ᐅ Veräußerungsverbot der Gemeinde umgehen
Erstellt am: 16.10.2021 09:02
Tassimat 18.10.2021 10:10
Siggo93 schrieb:
Mehrere Notare haben bereits gesagt, dass es zu kompliziert wird.Was heißt das denn genau? Haben die Notare gesagt, dass es rechtlich nicht machbar ist, oder haben die "keine Lust" auf einen aufwendigeren, aber machbaren Vertrag? hanghaus2000 18.10.2021 10:49
BackSteinGotik schrieb:
Und das glaubst du? Gäbe es eine Lösung, hätte der professionelle Verkäufer (mit mehrere Projekte am Laufen) sie schon längst genutzt. Wieso sollte jemand, selbst wenn es nur auf dem platten Land ist, erst probieren ein Grundstück zu kriegen, um es dann mit Buchverlusten "zum Selbstkostenpreis" zu verkaufen? Das Delta plus etwas mehr (Kredite sind günstig, wenn man schon etwas hat), und ein 120m² Einfachhaus steht drauf und wäre verkaufsbereit.Die Frage hat durchaus Berechtigung. Warum will der verkaufen? Bauzwang bei den heutigen Baukosten ist vermutlich nicht mehr so prickelnd. Siggo93 18.10.2021 11:05
schubert79 schrieb:
Lass es bleiben. nach deiner Vorsprache bei der Gemeinde weiß diese nun ja auch schon Bescheid, dass du einen Weg suchst an das Baugrundstück zu kommen. die werden mit Argusaugen auf die weitere Entwicklung schauen...Die Gemeinde musste so oder so ins Boot. Ich will am ende keinen Verärgern oder es mir mit der Gemeinde verspielen. Man sieht sich ja immer zweimal im leben. Siggo93 18.10.2021 11:07
hanghaus2000 schrieb:
wie lang ist der Verkäufer schon im Besitz des Grundstück?
Kann hier jeman erklaeren was der Begriff bebaut in dem Vertrag aussagt?
MMn sagt das nichts ueber die Qualitaet oder Quantitaet aus.
Von bezugsfertig lese ich da nix.Seit ca. 2 Jahren. Bezugsfertig steht im Vertrag.
Siggo93 18.10.2021 11:08
hanghaus2000 schrieb:
Die Frage hat durchaus Berechtigung. Warum will der verkaufen? Bauzwang bei den heutigen Baukosten ist vermutlich nicht mehr so prickelnd.Es gibt wohl private Gründe für den Verkauf. Siggo93 18.10.2021 11:09
Tassimat schrieb:
Was heißt das denn genau? Haben die Notare gesagt, dass es rechtlich nicht machbar ist, oder haben die "keine Lust" auf einen aufwendigeren, aber machbaren Vertrag?Ich habe nun mir eine dritte und vierte Meinung eingeholt. Zwei Notare haben mir folgende Möglichkeit aufgezeigt: Man könnte einen Erbbaurecht Vertrag mit dem Verkäufer vereinbaren. Die Gemeinde muss nur einen Rangrücktritt im Grundbuch zustimmen. Danach könnten wir auf diesem Grundstück bauen.Ähnliche Themen