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ᐅ "Unregelmäßigkeiten" bei Grenzbebauung der Nachbarn ... Tipps


Erstellt am: 10.04.22 12:21

Pinkiponk10.04.22 12:21
Unser Haus schreitet in der Fertigstellung immer weiter voran und wir machen uns allmählich Gedanken über die Außenanlage, zu der auch die Grenz-Bepflanzung/Bebauung gehört. Was die konkrete Bepflanzung unseres Grundstücks angeht, werde ich mich in einem anderen, späteren Beitrag mit der Bitte um Rat und Hilfe an Euch wenden. Mit diesem Beitrag bitte ich Euch um Eure Einschätzung, gerne subjektiv ebenso wie objektiv, was die von unseren Nachbarn geschaffenen Gegebenheiten vor Ort angeht:

Nachbar links
---------------
Hierzu gibt es einen früheren Beitrag von mir, nun würde ich von Euch aber gerne konkret wissen, ob Eurer Einschätzung und Erfahrung nach, der Betonsockel des Nachbarn auf unserem Grundstück (siehe Fotos) den Wuchs/die Bepflanzung mit Thuja stört und der Betonsockel somit (von uns (?)) entfernt werden muss.

(Ich weiß, dass Thuja umstritten sind, darum der Hinweis, dass wir nur ein paar ganz wenige Thuja über die Länge des Stellplatzes unseres Nachbarn an die Grenze pflanzen, um die Thuja-Hecke unseres Nachbarn - mit Ausnahme der Garagenwand, dort pflanzen wir etwas anderes - bis zur Straße zu führen und dann auch (in einer Schnecke oder einem Rechteck) die Mülltonnen dort in einer Thuja-Nische zu verstecken. Da unsere Küchenterrasse hier voraussichtlich einen Platz finden wird, hätten wir dann auch gleich einen Sichtschutz zum Stellplatz des Nachbarn.)


Freigelegter Erd- und Fundamentbereich neben gepflastertem Gehweg mit Gras

Ausgehobene Erdgrube neben einem gepflasterten Bordstein; umliegende Erde und Gras sichtbar.

Grube im Garten mit freigelegter Erdschicht, lose Erde und Gras am Rand.

Straßenzug mit gepflastertem Gehweg, Grasfläche und Baumreihe unter blauem Himmel.




Nachbar rechts
-----------------
Das ist vermutlich etwas diffiziler. Der Nachbar zu unserer Rechten hat, was unzulässig ist, eine zweite Zufahrt für eines seiner Autos geschaffen. Wie auf dem Foto zu sehen ist, wurde auch so eine Art "dunkelbraune Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" etc. dort hingestellt, was "eigentlich" ebenso wenig erlaubt ist. Grundsätzlich stört uns die zweite Zufahrt und der weitere Stellplatz nicht, da sie den öffentlichen Parkraum entlasten, was ja auch in unserem Interesse ist. Hierzu nun zwei Fragen. Abgesehen von der "nicht meinem Geschmack entsprechenden" "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung", wird

- das Regenwasser des Regenrohres der "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" auf die Grenze fast, bis auf 3-4 Millimeter, auf unser Grundstück geführt (was ggf. zu einer Unterspülung und somit zur Beschädigung unseres eigenen Carport führen kann); das war die Aussage eines Mitarbeiters der Abwasserbehörde, der die Abnahme unserer Kanals übernommen hat

- überlege ich, ob wir den Nachbarn bitten können, dass auf dem Stein-Streifen auf seiner Seite (also zwischen "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" statt des Stein-Streifen eine Hecke gepflanzt werden kann, dann wäre sein Bauwerk verborgen. Auf seiner Seite deshalb, weil es sein Bauwerk ist und wir auf unserer Seite, wenn wir die Hecke pflanzen, keinen ausreichenden Platz mehr für einen Carport hätten. Die Kosten ebenso wie die Arbeit würden wir übernehmen (oder vielleicht teilen, hängt von dem Entgegenkommen des Nachbarn ab).



Vorderansicht eines Einfamilienhauses mit Gewächshaus, Carport und Gras mit Löwenzahn.




Bitte äußert Euch auch dazu, ob es Sinn macht, dass ggf. getroffene Absprachen nur für die jetzigen Besitzer der Häuser rechts und links gelten und im Falle eines Verkaufs die braune Hütte entfernt wird. Ich weiß nicht, ob die "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" erweitert werden darf, wenn wir sie gegenwärtig akzeptieren.

Oder ob wir alles, was nicht dem Recht und Gesetz entspricht, entfernen lassen sollen. Wir selbst halten uns selbstverständlich an alle Gesetze und Bestimmungen, auch wenn es nicht leicht fällt.

Uns ist an einer guten Nachbarschaft gelegen und wir wollen nicht pingelig sein, aber doch auch nicht zu viele Nachteile in Kauf nehmen müssen. Außerdem ist uns klar, dass wir vielleicht doch auch einmal auf das Entgegenkommen unserer Nachbarn angewiesen sein könnten.
tomtom7910.04.22 12:45
Der Beton Sockel darf Natürlich nicht auf eurem Grundstück sein. Setze die Thuja einfach weitgenug weg. Wenn das nicht geht Sockel kürzen lassen vom Nachbarn, dass aber wird vermutlich der Nachbar nicht dulden und es gibt Streit.
Tipp der Betonkeil entzieht der Erde Feuchtigkeit, ich würde sie mit Folie Abdecken oder mit Bitumen streichen.

Zum Carport, nix Schlimmes finde ich, ich würde mit dem Besitzer reden und ihn drauf hinweisen das er sein Regenrrohr bei sich zu entwässern hat. Wenn er keinen Anschluss hat, einfach an deine Carport Entwässerung anschließen das sind maximal 6meter Drainage Rohr. Und der Frieden ist gewahrt. Dafür verlangst du von ihm ein Kasten Bier und den trinkt ihr zusammen.
ypg10.04.22 17:53
Das ist schon etwas älter, das Haus links? Früher hat man es nicht so arg mit Millimetern im Outdoorbereich genommen… heutzutage und überhaupt auch nicht, oder? Es sieht mir aber nach Fachmann‘s Arbeit aus. Es wird zumindest keine Absenkung geben.

Wer Thuja pflanzt, der muss für genügend Platz sorgen. Die werden ja schon etwas fett. 70cm von der Grundstücksgrenze entfernt sollten die Stämme schon sein. Insofern wird der Sockel nicht stören können. Das Wurzelwerk aber eventuell die Pflasterung später.

Entwässern muss jeder auf seinem eigenen Grundstück. Solang es nur eine Wiese als Nachbar gibt, macht man es sich einfach, zudem es oft einige Hindernisse gibt, seine Entwässerung an das System abzuschließen. Viele nehmen dann eine Regentonne. Ich finde s Vorschlag mit der Entwässerung ganz gut.

Warum Du jetzt denkst, dass die Nachbarn etwas für Dich auf deren Grundstück pflanzen sollen, erschließt sich mir nicht.
Diese Pergola, bzw umfunktionierte Terra-Überdachung ist doch nicht jetzt von heute auf morgen entstanden?! Und ob ihr da jetzt richtig liegt, Eure Tugend zu erwähnen, während der Nachbar zwei Auffahrten hat?! Ich glaube nicht.
Haben beide Auffahrten von ihm eine Absenkung zum Bordstein? Dann nämlich sehe ich es als genehmigt an.

Davon abgesehen, dass ich die Steinlösung in Kombi mit dem schwarzen Sichtschutz ganz apart finde, die braunen Pfosten nicht passend finde, Du oder wir oder ich es hässlich finden, interessiert nicht. Es ist das Eigentum der Nachbarn, und die mögen es anscheinend.
Der Streifen selbst ist eh zu schmal für eine Hecke.
Was Du eigentlich auf gut deutsch von ihm erwartest, ist dass er seinen 20cm Streifen für Eure Hecke hergibt, weil ihr zu eng geplant habt und jetzt keinen Platz für alles findet.
Pinkiponk schrieb:

Bitte äußert Euch auch dazu, ob es Sinn macht, dass ggf. getroffene Absprachen nur für die jetzigen Besitzer der Häuser rechts und links gelten und im Falle eines Verkaufs die braune Hütte entfernt wird. Ich weiß nicht, ob die "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" erweitert werden darf, wenn wir sie gegenwärtig akzeptieren.
ich verstehe nicht, was Du meinst.

Ich denke schon, dass man es im netten Sinne „pingelig“ nennt.
Es ist ja immer wieder das Problem, dass Neuansiedler sich mit Bestehendem nicht anfreunden können. Das mögen andere anders sehen, gerade wenn nicht so ganz klar oder gar offensichtlich ist, dass jmd auf seinem Grundstück über die Jahre etwas mehr seine handwerklichen Fähigkeiten austoben lassen hat... Obwohl ich mir die Illegalität nicht vorstellen kann, da es ja von der Straße aus sehr offensichtlich ist.

Pass auf, dass Du Dich mit Deinen persönlichen Wünschen, und der Weg der Durchführung nicht unbeliebt machst.
Den Thread mit dem linken Nachbar kennt man hier nicht? Wo ist der Link?
SoL10.04.22 18:53
Bei der Pingeligkeit wird es sicher ein Vergnügen, neben Euch zu wohnen.
Und da Ihr "die Neuen" seid, wird für Euch ein entsprechender Ruf in der kompletten Nachbarschaft entstehen, falls Ihr so etwas alles anmeckert.

Vor allem das pflanzen auf Nachbargrundstück finde ich interessant. Da würde ich Euch auslachen, wenn Ihr parallel noch irgend etwas anmeckern wolltet.

In diesem Sinne: ...auf gute Nachbarschaft.
schubert7910.04.22 19:02
Du willst doch nicht echt auf Nachbars Grundstück pflanzen?
Pinkiponk10.04.22 19:07
tomtom79 schrieb:

Tipp der Betonkeil entzieht der Erde Feuchtigkeit, ich würde sie mit Folie Abdecken oder mit Bitumen streichen.
Danke, ich denke, das werden wir machen.
tomtom79 schrieb:

Zum Carport, nix Schlimmes finde ich, ich würde mit dem Besitzer reden und ihn drauf hinweisen das er sein Regenrrohr bei sich zu entwässern hat. Wenn er keinen Anschluss hat, einfach an deine Carport Entwässerung anschließen das sind maximal 6meter Drainage Rohr.
Die Kosten für die Entwässerung seines Carports beim Abwasserzweckverband, müssten dann allerdings wir übernehmen und ich weiß auch nicht, welche Verpflichtungen wir damit dann weiterhin eingehen. Ich denke, wir werden ihn eher bitten, das Wasser auf seinem Grundstück vielleicht in einer Regentonne o.ä. aufzufangen oder es auf sein Grundstück umzuleiten. Kann ja dann auch prima als Gießwasser genutzt werden, wenn der Wunsch besteht. Uns wurde halt gesagt, dass die Entwässerung auf unser Grundstück zur Folge haben kann, dass unser Carport unterspült wird.
ypg schrieb:

Das ist schon etwas älter, das Haus links? Früher hat man es nicht so arg mit Millimetern im Outdoorbereich genommen… heutzutage und überhaupt auch nicht, oder? Es sieht mir aber nach Fachmann‘s Arbeit aus. Es wird zumindest keine Absenkung geben.
Das Haus links ist das erste in diesem Baugebiet gebaute Haus, es wurde vor ca. 15 Jahren gebaut.
Nun ja, es sind 30 cm, die mir schon fehlen, wenn wir diese 30cm nicht bepflanzen könnten. Links und rechts von unserem Haus ist nicht so viel Platz und über 30cm vom Nachbar-Grundstück würden wir uns auch freuen. ;-) Trotzdem werden wir es, zumindest ich, entsprechend Deiner Empfehlung wohl hinnehmen.
ypg schrieb:

Wer Thuja pflanzt, der muss für genügend Platz sorgen. Die werden ja schon etwas fett. 70cm von der Grundstücksgrenze entfernt sollten die Stämme schon sein. Insofern wird der Sockel nicht stören können. Das Wurzelwerk aber eventuell die Pflasterung später.
Dann werde ich mal nachsehen, wie weit von unserer Grenze die Thujen des Nachbarn stehen. Er hat eine Thujenhecke über ca. 75% der Länge unseres Grundstücks. Wir haben auch schon besprochen, dass wir die auf unserer Seite schneiden dürfen und er schneidet sie auf seiner Seite.
ypg schrieb:

Entwässern muss jeder auf seinem eigenen Grundstück. Solang es nur eine Wiese als Nachbar gibt, macht man es sich einfach, zudem es oft einige Hindernisse gibt, seine Entwässerung an das System abzuschließen. Viele nehmen dann eine Regentonne. Ich finde s Vorschlag mit der Entwässerung ganz gut.
Aus den o.g. Gründen möchte ich ungern die Verpflichtung übernehmen, für die Carport-Entwässerung des Nachbarn zuständig zu sein, zumal wir dann auch die Gebühren an den Abwasserzweckverband übernehmen müssen. Ich hoffe, wir finden eine Lösung, mit der beide Parteien gut leben können.
ypg schrieb:

Warum Du jetzt denkst, dass die Nachbarn etwas für Dich auf deren Grundstück pflanzen sollen, erschließt sich mir nicht.
Dann vergessen wir das einfach. Ich ging bisher, auf Grund der Informationen des Mitarbeiters des Abwasserzweckverbandes, davon aus, dass es sich um einen illegalen Schwarzbau handelt. Wenn das nicht so ist, gibt es selbstverständlich erst recht keinen Grund, den Bau etwas zu verbergen; auch vor uns. Es werden noch viele weitere Abnahmen in/an unserem Haus stattfinden.
ypg schrieb:

Diese Pergola, bzw umfunktionierte Terra-Überdachung ist doch nicht jetzt von heute auf morgen entstanden?!
Danke für den Begriff "Pergola". Soeben habe ich nochmal recherchiert, ob und welche Grenzabstände für Pergolen gelten, bin aber nicht fündig geworden. Eigentlich ist es ja auch egal, da ich mich entschieden habe, es irgendwie zu lösen, unabhängig davon, ob der Bau legal oder illegal ist. Die Frage hinsichtlich Entstehungszeitraum verstehe ich nicht.
ypg schrieb:

Und ob ihr da jetzt richtig liegt, Eure Tugend zu erwähnen, während der Nachbar zwei Auffahrten hat?! Ich glaube nicht.
Wir wollten zwei Zufahrten, der Antrag wurde abgelehnt, also lassen wir es. Ich wollte mich auch nicht als tugendhaft darstellen, bitte entschuldige, wenn das so rüberkam.
ypg schrieb:

Haben beide Auffahrten von ihm eine Absenkung zum Bordstein? Dann nämlich sehe ich es als genehmigt an.
Werde ich mal nachschauen. Wie gesagt, wir kamen darauf, weil der o.g. Mitarbeiter es gesagt hat und wir uns einfach auch selbst darüber gewundert haben, da wir dachten, dass zwei Zufahrten nicht erlaubt sind. Ob legal oder illegal ist jetzt aber kein Thema mehr, wir finden eine Lösung.
ypg schrieb:

Es ist das Eigentum der Nachbarn, und die mögen es anscheinend.
Da gebe ich Dir zu 100% recht.
ypg schrieb:

Der Streifen selbst ist eh zu schmal für eine Hecke.
Was Du eigentlich auf gut deutsch von ihm erwartest, ist dass er seinen 20cm Streifen für Eure Hecke hergibt, weil ihr zu eng geplant habt und jetzt keinen Platz für alles findet.
Wir versuchen den Bereich dann anderweitig durch grün aufzuwerten. Ganz sicher erwarte ich nicht, dass er von seinem Grundstück etwas für uns hergibt. Damit tue ich mich, siehe Nachbar linke Seite, ;-) ja selbst schwer. 🙂
ypg schrieb:

ich verstehe nicht, was Du meinst.
Ich meinte mit "Bitte äußert Euch auch dazu, ob es Sinn macht, dass ggf. getroffene Absprachen nur für die jetzigen Besitzer der Häuser rechts und links gelten und im Falle eines Verkaufs die braune Hütte entfernt wird. Ich weiß nicht, ob die "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" erweitert werden darf, wenn wir sie gegenwärtig akzeptieren.", dass ein evtl. zukünftiger Käufer aus der "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" vielleicht eine Sauna, Aufenthaltsraum, Partyraum o.ä. machen kann und wir das akzeptieren müssen, weil wir die "dunkelbraune Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" nicht bereits bei Übernahme des Grundstücks und dortigem Einfamilienhausbezug moniert haben.
ypg schrieb:

Ich denke schon, dass man es im netten Sinne „pingelig“ nennt.
Ja, das kann ich so akzeptieren und bin für Rückmeldungen ehrlich dankbar. Ich steigere mich schon manchmal in etwas hinein. ;-)
ypg schrieb:

Pass auf, dass Du Dich mit Deinen persönlichen Wünschen, und der Weg der Durchführung nicht unbeliebt machst.
Darauf werde ich sehr achten. Mein Mann und meine Schwägerin finden mich bereits wieder zu "duckmäuserisch", ist aber egal, Hauptsache Harmonie. 🙂
ypg schrieb:

Den Thread mit dem linken Nachbar kennt man hier nicht? Wo ist der Link?
Wie gewünscht: 🙂
https://www.hausbau-forum.de/threads/betonsockel-des-nachbarn-unterirdisch-auf-unserer-seite.41741/
SoL schrieb:

In diesem Sinne: ...auf gute Nachbarschaft.
Dafür ist dieses Forum u.a. da, dass man hin und wieder auch einmal den Kopf zurechtgerückt bekommt. Finde ich gut. 🙂
schubert79 schrieb:

Du willst doch nicht echt auf Nachbars Grundstück pflanzen?
Nein, nur wenn der Nachbar den Wunsch gehabt hätte, seinen lt. Aussage des Mitarbeiters einer öffentlichen Behörde illegal errichteten Schwarzbau zu verbergen. Ich habe jetzt verstanden, dass das unangemessen ist.
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