Unerwarteter Verkauf von gemieteter Wohnung. Optionen?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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tomtom79

tomtom79

Da Kauf Mietverträge nicht bricht, Natürlich. Das aber wäre mir egal es verschafft Zeit und selbst wenn es vor Gericht geht, bis die was unternehmen sind die 4 Jahre vorbei.
 
Tolentino

Tolentino

Ja, stimmt in der Konstellation würde ich jetzt auch nicht mehr Kaufen, es sei denn dir gefällt es dort so gut, dass du dir vorstellen kannst im Alter wieder zurückzuziehen (ohne Fahrstuhl und als Maisonette, eher unwahrscheinlich, denke ich).
Du hast jetzt quasi beim Uno eine Aussetzenkarte in der passenden Farbe und den Farbjoker.
 
C

chand1986

Ich bin jetzt grad auf der Arbeit, zu Hause checke ich nochmal präzise die Formulierung. Es ist als Bestandteil im Mietvertrag drin (wollten wir damals, Nase?) und der ist von beiden unterzeichnet.
Ich bin vorsichtig da sowas ja formal fehlerhaft sein kann. Aber ja: Falls so wie bis jetzt von mir und euch gesehen, ist das sowas wie ein Jackpot in unserer Situation.
 
Nida35a

Nida35a

weil ihr ja nicht wirklich wisst, warum die Wohnung jetzt verkauft werden soll,
macht ein Angebot mit eurer Preisvorstellung. (Vielleicht braucht einer Bares)
Ihr seid doch zeitlich flexibel, von wegen Elternhaus,
ca 4 Jahre ist sowas von unbestimmt und verschiebbar mit Zeit und Preis
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Grundsätzlich habt ihr doch nichts zu verlieren..

Das eine ist die Preisvorstellung und das andere, was man letztlich dafür bekommt.

Führt doch ein Gespräch mit der Eigentümerin, dass ihr selbst recherchiert habt und ihre Preisvorstellung aus euer Sicht deutlich über dem Marktwert liegt. Dann macht ihr ein Angebot mit dem ihr euch anfreunden könnt. Wenn sie das ausschlägt, dann habt ihr doch trotzdem kein Problem, sofern die Kündigung durch Eigenbedarf wirklich ausgeschlossen wurde.

Ich weiß nicht wie oft ich und auch im privaten Umfeld schon erlebt habe, dass wir bei Besichtigungen waren und bei privaten Verkäufern die Preisvorstellung fast immer exorbitant hoch war, aber auch direkt mehrere 10 tausend Euros weniger verhandelt wurden.

Versuch macht klug - sag ich immer :)
 
C

chand1986

Mist. Hab mir den Auszug von zu Hause schicken lassen. Uns kann zwar nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden, die Klausel erlischt aber bei Eigentümerwechsel. So explizit verschriftlicht und unterschrieben.
Gut, kann den Passus aus Sicht des Vermieters so voll verstehen.
Ansonsten bleibts bei Infosammlung und irgendwann ein schriftliches Angebot zuschicken lassen - und ein eigenes abgeben. Aber ein Schritt nach dem anderen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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