ᐅ Veräußerungsverbot der Gemeinde umgehen
Erstellt am: 16.10.21 09:02
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Myrna_Loy16.10.21 13:44hanghaus2000 schrieb:
"Der Verkäufer hat dieses Grundstück von der Gemeinde erworben und vertraglich vereinbart, dass das Grundstück nur bebaut (bezugsfertig) veräußert werden kann."
Dieser Satz schliesst Deine Vermutung aus.
Ein Fachanwalt sollte da beraten koennen.das schließt es nicht aus. mehrere Gemeinden in Bayern haben genau solche Regelungen, damit Grundstücke nicht nur zu dem Zweck gekauft werden, sie nach einiger Zeit teurer weiter zu verkaufen, ohne weiter investiert zu haben.Myrna_Loy schrieb:
mehrere Gemeinden in Bayern haben genau solche Regelungen,"Genau solche", = statt Bauzwang ?Myrna_Loy schrieb:
damit Grundstücke nicht nur zu dem Zweck gekauft werden, sie nach einiger Zeit teurer weiter zu verkaufen, ohne weiter investiert zu haben.Allerdings würde so ohne weiteres nicht ausgeschlossen, daß ein Bauträger (ggf. mit Strohleuten) den Markt leersaugte.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Siggo93 schrieb:
Diese ist nicht verträglich erwähnt.Wahrscheinlich, weil es nicht im Sinne der Gemeinde ist. Pachtgrundstücke unterliegen rechtlich ähnlichen Eigenschaften wie Kaufgrundstücke.Ich denke mal, dass es nicht möglich ist.
Zudem gibt es sehr wenige Banken, die einem Hausbau auf einem Grundstück, welches durch Privat verpachtet wird, grünes Finanzierungslicht gibt.
Da müsste bei Euch schon sehr viel Eigenkapital fließen.
Scout schrieb:
Erbpacht…. Und eine Kaufoption mit festgelegten Preis, ausübbar im dritten Jahr. Da sollte das Haus dann stehen. Ich würde zu einem Anwalt gehen.Guten Abend,genau das schwebt mir auch vor. Mehrere Notare haben bereits gesagt, dass es zu kompliziert wird. Ich hoffe ich finde jemanden der mir da helfen kann.