ᐅ Unerschlossenes Grundstück Bauantrag stellen
Erstellt am: 27.08.20 19:24
mmmmbau27.08.20 19:24
Hallo!
Unser Grundstück ist derzeit unerschlossen und soll erst nächstes Jahr erschlossen werden.
Eine Baugenehmigung erteilt die Stadt erst, wenn das Grundstück erschlossen ist.
Kann ich alternativ das genehmigungsverfahren nutzen, indem dann ja nach einer Frist die Genehmigung automatisch erteilt ist?
Kann man immer einen Bauantrag stellen oder muss bzw. kann die Stadt diesen verwehren? Bzw. den Starttermin zur Bauantragsphase bestimmen?
Vielen Dank!
Unser Grundstück ist derzeit unerschlossen und soll erst nächstes Jahr erschlossen werden.
Eine Baugenehmigung erteilt die Stadt erst, wenn das Grundstück erschlossen ist.
Kann ich alternativ das genehmigungsverfahren nutzen, indem dann ja nach einer Frist die Genehmigung automatisch erteilt ist?
Kann man immer einen Bauantrag stellen oder muss bzw. kann die Stadt diesen verwehren? Bzw. den Starttermin zur Bauantragsphase bestimmen?
Vielen Dank!
11ant27.08.20 20:05
Wenn Dir ein Hinderungsgrund für die Genehmigung schon bekannt ist, sehe ich kaum mehr als eine kostenpflichtige Ablehnung zu erwarten. Was für ein Verfahren meinst Du, wo wundersam eine Genehmigung allein durch Zeitablauf einträte ? - im Freistellungsverfahren wird man Dir ebenfalls mitteilen, daß man ein Hindernis sähe.
ypg28.08.20 07:40
Wie können die Ämter denn einen Hausbau genehmigen, wenn die Voraussetzungen für eine Genehmigung fehlen?
guckuck228.08.20 07:42
Ohne geklärte Erschließung wirst du weder die klassische Baugenehmigung erlangen können noch ein Freistellungsverfahren erfolgreich durchlaufen.
Also nein.
Also nein.
K1300S28.08.20 08:16
Im Freistellungsverfahren bestätigt doch quasi der Entwurfsverfasser, dass alle notwendigen Bedingungen zum Bau erfüllt sind und alle Auflagen eingehalten werden. Also selbst, wenn dann kein Einwand kommt, ist der Antrag schon nicht rechtens, was dann anfechtbar ist, also lass es lieber.
guckuck228.08.20 08:31
K1300S schrieb:
Im Freistellungsverfahren bestätigt doch quasi der Entwurfsverfasser, dass alle notwendigen Bedingungen zum Bau erfüllt sind und alle Auflagen eingehalten werden. Also selbst, wenn dann kein Einwand kommt, ist der Antrag schon nicht rechtens, was dann anfechtbar ist, also lass es lieber.Er wird trotzdem abgelehnt werden, die Erschließung wird auch im Freisteller überprüft (persönliche Erfahrung, die mit Ablehnung endete )
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