ᐅ Carport Abweichung vom Bauantrag
Erstellt am: 22.04.17 17:15
Escroda 23.04.17 08:43
Chriscross schrieb:
Wie weit kann ich nun vom Bauantrag abweichen ohne Probleme zu bekommen?Ohne Nachtrag zum Bauantrag gar nicht, es sei denn, die Änderungen wären verfahrensfrei. Nach meiner Einschätzung wäre dafürChriscross schrieb:
Anstatt der 6,50 Meter vielleicht 6,80 Meterein Nachtrag erforderlich, hierfürChriscross schrieb:
Das leichte angestellte doch (Wallmartig) soll nun gerade runter gehen.eher nicht. Wie Payday schon richtig schrieb wäre die erste Maßnahme nur genehmigungsfähig, wenn die Erweiterung Richtung Wohnhaus erfolgt oder der ganze Carport auf die Grenze geschoben wird. Payday 23.04.17 09:58
ihr könnt das Carport mit breite 6,8m auch auf 6,5 Meter setzen. einfach die querlage 30cm einkürzen
ein Nachtrag beim Bauamt ist aber auch keine große Sache.
und normal sind notwendige Stellplätze und deren Überdachungen doch verfahrenfrei. auch das kann dir dein Architekt erläutern und erklären, oder du wirfst nen blick in die bauverordnung und Bebauungsplan oder rufst den Sachbearbeiter beim Amt an.
bei uns ist auch ein Carport im Antrag eingezeichnet. aber ohne Größe/Länge exakte Position usw. bei uns ist verfahrensfrei, nur damit die schon mal wissen wo das teil etwa hinkommt.
was wollt ihr eigentlich mit den 1 Meter zur grenze ? hecke? dann viel zu breit und irgendwie auch nicht sinnvoll. das beste wird sein, wenn ihr euch mit euren Nachbarn absprecht.
ein Nachtrag beim Bauamt ist aber auch keine große Sache.
und normal sind notwendige Stellplätze und deren Überdachungen doch verfahrenfrei. auch das kann dir dein Architekt erläutern und erklären, oder du wirfst nen blick in die bauverordnung und Bebauungsplan oder rufst den Sachbearbeiter beim Amt an.
bei uns ist auch ein Carport im Antrag eingezeichnet. aber ohne Größe/Länge exakte Position usw. bei uns ist verfahrensfrei, nur damit die schon mal wissen wo das teil etwa hinkommt.
was wollt ihr eigentlich mit den 1 Meter zur grenze ? hecke? dann viel zu breit und irgendwie auch nicht sinnvoll. das beste wird sein, wenn ihr euch mit euren Nachbarn absprecht.
Chriscross 23.04.17 19:32
Der Meter ist für die Zukunft. Irgendwann muss ich den Carport mal Streichen und muss so den Nachbarn nicht Fragen
Payday 24.04.17 10:01
das ist doch quatsch. ihr habt ein "hammerschlagsrecht" um vom Nachbargrundstück aus euer Carport zu streichen. dabei darf natürlich sein Eigentum nicht beschädigt oder zerstört werden.
wenn er dort ne hecke setzt, kommt ihr da doch brauchbar ran zum nachmalen oder ähnliches. setzt er ein Carport, ist die Wand eh nicht einsehbar.
wenn er dort ne hecke setzt, kommt ihr da doch brauchbar ran zum nachmalen oder ähnliches. setzt er ein Carport, ist die Wand eh nicht einsehbar.
Chriscross 24.04.17 10:37
Payday schrieb:
......setzt er ein Carport, ist die wand eh nicht einsehbar......Und gammelt fröhlich vor sich hin.
ypg 24.04.17 10:52
Verfahrensfrei bedeutet nicht, dass alles erlaubt ist.
In aller Kürze Grüsse
In aller Kürze Grüsse
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