Veräußerungsverbot der Gemeinde umgehen

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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Nemesis

Mich wundert es, dass das bei ähnlichen Themen ansonsten sehr tugendhafte Forum hier nicht den moralischen Zeigefinger hebt ;)
Wir hören hier eine Seite.
Es gibt auch eine andere: eine junge Familie bewirbt sich seit Jahren um einen Bauplatz im Heimatort und hat bis dato immer Pech, soweit ärgerlich aber zumutbar. Nun hat eine Art "Investor" (ja, es ist kein richtiger sonst würde er bauen und dann mit Gewinn verkaufen) mehrere Projekte am Start und hat gedacht "so ein Grundstück im Neubaugebiet Posemuckel steht mir doch auch noch gut zu Gesicht" und hat - anscheinend ja OHNE Bedarf - das Glück was der Familie verwehrt blieb und hat den Zuschlag. Und damit genau solche Leute so einen wertvollen Bauplatz als Art Spielzeug nicht blockieren gibt es diesen Bauzwang...ich fände es toll (sorry an den TE) wenn dieser Verkäufer nun eben nicht einfach verkaufen darf sondern diese Strafe zahlen muss und eine Familie aus der Warteliste zu unverhofftem Glück kommt...nur meine Meinung ;)
 
S

saralina87

Mich wundert es, dass das bei ähnlichen Themen ansonsten sehr tugendhafte Forum hier nicht den moralischen Zeigefinger hebt ;)
Wir hören hier eine Seite.
Es gibt auch eine andere: eine junge Familie bewirbt sich seit Jahren um einen Bauplatz im Heimatort und hat bis dato immer Pech, soweit ärgerlich aber zumutbar. Nun hat eine Art "Investor" (ja, es ist kein richtiger sonst würde er bauen und dann mit Gewinn verkaufen) mehrere Projekte am Start und hat gedacht "so ein Grundstück im Neubaugebiet Posemuckel steht mir doch auch noch gut zu Gesicht" und hat - anscheinend ja OHNE Bedarf - das Glück was der Familie verwehrt blieb und hat den Zuschlag. Und damit genau solche Leute so einen wertvollen Bauplatz als Art Spielzeug nicht blockieren gibt es diesen Bauzwang...ich fände es toll (sorry an den TE) wenn dieser Verkäufer nun eben nicht einfach verkaufen darf sondern diese Strafe zahlen muss und eine Familie aus der Warteliste zu unverhofftem Glück kommt...nur meine Meinung ;)
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(Lückenfüller bla bla bla bla.)
 
S

Siggo93

Mich wundert es, dass das bei ähnlichen Themen ansonsten sehr tugendhafte Forum hier nicht den moralischen Zeigefinger hebt ;)
Wir hören hier eine Seite.
Es gibt auch eine andere: eine junge Familie bewirbt sich seit Jahren um einen Bauplatz im Heimatort und hat bis dato immer Pech, soweit ärgerlich aber zumutbar. Nun hat eine Art "Investor" (ja, es ist kein richtiger sonst würde er bauen und dann mit Gewinn verkaufen) mehrere Projekte am Start und hat gedacht "so ein Grundstück im Neubaugebiet Posemuckel steht mir doch auch noch gut zu Gesicht" und hat - anscheinend ja OHNE Bedarf - das Glück was der Familie verwehrt blieb und hat den Zuschlag. Und damit genau solche Leute so einen wertvollen Bauplatz als Art Spielzeug nicht blockieren gibt es diesen Bauzwang...ich fände es toll (sorry an den TE) wenn dieser Verkäufer nun eben nicht einfach verkaufen darf sondern diese Strafe zahlen muss und eine Familie aus der Warteliste zu unverhofftem Glück kommt...nur meine Meinung ;)
Da muss ich tatsächlich ein Like aussprechen. Wir sind nämlich in dieser Situation. In dem Baugebiet bauen Mitbürger die bereits Immobilien besitzen. Sie können Sich weiter bewerben, Grundstücke erwerben und diese bebauen und sich bereichern. Wir hingegen haben noch keine Immobilien sind Ende 20 und haben keine Möglichkeit gehabt bis jetzt zu bauen. Im Endeffekt versuche ich es ja genauso zu umgehen, nur kann ich es am Ende mit einem guten Gewissen tun.
 
M

Myrna_Loy

Ich habe nun mir eine dritte und vierte Meinung eingeholt. Zwei Notare haben mir folgende Möglichkeit aufgezeigt: Man könnte einen Erbbaurecht Vertrag mit dem Verkäufer vereinbaren. Die Gemeinde muss nur einen Rangrücktritt im Grundbuch zustimmen. Danach könnten wir auf diesem Grundstück bauen.
naja, nur,... wenn die Gemeinde zustimmungspflichtig ist und sie solche Veräußerungen nicht will, dann ist es kein "nur". Aber viel Glück bei dem Versuch.
 
Tolentino

Tolentino

Achtung Laienmeinung: Ihr könntet mit dem Verkäufer eine GbR (oder für mehr Sicherheit, eine GmbH) gründen, mit dem Zweck der Errichtung eines EFHs auf besagtem Grundstück. In den Gesellschaftervertrag wird aufgenommen, dass er das Grundstück stellt und ihr den Bau zahlt und gegenüber ausführenden Unternehmen als Bauherren auftreten dürft, sowie nach Fertigstellung das Grundstück samt Haus gegen Differenzbetrag XY an euch verkauft wird.

Evtl. so.

Beste Grüße und viel Erfolg!
 
11ant

11ant

Ich habe mit der Gemeinde gesprochen. Diese lässt nicht mit sich reden. Der Verkäufer hat einige Bauprojekte und möchte es nun aus privaten Gründen verkaufen. Er würde es uns zum Selbstkostenpreis verkaufen wollen. Der Verkaufspreis ist mehr als attraktiv. Selbst wenn er doppelt so hoch wäre.
In dem Baugebiet bauen Mitbürger die bereits Immobilien besitzen. Sie können Sich weiter bewerben, Grundstücke erwerben und diese bebauen und sich bereichern.
Ich verstehe das Ganze nicht - mag sein, daß mir meine Rationalität dabei im Wege steht:
1. "Der Verkäufer hat einige Bauprojekte"
das klingt nun nicht gerade nach Schwierigkeiten, auch noch als Bauträger für Euer Haus aufzutreten;
2. "selbst ein doppelt so hoher Verkaufspreis wäre noch ... attraktiv"
dann würde der Verkäufer also deutlich über den Selbstkostenpreis gehen können;
3. "er würde zum Selbstkostenpreis verkaufen"
vergleiche ich nun seinen "Verlust" aus nicht realisiertem Kaufpreispotential wenn er nur zum Selbstkostenpreis verkauft mit dem Verlust, seinen ehemaligen Kaufpreis unverzinst und um drei Euro je qm (siehe Vertrag in Beitrag #14) gemindert zurückzubekommen, dann entsteht bei mir in Verbindung mit seinen "mehreren Bauprojekten" das Gesamtbild, er pfeife auf dem letzten Loch (denn andernfalls - d.h. wenn er nicht rechnen könnte - wäre er nicht zu mehreren Bauprojekten gekommen). Zu jemandem, der so am Abgrund steht, sollte man nicht ins Boot steigen ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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