fachanwalt überlassen.

Neubau2022 17.07.2022 20:08
Kathi92 schrieb:

Danke für Deine Antwort!

Ich sehe das nicht ganz so wie Du. Zumal mündliche Nebenabreden („ganze Gerede drumherum“) sehr wohl rechtswirksam sein können, zumal wir kein Schriftlichkeitsgebot festgelegt haben. Wieso sollte ich den Vertrag freiwillig mit der Klausel unterschreiben, wenn ich dann 4 Monate keine Bleibe habe? Haben ja bei Unterfertigung gesagt, spätestens im Sommer MUSS es fertig sein. Das war vereinbart. Samt unterzeichnetem Bauplan.

Wir werden morgen einmal einen Rechtsanwalt kontaktieren und einen schönen Brief aufsetzen lassen. Vielleicht zeigt das ja Wirkung.

Es zählt nur das Schriftliche. Was der GU Mal nebenher versprochen/zugesagt hat wird vor Gericht nicht durchgehen. Und Wohnung innerhalb der regulären Bauzeit (bis 12/2022) ist eure Baustelle nicht die des GU.

Bei uns wird vermutlich die Bauzeitgarantie aufgrund der Erdwärmepumpe nicht eingehalten. Da würde ich aber nie gegen den GU vorgehen, da ich zufrieden bin, dass er die Preise eingehalten hat und nicht eben 10% draufgeschlagen hat. Die Möglichkeit hätte er in der heutigen Zeit gehabt...

i_b_n_a_n 17.07.2022 20:09
Kathi92 schrieb:

Danke für Deine Antwort!

Ich sehe das nicht ganz so wie Du. Zumal mündliche Nebenabreden („ganze Gerede drumherum“) sehr wohl rechtswirksam sein können, zumal wir kein Schriftlichkeitsgebot festgelegt haben. Wieso sollte ich den Vertrag freiwillig mit der Klausel unterschreiben, wenn ich dann 4 Monate keine Bleibe habe? Haben ja bei Unterfertigung gesagt, spätestens im Sommer MUSS es fertig sein. Das war vereinbart. Samt unterzeichnetem Bauplan.

Wir werden morgen einmal einen Rechtsanwalt kontaktieren und einen schönen Brief aufsetzen lassen. Vielleicht zeigt das ja Wirkung.
"Wer den Frieden will bereite den Krieg vor". Ich halte mich auch nicht wirklich immer daran, habe noch nicht ausgelernt. Bin auch eher Optimist (manche würden sagen "blauäugig". Das bedeutet in eurem Fall, Verträge mit Vertragsstrafen wären eine gute Idee gewesen. Das Nachfolgende schliesst mich mit ein! Ich bin immer wieder erstaunt wie leichtsinnig und gutgläubig bei der meist teuersten Entscheidung im Leben vorgegangen wird. Bin übrigens nicht der, der diesen Satz zum ersten Mal hier im Forum niedergeschrieben hat.
Leider: Nebenabreden, mündlich, wären erst mal zu beweisen. Bei Gericht übrigens, nach jahrelanger Wartezeit auf einen Verhandlungstermin nach zuvor gescheiteter gütlicher Einigung, gibt es einen Vergleich bei dem beiden Parteien verlieren, die dritte (Anwälte) gewinnt.

Also, sorry, wirklich üble Lage für euch. Lasst euch helfen indem ihr bitte zuseht das der gesetzte Termin (12.22) eingehalten wird indem ihr "freundlichen" Druck macht (über Fachleute, nicht selber mit E-Mails oder Anrufen!) Aus eigener bitterer Erfahrung sage ich: Die sind absolut wirkungslos, definitiv!

SoL 17.07.2022 20:10
Kathi92 schrieb:

Danke für Deine Antwort!

Ich sehe das nicht ganz so wie Du. Zumal mündliche Nebenabreden („ganze Gerede drumherum“) sehr wohl rechtswirksam sein können, zumal wir kein Schriftlichkeitsgebot festgelegt haben. Wieso sollte ich den Vertrag freiwillig mit der Klausel unterschreiben, wenn ich dann 4 Monate keine Bleibe habe? Haben ja bei Unterfertigung gesagt, spätestens im Sommer MUSS es fertig sein. Das war vereinbart. Samt unterzeichnetem Bauplan.

Wir werden morgen einmal einen Rechtsanwalt kontaktieren und einen schönen Brief aufsetzen lassen. Vielleicht zeigt das ja Wirkung.

Schau mal in die Vertragsklauseln: Steht dort evtl. dass keine mündlichen Nebenabsprachen, etc. getroffen wurden?
Stand bei uns definitiv drin.

mayglow 17.07.2022 20:21
Ich würde das auch nen Fachanwalt prüfen lassen. Aber ansonsten mich auch darauf vorbereiten, was passiert, wenn es eben nicht Ende August fertig wird. Das heißt, schauen, wo man die aktuellen möbel einlagern kann und wo ihr eine Zwischenlösung zum Wohnen finden könnt. Im besten Fall wird alles rechtzeitig fertig und ihr braucht die Lösung nicht, aber es muss dann nicht alles schnell schnell und erstbeste Lösung gesucht werden, falls es doch so kommt. Der nächstbeste Fall wäre wohl, dass die Baufirma hier eure Mehrkosten übernimmt (aber als absoluter Laie vermute ich auch, vor 12/22 sind sie vermutlich nicht dazu verpflichtet - aber da wird euch wohl wer vom Fach ne bessere Einschätzung geben können).

Bertram100 17.07.2022 20:30
Ich würde wohl gar nichts mehr machen ausser einer (halbwegs) freundlichen Nachfrage. 12/22 ist ja schon in 6 Monaten. Und wenn jetzt quasi nur der Rohbau steht, wie viel schneller sollte es denn gehen? Die Firma müsste das ja dann auch extra planen. Alte Bauernweisheit: schnell und gut gibt's nur selten gleichzeitig. Richte dich doch auf einen Zwischenumzug ein. Ist doof aber es gibt schlimmeres.
fachanwaltgericht