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ᐅ "Unregelmäßigkeiten" bei Grenzbebauung der Nachbarn ... Tipps


Erstellt am: 10.04.22 12:21

S
SoL
10.04.22 19:26
Pinkiponk schrieb:

Nein, nur wenn der Nachbar den Wunsch gehabt hätte, seinen lt. Aussage des Mitarbeiters einer öffentlichen Behörde illegal errichteten Schwarzbau zu verbergen. Ich habe jetzt verstanden, dass das unangemessen ist.
Der Mitarbeiter der öffentlichen Behörde ist vom Abwasserzweckverband? Was interessiert den, ob es eine Baugenehmigung gibt / gab und woher soll er das wissen?

Was würdet Ihr machen, wenn ein Mitarbeiter einer anderen öffentlichen Behörde (z.B. Standesamt) Eurem Nachbarn steckt, dass Ihr das ganze Haus ohne Baugenehmigung baut?

Einzig die Baubehörde (oder wie auch immer sie bei Euch heißt) ist hier relevant.
Y
ypg
10.04.22 19:43
Pinkiponk schrieb:

Nun ja, es sind 30 cm, die mir schon fehlen,
die 30 cm sehe ich nicht auf Eurem Grundstück, höchstens in der Tiefe . Nächstes mal mit Maßstab, bitte 🙂
Pinkiponk schrieb:

Die Frage hinsichtlich Entstehungszeitraum verstehe ich nicht.
Nja, es war Euch doch schon bei Eurer Haus- und Carport-Planung offensichtlich, dass da etwas steht.
Pinkiponk schrieb:

weil der o.g. Mitarbeiter es gesagt hat
der Abwasser-Mitarbeiter meint sicherlich die illegale Wasserentsorgung. Etwas anderes hat er nicht zu beurteilen.
Pinkiponk schrieb:

und im Falle eines Verkaufs die braune Hütte entfernt wird.
warum sollte ein Käufer des rechten Anwesens die Überdachung entfernen? Er kauft sie ja mit. Außer, ihm stört sie oder mag sie auch nicht leiden.
Pinkiponk schrieb:

Ich weiß nicht, ob die "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" erweitert werden darf, wenn wir sie gegenwärtig akzeptieren."
Wissen Deine Nachbarn, ob Ihr Euren Carport nicht ggf. erweitert? Ich finde es etwas hergeholt, zumal dort doch ein Gewächshaus steht.
Pinkiponk schrieb:

dass ein evtl. zukünftiger Käufer aus der "dunkelbraunen Carport/überdachter Abstellplatz-Bebauung" vielleicht eine Sauna, Aufenthaltsraum, Partyraum o.ä. machen kann
Nein, darf nicht.
Pinkiponk schrieb:

Mein Mann und meine Schwägerin finden mich bereits wieder zu "duckmäuserisch",
Naja, ich sehe Dich schon bei den Nachbarn tausendmal im Vorwege eine Frage zu entschuldigen, während dann die Frage erfolgt, ob nicht die Pflanze, der Ast, der Stein oder was weiß ich nicht 3-4 Millimeter zu dicht oder über der Grenze ist. DEINE Pflanze, Stein oder Ast wohlgemerkt 😀
Y
ypg
10.04.22 19:51
Danke für den Link. Ich sehe immer noch nicht die 30 cm auf Eurem Grundstück. Es sieht so aus, als wenn es 30 cm in die Tiefe geht und nach außen, also zu Euch eine nicht nennenswerte Verbreiterung des Fundamentes gibt. (Maß geraten anhand der Gräser)
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Dennoch wäre ein Zentimetermaß von Vorteil.
behördebaugenehmigunggrundstückcarportpflanze