Vergrößerung eines bestehenden Nebengebäudes

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S

strebermeister

Hallo zusammen,

ich möchte gerne vor dem Hauskauf abschätzen, inwiefern es möglich ist ein bestehendes Nebengebäude zu vergrößern, da ich gerne für private Zwecke eine etwas größere Garage mit Hebebühne einrichten möchte. Wir haben noch kein Haus gekauft, jedoch zwei Häuser in der engeren Auswahl, die alle ein solches Nebengebäude besitzen. Diese werden aktuell zwar bereits als Garage/Doppelgarage genutzt, besitzen jedoch nicht die gewünschten Abmessungen. In Beispiel 1 liegt das Nebengebäude in einem Abstand von 2,5 m zum Nachbargrundstück. In Beispiel 2 liegt das Nebengebäude direkt an der Grundstücksgrenze. Das Bundesland ist Niedersachsen, hier gelten 30 qm Grundfläche als genehmigungsfrei, die ich jedoch in beiden Fällen überschreite.

Die beiden Beispiele sind unten grob skizziert. Die betreffenden Nebengebäude sind gelb markiert. Eingezeichnet ist auch das angrenzende Nachbargrundstück inkl. der dortigen Bebauung. Inwiefern ist es hier möglich:

1. Das Nebengebäude durch das Versetzen der dem Wohnhaus abgewandten langen Seite um einige Quadratmeter zu vergrößern? Die (Sattel-) Dächer müssen in beiden Fällen ohnehin erneuert werden, da diese schon sehr alt sind.

2. Ist hierfür ein neuer Bauantrag erforderlich?

3. Ist es möglich dieses Vorhaben bereits vor dem Hauskauf verlässlich abzuklären? Ist hierfür ein Bauvorantrag möglich?

Viele Grüße
Andreas
Zweidimensionaler Grundrissplan mit Räumen und Maßangaben

Großes Rechteck, horizontal geteilt; oben weiße Rechtecke, unten links gelbes Rechteck 9,2 m x 5 m.
 
11ant

11ant

Eine Werkstatt wird - woran die Nichtgewerblichkeit nichts mildert - eher als Aufenthaltsraum denn als Abstellraum eingeschätzt, wodurch die Garage ihre Grenzprivilegierung verliert. Und selbst als Garage ist die mittlere Wandhöhe an der Grenze limitiert, ferner würde sich ein Grenzabstand auch erhöhen, wenn die Gebäudehöhen zunehmen. Eine Bauvoranfrage ist mindestens zu empfehlen. würde in einem WA und erst recht einem WR aber wohl abschlägig beschieden. In einem MI oder MD könntest Du höhere Chancen haben. In einem GI oder auch nur GE wäre das Wohnen der problematischere Teil der Mischnutzung. Ich sehe Dich das allgemeine Schicksal der Hobbyschrauber teilen, bis auf wenige Ausnahmen hinnehmen zu müssen, daß das Deutsche Baurecht dem gemeinsamen Wohnen von Mensch und Oldtimersammlung sein Verständnis verweigert.
 
K a t j a

K a t j a

Viel zu wenige Informationen. Ohne den exakten Bebauungsplan des Baugebietes und der Grundstücke kann man dazu keine Aussage treffen.
Auf jeden Fall würde ich nicht empfehlen, ohne Genehmigung drauf los zu bauen.
 
Zuletzt aktualisiert 14.10.2025
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