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ᐅ Traumhaus-Familie Erfahrung - Dirk van Hoek


Erstellt am: 22.11.11 11:44

T
traumhaus15
20.12.14 22:29
Hallo,

wir sind momentan in Gesprächen mit der Firma Traumhaus/Hildmann Bau für ein Bauvorhaben in Flörsheim am Main. (Hatte dazu bereits einen Thread aufgemacht, aber nicht viel Rückmeldung erhalten).
Kann man die Firma empfehlen? Sollte man die Reservierungsgebühr zahlen, obwohl die Baugenehmigung für Frühjahr 2015 angesetzt ist?
Wir sind seit ca. 3 Jahren auf der Suche und dieses Projekt scheint uns preislich perfekt. Dazu kommt die Lage, etc. Wir würden es gerne verwirklichen, können aber über Hildmann nichts im Internet finden...Sind die seriös? Machen die einen Notartermin (bei bezahlter Reservierungsgebühr) ohne Baugenehmigung?

Wie ihr seht habe ich sehr viele Fragen...Ich wäre euch dankbar wenn ihr eure Erfahrungen und Informationen mit mir teilen würdet. Falls jemand sogar einen Mustervertrag oder eine Muster Bauleistungsbeschreibung hätte, wäre ich euch DANKBAR!!!
Gerne auch PN

Danke!!
M
mary_onette
29.01.15 15:36
Hallo,
wir lassen gerade von Traumhaus/Hildmann in Köln bauen.
Man sollte beachten, dass die Standard-Ausstattung des Hauses dem Preis entsprechend einfach, aber "ausreichend" ist. Weicht man vom Standard ab und bedient sich aus dem Sonderausstattungskatalog, ist das Geld, dass laut Traumhaus-Werbung "für den Zweitwagen übrig bleibt", schnell weg.
Des Weiteren haben wir schlechte Erfahrungen mit der Kommunikation seitens Traumhaus gemacht. So wurde uns z. B. nicht mitgeteilt, dass unser Kundenbetreuer zwischenzeitlich die Firma verlassen hat. Auch seit vertraglich alles unter Dach und Fach ist, scheint sich Traumhaus mehr dafür zu interessieren, neue Kunden zu gewinnen, als Fragen von bestehenden zu beantworten. Das läuft teilweise sehr schleppend. Auf der Baustelle steht uns z. B. der "stellvertretenden Bauleiter" als Ansprechpartner zu Verfügung, der leider kaum eine Frage beantworten kann und auf telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Architekten, Bauleiter oder andere Zuständige verweist.
An der Bauausführung gibt es bisher seitens unseres privat eingeschalteten Gutachters nichts größeres zu bemängeln. Hoffentlich bleibt es so!
Gruß
Mary
M
Merlin_00
02.11.15 19:50
Katakis schrieb:
So langsam ist auch meine Geduld ein wenig strapaziert.
1. Es wurde im Vorfeld in keinster Weise über eine Photovoltaikanlage auf den Dächern gesprochen.
2. Eine Monatliche Verwaltungsgebühr für die Grundstücke ist auch neu. (Für welche Leistung bekommen die das eigentlich?)
3. Über die Heizungskosten wird sich bewusst zu Tode geschwiegen...

Hallo!
Hast du denn schon Antworten bezüglich deiner Punkte gefunden?

Wir sind uns unsicher bezüglich der WEG und die Einschränkungen die diese evtl. mit sich bringt. Wie frei ist man denn da wirklich in Gestaltung seines Hauses? Könnt ich es theoretisch lila anmalen wenn ich es wollen würde oder müsste da die WEG drüber abstimmen?

Hat jemand schon genaueres bezüglich der Photovoltaikanlage? Da würde mich wirklich interessieren.
Theoretisch finde ich ja die Idee mit der Photovoltaikanlage ganz gut um möglichst autark zu sein und wenn diese dann auch irgendwann in den Besitz des Hauseigentümers übergehen würde, was sie aber ja wohl nicht tut. Stattdessen fällt nach der Vorteilsrechnung des Betriebers sogar noch eine monatliche Servicepauschale an (und das für die Dauer von 20 Jahren). Fällt diese Pauschale eigtl auch an wenn ich den Strom über die Photovoltaikanlage nicht beziehen sollte?

Auch würde ich gerne wissen ob es schon genauere Aussagen über die Heizkosten gibt. Diese müssten ja bei einem KfW40-Haus relativ gering ausfallen, wobei sich dies hier aber nach einigen Aussagen im Forum doch eher anders anhört.
Das im Eisspeicher gefrorene Wasser könnte eigentl. kostenneutral durch die Wärme des Erdreichs und zusätzlicher Solarthermie aufgetaut werden wenn man die Leitungen entsprechend verlegt. Sprich man hätte nur die Strom-Kosten für die Wärmepumpe aber keine für Brennstoffe. In Langenfeld soll aber ein Blockheizkraftwerk (Gas) zum Abtauen zum Einsatz kommen (auf dem Dach ist ja schon die Photovoltaikanlage, daher kein Platz mehr für Leitungen zum Wassererwärmen). Wodurch nach meinem Verständnis nicht nur die Kosten für den Strom, sondern auch für das Gas für das Heizwerk anfallen.

Kennt sich da jemand mit aus?

So schlecht kann das doch alles nicht sein, oder? Sonst wären doch nicht so viele Häuser schon weg...

Vielen Dank im Voraus!
S
Steinbacha
16.10.16 15:27
Hallo, das Thema ist ja nun etwas älter. In Dinslaken baut Traumhaus nun auch.

Könnt ihr eure Erfahrungen zu Nebenkosten, Bauverlauf und vor allem Schallschutz im Reihenmittelhaus mit mir teilen? Reserviert habe ich, aber keine Erfahrungswerte.

Gerne auch direkt via PN.

Danke
Andre
C
Christoph65
23.06.17 17:49
Mir scheint es viel Unklarheiten bzgl. dem WEG zu geben. Da ich bereits Eigentumswohnungen hatte, ist dies für mich nichts neues.
Daher möchte ich es mal kurz zusammen:

Um Kosten zu sparen ist es in Deutschland bei kleinen Grundstücken üblich, diese nicht einzeln für jedes Reihenhaus aufzuteilen. Man spart so einige tausend Euro. Statt dessen sagt man, das z.B. bei einer Dreier-Reihenhaus-Gruppe, jeder einen gewissen Teil am Grundstück besitzt ohne zu definieren, wo. Jede Gestaltung des Grundstückes müsste man nun mit den Miteigentümern besprechen und benötigt dessen Zustimmung. Im Grunde echt blöd, wenn man für jede neue Pflanze den Nachbarn fragen müsste.
Daher gibt es das "Sondernutzungsrecht". Dieses Recht ist in der Teilungserklärung beschrieben und im Grundbuch fest verankert und kann NICHT allein durch die Miteigentümer verändert werden - außer man will es. In der Teilungserklärung wird erklärt, wo jedes Reihenhaus "sein" Grundstück hat. Auf diesem Grundstück darf dann der Anteilseigner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seinen Garten beliebig gestalten.


Diese Konstellation wird bei Mehrfamilienhäusern eingesetzt. In der Teilungserklärung wird beschrieben, welche Räume der Gemeinschaft sind, welche nur der einen oder anderen Wohnung zugeordnet sind (z.B. Kellerraum). Also alles in Allem "nichts besonders" sonder eine gängige Art. Statt einem "Dreifamilienhaus" eine "Dreier-Reihenhaus-Gruppe".

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen

Bis bald

Christoph
7
77.willo
24.06.17 07:58
Christoph65 schrieb:
.
Daher gibt es das "Sondernutzungsrecht". Dieses Recht ist in der Teilungserklärung beschrieben und im Grundbuch fest verankert und kann NICHT allein durch die Miteigentümer verändert werden - außer man will es. In der Teilungserklärung wird erklärt, wo jedes Reihenhaus "sein" Grundstück hat. Auf diesem Grundstück darf dann der Anteilseigner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seinen Garten beliebig gestalten.

Das stimmt so nicht. Gerade bei Sondernutzungsrecht ist meistens in der Teilungserklärung genau beschrieben was du machen darfst und was nicht. Bei Reihenhausgrundstücken wird oft vorgeschrieben bestimmte Hecken und Zäune zu nutzen, keinen Nutzgarten anzulegen, keine Tiere zu halten, keine Stellplätze anzulegen, etc.
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