ᐅ Verbesserungvorschläge zu unserem Grundriss
Erstellt am: 23.10.16 13:31
Legurit24.10.16 11:38
j.bautsch24.10.16 12:20
nicht schlecht, würde aber den zugang zum ankleidezimmer vom flur aus realisieren und dann kann da sogar ein kleines Fenster rein 😉
bad und Hauswirtschaftsraum/abstell im og würde ich auch wechseln (also wand nach rechts verschieben, so hat man kürzere wege vom schlaf und Kinderzimmer zum bad und die Waschmaschine steht am ganz anderen ende des hauses (krach). leitungstechnisch dürfte das keinen unterschied machen
bad und Hauswirtschaftsraum/abstell im og würde ich auch wechseln (also wand nach rechts verschieben, so hat man kürzere wege vom schlaf und Kinderzimmer zum bad und die Waschmaschine steht am ganz anderen ende des hauses (krach). leitungstechnisch dürfte das keinen unterschied machen
Legurit24.10.16 12:22
Bad und Hauswirtschaftsraum bin ich bei dir. Bei der Ankleide verliert man halt Stellfläche.
Alternativ hatte ich da überlegt Zugang über Ankleide und dann Eckmöblierung.
Alternativ hatte ich da überlegt Zugang über Ankleide und dann Eckmöblierung.
j.bautsch24.10.16 12:40
wieso verliert man da stellfläche? plan oben und unten je eine schrankreihe (je nach größe eine seite 40er tiefe und eine als 60er tiefe. wenn ma nicht viel auf bügeln hat kann sogar beidseits 40cm genommen werden, die bügel werden dann längs aufgehangen), plan links mittig das fenster und planrechts ist dann die tür (ggf. als schiebetür) 😉
Knallkörper24.10.16 12:42
RobsonMKK schrieb:
Ja, du vertust dich.
Mach einen neuen Plan, ihr werdet die Grundflächenzahl reißen. Es geht um die überbaute Fläche, in eurem Fall sind das ja schon für das Haus und Garage schon 140 qm. Maximal überbauen dürft ihr 176,4 qm. Allein euer Haus hat eine überbaute Fläche von 120 qm. Unser Grundstück ist auch 440 qm, auch Grundflächenzahl 0,4 und wir versuchen die 90 qm Grundfläche nicht zu überschreiten.
Übrigens, wenn ich den Plan von dir richtig interpretiere, ist doch die Lage der Garage festgeschrieben, oder?Hallo Robson,
mal als Anregung, bitte schaue mal in eure Landesbauordnung, ob es da nicht Ausnahmen gibt. Wir haben Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl von 0,4 und das Grundstück hat nur 425 m². Unser Haus hat die Grundfläche von 135 m², dazu die Garage 44 m², die Wohnfläche beträgt 200 m². Überbaut haben wir insgesamt 252 m², hierzu zählen auch Hofeinfahrt und Terrasse.
Das geht, weil in Niedersachsen die Grundflächenzahl um "50 von 100" überschritten werden kann durch unterordnete Gebäudeteile. Mit anderen Worten, unter Einbeziehung von Garage, Auffahrt und Terrasse kann die Grundflächenzahl dann 0,6 betragen.
Ich weiß nicht, wie es in Hessen ist.
j.bautsch24.10.16 12:52
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