Veräußerungsverbot der Gemeinde umgehen

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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M

Myrna_Loy

"Der Verkäufer hat dieses Grundstück von der Gemeinde erworben und vertraglich vereinbart, dass das Grundstück nur bebaut (bezugsfertig) veräußert werden kann."

Dieser Satz schliesst Deine Vermutung aus.

Ein Fachanwalt sollte da beraten koennen.
das schließt es nicht aus. mehrere Gemeinden in Bayern haben genau solche Regelungen, damit Grundstücke nicht nur zu dem Zweck gekauft werden, sie nach einiger Zeit teurer weiter zu verkaufen, ohne weiter investiert zu haben.
 
Y

ypg

Diese ist nicht verträglich erwähnt.
Wahrscheinlich, weil es nicht im Sinne der Gemeinde ist. Pachtgrundstücke unterliegen rechtlich ähnlichen Eigenschaften wie Kaufgrundstücke.
Ich denke mal, dass es nicht möglich ist.

Zudem gibt es sehr wenige Banken, die einem Hausbau auf einem Grundstück, welches durch Privat verpachtet wird, grünes Finanzierungslicht gibt.
Da müsste bei Euch schon sehr viel Eigenkapital fließen.
 
A

apokolok

Joa, ohne Kooperation der Gemeinde wird das schwierig.
Warum will denn der Verkäufer plötzlich nicht bauen? Muss ja ursprünglich sein Plan gewesen sein.
Ist der Verkaufspreis so attraktiv? Genau das versucht die Gemeinde zu verhindern.
 
G

guckuck2

Das kann auch einfach nur eine Weitergabe im Familien/Freundeskreis sein. Da hatte Opa vielleicht mehr Los-Glück als Junior, der eigentlich bauen will ...
 
S

Siggo93

Erbpacht…. Und eine Kaufoption mit festgelegten Preis, ausübbar im dritten Jahr. Da sollte das Haus dann stehen. Ich würde zu einem Anwalt gehen.
Guten Abend,

genau das schwebt mir auch vor. Mehrere Notare haben bereits gesagt, dass es zu kompliziert wird. Ich hoffe ich finde jemanden der mir da helfen kann.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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