P
Pinkiponk
Unser Haus schreitet in der Fertigstellung immer weiter voran und wir machen uns allmählich Gedanken über die Außenanlage, zu der auch die Grenz-Bepflanzung/Bebauung gehört. Was die konkrete Bepflanzung unseres Grundstücks angeht, werde ich mich in einem anderen, späteren Beitrag mit der Bitte um Rat und Hilfe an Euch wenden. Mit diesem Beitrag bitte ich Euch um Eure Einschätzung, gerne subjektiv ebenso wie objektiv, was die von unseren Nachbarn geschaffenen Gegebenheiten vor Ort angeht:
Nachbar links
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Hierzu gibt es einen früheren Beitrag von mir, nun würde ich von Euch aber gerne konkret wissen, ob Eurer Einschätzung und Erfahrung nach, der Betonsockel des Nachbarn auf unserem Grundstück (siehe Fotos) den Wuchs/die Bepflanzung mit Thuja stört und der Betonsockel somit (von uns (?)) entfernt werden muss.
(Ich weiß, dass Thuja umstritten sind, darum der Hinweis, dass wir nur ein paar ganz wenige Thuja über die Länge des Stellplatzes unseres Nachbarn an die Grenze pflanzen, um die Thuja-Hecke unseres Nachbarn - mit Ausnahme der Garagenwand, dort pflanzen wir etwas anderes - bis zur Straße zu führen und dann auch (in einer Schnecke oder einem Rechteck) die Mülltonnen dort in einer Thuja-Nische zu verstecken. Da unsere Küchenterrasse hier voraussichtlich einen Platz finden wird, hätten wir dann auch gleich einen Sichtschutz zum Stellplatz des Nachbarn.)
Nachbar rechts
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Das ist vermutlich etwas diffiziler. Der Nachbar zu unserer Rechten hat, was unzulässig ist, eine zweite Zufahrt für eines seiner Autos geschaffen. Wie auf dem Foto zu sehen ist, wurde auch so eine Art "dunkelbraune Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" etc. dort hingestellt, was "eigentlich" ebenso wenig erlaubt ist. Grundsätzlich stört uns die zweite Zufahrt und der weitere Stellplatz nicht, da sie den öffentlichen Parkraum entlasten, was ja auch in unserem Interesse ist. Hierzu nun zwei Fragen. Abgesehen von der "nicht meinem Geschmack entsprechenden" "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung", wird
- das Regenwasser des Regenrohres der "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" auf die Grenze fast, bis auf 3-4 Millimeter, auf unser Grundstück geführt (was ggf. zu einer Unterspülung und somit zur Beschädigung unseres eigenen Carport führen kann); das war die Aussage eines Mitarbeiters der Abwasserbehörde, der die Abnahme unserer Kanals übernommen hat
- überlege ich, ob wir den Nachbarn bitten können, dass auf dem Stein-Streifen auf seiner Seite (also zwischen "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" statt des Stein-Streifen eine Hecke gepflanzt werden kann, dann wäre sein Bauwerk verborgen. Auf seiner Seite deshalb, weil es sein Bauwerk ist und wir auf unserer Seite, wenn wir die Hecke pflanzen, keinen ausreichenden Platz mehr für einen Carport hätten. Die Kosten ebenso wie die Arbeit würden wir übernehmen (oder vielleicht teilen, hängt von dem Entgegenkommen des Nachbarn ab).
Bitte äußert Euch auch dazu, ob es Sinn macht, dass ggf. getroffene Absprachen nur für die jetzigen Besitzer der Häuser rechts und links gelten und im Falle eines Verkaufs die braune Hütte entfernt wird. Ich weiß nicht, ob die "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" erweitert werden darf, wenn wir sie gegenwärtig akzeptieren.
Oder ob wir alles, was nicht dem Recht und Gesetz entspricht, entfernen lassen sollen. Wir selbst halten uns selbstverständlich an alle Gesetze und Bestimmungen, auch wenn es nicht leicht fällt.
Uns ist an einer guten Nachbarschaft gelegen und wir wollen nicht pingelig sein, aber doch auch nicht zu viele Nachteile in Kauf nehmen müssen. Außerdem ist uns klar, dass wir vielleicht doch auch einmal auf das Entgegenkommen unserer Nachbarn angewiesen sein könnten.
Nachbar links
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Hierzu gibt es einen früheren Beitrag von mir, nun würde ich von Euch aber gerne konkret wissen, ob Eurer Einschätzung und Erfahrung nach, der Betonsockel des Nachbarn auf unserem Grundstück (siehe Fotos) den Wuchs/die Bepflanzung mit Thuja stört und der Betonsockel somit (von uns (?)) entfernt werden muss.
(Ich weiß, dass Thuja umstritten sind, darum der Hinweis, dass wir nur ein paar ganz wenige Thuja über die Länge des Stellplatzes unseres Nachbarn an die Grenze pflanzen, um die Thuja-Hecke unseres Nachbarn - mit Ausnahme der Garagenwand, dort pflanzen wir etwas anderes - bis zur Straße zu führen und dann auch (in einer Schnecke oder einem Rechteck) die Mülltonnen dort in einer Thuja-Nische zu verstecken. Da unsere Küchenterrasse hier voraussichtlich einen Platz finden wird, hätten wir dann auch gleich einen Sichtschutz zum Stellplatz des Nachbarn.)
Nachbar rechts
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Das ist vermutlich etwas diffiziler. Der Nachbar zu unserer Rechten hat, was unzulässig ist, eine zweite Zufahrt für eines seiner Autos geschaffen. Wie auf dem Foto zu sehen ist, wurde auch so eine Art "dunkelbraune Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" etc. dort hingestellt, was "eigentlich" ebenso wenig erlaubt ist. Grundsätzlich stört uns die zweite Zufahrt und der weitere Stellplatz nicht, da sie den öffentlichen Parkraum entlasten, was ja auch in unserem Interesse ist. Hierzu nun zwei Fragen. Abgesehen von der "nicht meinem Geschmack entsprechenden" "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung", wird
- das Regenwasser des Regenrohres der "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" auf die Grenze fast, bis auf 3-4 Millimeter, auf unser Grundstück geführt (was ggf. zu einer Unterspülung und somit zur Beschädigung unseres eigenen Carport führen kann); das war die Aussage eines Mitarbeiters der Abwasserbehörde, der die Abnahme unserer Kanals übernommen hat
- überlege ich, ob wir den Nachbarn bitten können, dass auf dem Stein-Streifen auf seiner Seite (also zwischen "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" statt des Stein-Streifen eine Hecke gepflanzt werden kann, dann wäre sein Bauwerk verborgen. Auf seiner Seite deshalb, weil es sein Bauwerk ist und wir auf unserer Seite, wenn wir die Hecke pflanzen, keinen ausreichenden Platz mehr für einen Carport hätten. Die Kosten ebenso wie die Arbeit würden wir übernehmen (oder vielleicht teilen, hängt von dem Entgegenkommen des Nachbarn ab).
Bitte äußert Euch auch dazu, ob es Sinn macht, dass ggf. getroffene Absprachen nur für die jetzigen Besitzer der Häuser rechts und links gelten und im Falle eines Verkaufs die braune Hütte entfernt wird. Ich weiß nicht, ob die "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" erweitert werden darf, wenn wir sie gegenwärtig akzeptieren.
Oder ob wir alles, was nicht dem Recht und Gesetz entspricht, entfernen lassen sollen. Wir selbst halten uns selbstverständlich an alle Gesetze und Bestimmungen, auch wenn es nicht leicht fällt.
Uns ist an einer guten Nachbarschaft gelegen und wir wollen nicht pingelig sein, aber doch auch nicht zu viele Nachteile in Kauf nehmen müssen. Außerdem ist uns klar, dass wir vielleicht doch auch einmal auf das Entgegenkommen unserer Nachbarn angewiesen sein könnten.