ᐅ Urheberrecht für Entwurf bzw. Skizze
Erstellt am: 06.06.20 09:15
Wilfried6706.06.20 09:15
Hallo Forum!
Wir haben ein Grundstück gekauft. Der Verkäufer hat, quasi als Machbarkeitsbeweis, einen Entwurf zeichnen lassen und gar einen Bauvorbescheid erwirkt. Unser Architekt hat diesen Entwurf als Basis genommen, im Prinzip also nicht grundlegend geändert, sondern lediglich verfeinert und will den Bau in der Form umsetzen. Grundsätzlich ist es also noch der Entwurf/Plan eines anderen Architekten. Wir haben nun Angst, dass uns dieser Architekt wegen Urheberrechtsverletzung auf Schadenersatz verklagen könnte. Ist unsere Angst begründet?
Wir haben ein Grundstück gekauft. Der Verkäufer hat, quasi als Machbarkeitsbeweis, einen Entwurf zeichnen lassen und gar einen Bauvorbescheid erwirkt. Unser Architekt hat diesen Entwurf als Basis genommen, im Prinzip also nicht grundlegend geändert, sondern lediglich verfeinert und will den Bau in der Form umsetzen. Grundsätzlich ist es also noch der Entwurf/Plan eines anderen Architekten. Wir haben nun Angst, dass uns dieser Architekt wegen Urheberrechtsverletzung auf Schadenersatz verklagen könnte. Ist unsere Angst begründet?
dab_dab06.06.20 13:18
Zunächst, ihr solltete einen Bau umsetzen wollen und nicht der Architekt
Zur Urheberrechtsfrage:
Ihr habt nen Architekten beauftragt, dieser stünde nach meiner Laienmeinung wenn dann in der Verantwortung.
Aber ich glaube, dass eure Sorge generell eher unberechtigt sein dürfte.
Zur Urheberrechtsfrage:
Ihr habt nen Architekten beauftragt, dieser stünde nach meiner Laienmeinung wenn dann in der Verantwortung.
Aber ich glaube, dass eure Sorge generell eher unberechtigt sein dürfte.
11ant06.06.20 13:57
Nicht Du, sondern Dein Architekt ist dafür verantwortlich, sich nicht unerlaubt fremder Vorleistungen zu bedienen. Du darfst ihm auch glauben, ob er da brav war - schon, damit ihn seine Berufshaftpflicht lieb behält. Das Urheberrrecht fragt auch nach Schöpfungstiefe - ein rechteckiges Satteldachhaus mit dem Gäste-WC kurz hinter der Haustür gibt es millionenfach, ohne daß der Architekt Meier dem Architekten Müller vorwerfen könnte, "seine" Idee geklaut zu haben.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
HausiKlausi07.06.20 22:51
Wie schon 11ant anmerkt, das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber. Aber es kommt erst zum Zug, wenn es sich um ein Werk handelt, das mit ausreichend Schöpfungshöhe (bzw. Individualität) auch urheberrechtlichen Schutz genießt. Es sollte in dem Fall ausreichend Alleinstellungsmerkmale besitzen. Wenn es also jetzt nicht als Grundriss in Oktaederform mit neuartig konstruierten Treppen und einem noch nie dagewesenen Solarium mit integrierter Sternwarte geplant ist, wird das wohl kaum gerichtsfest zu beanstanden sein.
Ähnliche Themen