Tür Haus/Garage: Nebeneingangstür als Brandschutztür?

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Tür Haus/Garage: Nebeneingangstür als Brandschutztür?
>> Zum 1. Beitrag <<

S

Steven

Hallo Andy

ich habe dir 2 Tresorhändler per PN genannt. Die halte ich für kompetent und preisgünstig.
Ob die so ein Schloss, wie von dir favorisiert , einbauen können, musst du fragen.
Ich habe auf jeder Seite ein elektronische Zahlenschloss. Geht wunderbar. Die 6 Zahlen hast du schnell automatisch eingegeben.
Und so eine Tür ist maximal sicher. Bevor die aufgebrochen wird, gehen die Einbrecher durch die Wand.
Das Einzige, was ich heute anders machen würde, ich würde ein mechanisches Zahlenschloss als Revisionsschloss nehmen. Hatte zwar noch nie Probleme mit dem Zahlenschloss. Aber man weiß nie. Und man nimmt nicht immer einen Haustürschlüssel mit. Von der Garage gehe ich sowieso unten ins Haus.

Steven
 
C

chamäleon

Ich grabe hier noch mal aus, da ich eigentlich die selbe Frage habe, lediglich auf ein anderes Bundesland bezogen.

Wir haben eine Türe von der Garage zum Haus. Gebaut wird in Baden-Württemberg. Fensterbauer sagt es muss eine Brandschutztüre sein, Architekt sagt, Klimatüre (wg. KFW55) reicht aus.

In der GaVO von Baden-Württemberg steht:

§ 8 Verbindung mit anderen Räumen
(1) Kleingaragen dürfen mit anders genutzten Räumen sowie mit anderen Gebäuden unmittelbar nur durch Öffnungen mit mindestens dichtschließenden Türen verbunden sein; dies gilt nicht für Türen in Wänden, die keine Brandschutzanforderungen erfüllen müssen.
(2) Offene Mittel- und Großgaragen dürfen mit nicht zur Garage gehörenden Räumen sowie mit anderen Gebäuden unmittelbar nur durch Öffnungen mit mindestens feuerhemmenden und selbstschließenden Türen verbunden sein.
(3) Geschlossene Mittel- und Großgaragen dürfen verbunden sein
1.
mit Fluren, Treppenräumen und Aufzügen, die nicht nur der Garage dienen, nur durch Räume mit feuerbeständigen Wänden und Decken sowie mindestens feuerhemmenden und selbstschließenden, in Fluchtrichtung aufschlagenden Türen (Sicherheitsschleusen); zwischen Sicherheitsschleusen und Fluren oder Treppenräumen sowie Aufzugsvorräumen genügen selbstschließende und rauchdichte Türen, zwischen Sicherheitsschleusen und Aufzügen in Fahrschächten Fahrschachttüren,
2.
mit anderen Räumen sowie mit anderen Gebäuden unmittelbar nur durch Öffnungen mit mindestens feuerhemmenden und selbstschließenden Türen, soweit sich aus einer Regelung nach § 38 Abs. 1 Landesbauordnung oder aus einer Rechtsverordnung auf Grund von § 73 Abs. 1 Nr. 2 Landesbauordnung keine weitergehenden Anforderungen ergeben.
(4) Automatische Garagen dürfen mit nicht zur Garage gehördenden Räumen sowie mit anderen Gebäuden nicht verbunden sein.

Kleingaragen sind gem. §1 Abs. 8 der GaVO Baden-Württemberg bis 100qm definiert.

Meines Erachtens muss hier lediglich eine "dichtschließende Türe" verbaut werden.

Wie ist hierzu die Erfahrung anderer Bauherren/-herrinnen in Baden-Württemberg?
tuer-hausgarage-nebeneingangstuer-als-brandschutztuer-495990-1.jpg
 
U

uncelsam

@chamäleon : Ich seh vor dem gleichen Problem, wie hast Du es gelöst?

Wenn ich der GaVO BW richtig interpretiere reicht eine dichtschließende Nebeneingangstür, wobei die meisten Nabengangstüren ja eine Bodendichtung haben...

GRüße
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Fenster / Türen gibt es 1267 Themen mit insgesamt 14880 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben