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ᐅ Unwirtschaftlicher Bebauungsplan


Erstellt am: 16.03.2015 20:45

Bauexperte 28.03.2015 00:26
Hallo Yvonne,

argh ... nicht "Tox", "paday" hat gepostet, worauf ich geantwortet habe:
Payday schrieb:
also im neubaugebiet hier um die ecke ist ein kniestock von 40cm erlaubt. gleichzeitig sind aber 2 vollgeschosse erlaubt. das kann sich nur ein idiot ausgedacht haben.

Schäm 😕

Grüße, Bauexperte

ypg 28.03.2015 00:30
Bauexperte schrieb:
Schäm 😕

Grüße, Bauexperte

Alles gut 😀 gute Nacht 🙂

Payday 28.03.2015 09:02
mh? wie ist denn nun der trick, das typische einfamilienhaus mit 1,5 geschossen da vernünftig hinzubekommen. stadtvilla ist klar, funktioniert toll, aber wie klappt das typische einfamilienhaus mit obergeschoss inkl dachschräge. die dachschräge so weit oben beginnen lassen das es oben auch als vollgeschoss gilt ?!

Bauexperte 28.03.2015 10:24
Guten Morgen,
Payday schrieb:
mh? wie ist denn nun der trick, das typische einfamilienhaus mit 1,5 geschossen da vernünftig hinzubekommen. stadtvilla ist klar, funktioniert toll, aber wie klappt das typische einfamilienhaus mit obergeschoss inkl dachschräge. die dachschräge so weit oben beginnen lassen das es oben auch als vollgeschoss gilt ?!
Dabei gibt es keinen Trick!

"Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30/2,40 m (je nach Landesbauordnung) haben" damit ist bei I-geschossiger Bebauung typischer Weise das EG charakterisiert. Als Dachgeschoss bezeichnet man Geschosse, die direkt unter dem Dach und oberhalb der Traufe liegen. Aufgrund der Dachneigung haben sie eine kleinere nutzbare Grundfläche als die darunterliegenden Geschosse (¾ der Fläche des EG). Durch den Einbau von Dachgauben, Zwerchhäusern und anderen Dachaufbauten kann der nutzbare Innenraum wieder vergrößert werden. Davon abhängig werden Dachgeschosse rechnerisch auch als Vollgeschosse eingeordnet.

Du kannst sogar bei erlaubter I-geschossiger Bebauung im EG und DG vollständig gerade Wände ohne Schrägen haben, wenn das DG zum Staffelgeschoss wird (⅔ der Fläche des EG). Beispiel Landesbauordnung SH: Oberirdische Geschosse sind Staffelgeschosse, wenn sie gegenüber mindestens einer Außenwand des jeweils darunter liegenden Geschosses um mindestens zwei Drittel ihrer Wandhöhe zurücktreten.

Grüße, Bauexperte

Legurit 28.03.2015 11:18
Mach das Haus quadratisch, höherer Kniestock (~1,3 m) und ein Giebel und schon bist du bei 2 geschossig. Musst du aber rechnen.
Bei 3 m Traufhöhe und 6 m Firsthöhe und Zweigeschossigkeit müsst ihr ja quasi Gaubenarie machen - würde mich echt interessieren, wie die Häuser da aussehen.

Bauexperte 28.03.2015 11:39
Mansarddachhaus mit Giebelfenstern und schwuppdiwupp ist das Einfamilienhaus statt ein- plötzlich rechnerisch II-geschossig ;-)


Grüße, Bauexperte
Bauexperte
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